Hallo.
Ich habe ein Appartment mit Kochnische und kleinem Bad im Zeitraum von Juli 2005 bis Ende Januar 2007 bewohnt.Als ich eingezogen bin waren die Wände weiss überstrichen.In meinem Mietvertrag steht eine Zusatzvereinbarung/Schriftform "Bei Auszug komplette Renovierung durch ein Fachgeschäft - Kosten vom Mieter zu tragen."
Da ich der Meinung war, dass diese Zusatzvereinbarung nicht gültig ist, habe ich den von mir mit orange gestrichenen Teil wieder in weiss überstrichen.Ich habe zwei Vermieter (beides Dr.einer Gemeinschaftspraxis)die auch beide meinen Mietvertrag unterschrieben haben.Ich vereinbarte nach dem Streichen einen Termin mit dem einen Dr. und von ihm wurde mir die Wohnung nach Besichtigung abgenommen.Ihm habe ich auch die Schlüssel ausgändigt.
2 Tage später rief der andere der beiden Vermieter an und sagte, dass wäre nicht ausreichend gestrichen und ich solle das nochmal machen.
Jetzt zu meiner Frage: Bin ich verpflichtet nach Abnahme der Wohnung nochmals zu streichen?Wenn ich dies nicht mache,kann der Vermieter mir noch die Kosten für einen Maler aufdrücken?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Renovierung nach Auszug Klausel-gültig?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Du hast Recht, die Klausel ist ungültig. Über die Qualität Deines Anstriches kann man auf die ENtfernung nicht urteilen.
Gruß
Michael
Die Wohnungsabnahme durch den Vermieter ist ja auch schon vollzogen. Ich möchte nur wissen ob ich jetzt nur weil er den Wunsch hat, nachdem ich mit der Wohnung ja nichts mehr am Hut habe weil Wohnungsabnahme shcon gewesen, nochmal KOsten und Mühen aufwenden muss?!
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Meiner Meinung nach hast du nix mehr mit der Wohnung am Hut. Dir wurden die Schlüssel abgenommen, vom VM, die Wohnung wurde ebenfalls von Ihm besichtigt und somit der Zustand akzeptiert..
Ich denke mal, Glück gehabt, dass nicht der andere VM bei der Übergabe dabei war..
*ich bin nur ne Leihe, keine Haftung für meine Aussagen
Die Frage ist ja nur, kann der Vermieter nach Abnahme der Wohnung nachbesserungen verlangen obwohl diese von ihm besichtigt wurde?!
Ich sage NEIN. Wie gesagt, die Wohnung wurde besichtigt, und durch die Schlüsselabnahme des Vermieters akzeptiert.
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"Ich bin nur ne Leihe, keine Haftung für meine Aussagen "
Nun droht mir der vermieter per Brief das ich den Malerbetrieb zahlen soll,weil ich nicht fachmännisch gestrichen habe... und nu?
hallo, deine Wohnung ist vom Vermieter abgenommen worde. Das bedeutet das er das gestrichene als in Ordnung angesehen hat. Durch die abnahme hast du der Wohnung gegenüber keine Verbindlichkeiten mehr.
Frage doch einfach mal lieb und nett, wie du nach seiner Meinung in die Wohnung kommen solltest wenn sie nach abnahme der Wohnung schon den schlüssel behalten haben????
Hallo,
ich bin der Meinung, das der eine Partner der Vermieterpartei für die andere Partei handeln kann und gehandelt hat. Somit bist du aus den Pflichten des Mietvertrages entlassen.
Im übrigen kann der Vermieter alles nachträglich von dir verlangen. Nur muss er dann seinen Willen per Klage und Urteil erfolgreich auch umsetzen können. Ich bezweifle sehr stark, dass er damit Erfolg haben wird - wenn die Wohnung ordentlich gestrichen wurde. Wenn die von dir aufgetragene Farbe gleichmäßig auf die Wand gebracht wurde, so dass man die ältere Farbe nicht mehr sehen kann, hast du deiner Pflicht genüge getan.
Im übrigen ist m. W. die Zusatzvereinbarung, dass der Anstrich nach Auszug aus der Wohnung von einem Maler-Fachbetrieb auszuführen sei, nichtig, da ja niemand vorher beurteilen kann, ob man selber nicht die gleiche Leistung erbringen kann.
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