Renovierung vor Einzug - Müssen wir als Mieter den Bauabfall entsorgen?

25. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.07.2012 15:02:19
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung vor Einzug - Müssen wir als Mieter den Bauabfall entsorgen?

Hallo,

im letzten Jahr sind wir umgezogen.
Noch vor Abschluss des Mietvertrages haben wir festgestellt, dass im Flur, Bad und in der Küche Schimmel vorhanden ist. Wir haben den Vermieter natürlich damit konfrontiert und haben uns darauf geeinigt, dass in der Wohnung noch vorhandene Renovierungsarbeiten durchzuführen sind und dies auch im Mietvertrag festgelegt. Der Vermieter hat die Materialien gestellt und die Renovierungsarbeiten wurden durch uns durchgeführt.
Mittlerweile ist jetzt ein 3/4 Jahr vergangen und wir haben noch immer die Bauabfälle (Holz, Fliesen etc.) bei uns im Garten liegen.

Jetzt meine Frage:
Müssen wir als Mieter den Bauabfall entsorgen und müssen die Entsorgungskosten von uns getragen werden??? Oder hat der Vermieter dafür zu sorgen???

Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten :-)

Liebe Grüße
MILOW2011

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11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12325.07.2012 15:02:19
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, leider nicht. Wir haben lediglich im Mietvertrag festgehalten, dass die Mietzahlung zu einem späteren Zeitpunkt beginnt, da noch notwendige Renovierungsarbeiten durchzuführen sind.
Der Vermieter war leider nicht sehr einsichtig und wir haben auch das nur mit Ach und Krach durchbekommen.
Ich wollte nur wissen, wie es die Rechtslage sieht, weil wir ja nicht für den Zustand der Wohnung verantwortlich sind/waren.

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Also ihr habt einen bestimmten Zeitraum mietfrei bekommen und der Vermieter hat das Material für die Renovierung bezahlt. Ich denke, dass ihr für die Entfernung des Renovierungsmülls verantwortlich seid.

quote:
Der Vermieter war leider nicht sehr einsichtig und wir haben auch das nur mit Ach und Krach durchbekommen.
Ich wollte nur wissen, wie es die Rechtslage sieht, weil wir ja nicht für den Zustand der Wohnung verantwortlich sind/waren.



Der mußte da auch nicht "einsichtig" sein, denn es gibt kein Anrecht darauf, eine fertig renovierte Wohnung zu bekommen. Idealerweise renoviert man sich bei Einzug die Wohnung nach den eigenen Wünschen selbst, übergibt sie bei Auszug und der nächste Mieter macht dasselbe. Wenn er euch das Material bezahlte UND auch noch mietfreie Zeit einräumte, war der Vermieter schon recht kulant. Unterm Strich ist es halt eine Verhandlungssache. Er hätte auch sagen können, nö, möchte ich nicht. Dann wäre der Vertrag nicht mit euch, sondern mit anderen Mietern zustande gekommen.

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#4
 Von 
guest-12325.07.2012 15:02:19
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das stimmt schon, dass er auch hätte NEIN sagen können, aber es wäre doch wohl ziemlich daneben, wenn ein Vermieter eine Wohnung vermeitet, in dem Wissen, dass diese von oben bis unten mit Schimmel befallen ist oder??

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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Naja, in so einem Fall nehmen die meisten eher Abstand von der Anmietung. Was ich meinte ist, dass m.E. mit der mietfreien Zeit die Sache von Seiten des Vermieters abgegolten ist, also ihr für die Renovierung zuständig gewesen seid (sogar das Material bzw. Geld dafür bekommen habt) und dazu gehört natürlich auch die Entsorgung des anfallenden Mülls.

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#6
 Von 
guest-12325.07.2012 15:02:19
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, anderen wäre das auch egal. Wären wir da so eingezogen und hätten da nichts renoviert, dann wären vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt mal gesundheitliche Probleme aufgetaucht und dann würde die Rechtslage wahrscheinlich so ausgelegt, dass man das ja vor Einzug wusste und man das Risiko in Kauf genommen hat. Wir haben einen Monat mietfrei bekommen und einen noch verhandeln können, weil wir mit der Renovierung noch gar nicht so weit waren. Als wir schon Miete bezahlen mussten, haben wir natürlich noch lange nicht in dem Haus gewohnt. Nur der Müll, der müsste noch weg.

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#8
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Dann räumt ihn weg. M.E. ist das euer Problem, nicht das des Vermieters.

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#9
 Von 
guest-12325.07.2012 15:02:19
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihr seid ja alle witzig. Das ist wohl nicht gerade wenig und dafür muss man auch ein Auto mit Anhängerkupplung haben und das nötige Kleingeld um die Entsorgung zu bezahlen. Und das ist auch kein Grund hier jemanden anzumachen du kleiner Taugenichts. Ich habe hier lediglich gefragt, aber wenn man keine vernünftigen Antworten bekommt, dann bin ich hier wohl fehl am Platz. Was ist das wohl für eine Welt. Wenn ihr in dieser Situation wärt, dann würdet ihr das wahrscheinlich auch so sehen wie wir.
Egal, war ein Versuch wert. Trotzdem danke für eure Antworten. Ihr habts versucht.

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#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

also die Entsorgung des Mülls, welcher bei den Renovierungsarbeiten entsteht gehört natürlich mit zur Renovierung an sich! Entsorgung des Mülls der Renovierung ist eindeutiger Bestandteil der Renovierung und obliegt dadurch natürlich auch euch, dass muss nicht extra erwähnt werden.

quote:
Das ist wohl nicht gerade wenig und dafür muss man auch ein Auto mit Anhängerkupplung haben und das nötige Kleingeld um die Entsorgung zu bezahlen
Man kann sich auch ein entsprechendes Fahrzeu leihen, oder einen Conatiener kommen lassen. Natürlich ist alles mit Kosten verbunden, aber dafür habt ihr auch eine Zeit lang Mietfrei gewohnt...

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#11
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Und das ist auch kein Grund hier jemanden anzumachen du kleiner Taugenichts.


An welcher Stelle habe ich dich denn bitte angemacht?
Dir geht doch nur gegen den Strich, dass dir nicht nach dem Mund geredet und dein Standpunkt bestätigt wird.

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