Renovierung/Streichen bei Auszug

23. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Frame
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Renovierung/Streichen bei Auszug

Hallo zusammen,

mal wieder eine Frage zur Wohnungsübergabe bzw. Streichen bei Auszug:
In unserem Vertrag heißt es wörtlich:
"§12
A) Schönheitsreperaturen während der Mietzeit"
- Hier sind alle Ausführungen durchgestrichen -
"B) Rückgabe bei Beendigung des Mietverhältnisses:"
- Alle Ausführungen durchgestrichen, stattdessen ergänzt:
"Siehe §24 Sonstige Vereinbarungen"

§24 führt aus:
"1. Die Wohnung wird in fachmännisch renoviertem Zustand übernommen (Raufasertapete - streifenfrei - weiß gestrichen evtl. vorhandenes Putzwerk mit Dispersionsfarbe weiß gestrichen) und ist bei Auszug in gleichem Zustand zu übergeben"

Ist diese Vereinbarung nun aktuell noch wirksam, d.h. müssen wir die Wohnung streifenfrei weiß gestrichen übergeben?

Normalerweise würde ich dies einfach erledigen, es gibt aber darüber hinaus noch eine Unstimmigkeit bezüglich der Quadratmeterzahl (s. hierzu weiterer Beitrag), so dass ich dem Vermieter nur ungern etwas abnehmen würde, was er zu tragen hat.

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Da hier keine Schönheitsreparaturen während der Mietzeit vereinbart wurden, sondern nur eine Auszugsrenovierung und dies zudem noch eine Individualvereinbatung zu sein scheint, halte ich sie für wirksam.

Auszugsrenovierungen stellen nur dann eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar, wenn gleichzeitig auch Schönheitsreparaturen während der Mietzeit (Fristenplan) vereinbart wurden.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... gleichwohl könnte die äußerst pingelige vorschrift für den vm zum problem werden (fehlt nur noch, dass der die marken vorschreibt :) )
- ich würde mich beim mieterverein oder bei einem fachanwalt beraten lassen - kostet sicher weniger als die renovierung.

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

die äußerst pingelige vorschrift

Was ist denn daran pingelig (und dazu noch äußerst) ?

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das ist mal eine Vereinbarung, die nicht nur wirksam ist, sondern auch sinnvoll.

Die Wohnung wird renoviert übernommen und renoviert zurückgegeben. Was während der Mietzeit ist, ist egal.

Das die Farbe "weiß" vorgegeben ist, ist hierbei kein Problem.

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#5
 Von 
Anay
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo zusammen.
Wir haben auch gerade Probleme beim Auszug.
Allerdings ist bei uns im MV die Schönheitsrep.klausel noch aufgeführt: "Grundsätzlich sind Schönheitsrep. alle 3 Jahre in Küche.... usw.
Und eine Vereinbarung (allerdings handschriftlich verfasst), dass die Wohnung renoviert Übernommen worden ist und Renoviert verlassen werden muss. Unser Vermieter meint dass nur die erste Klausel nicht mehr zu beachten ist und wir die Wohnung streichten müssen. Mehrer Versuche mit ihm zu reden und uns zu einigen, dass er sich vielleicht an der Farbe beteiligt und wir streichen o.ä. fruchteten nicht. Jetzt haben wir auch noch einen Brief bekommen, dass die Wohnung 30.06.07 renoviert und übergeben werden soll.
Ich habe keine Lust und auch keine Zeit mich jetzt mit ihm zu streiten, weil er uns dann womöglich die Wohnung Ende des Monats nicht abnimmmt.
Also haben wir uns daran gegeben noch schnell zu streichen.
Haben wir eine Möglichkeit nach Übergabe uns das Geld für die Renovierung vom VM zurück zu holen? So wie ich das alles verstehe, wären wir nicht verpflichtet die Endrenovierung durchzuführen.
Danke schon mal für Antworten!

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#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wir haben auch gerade Probleme beim Auszug.

Die sind doch wohl selbstgeschaffen, oder ?

Ihr geht eine vertragliche Verpflichtung ein und wißt anschließend nicht genau, wie Ihr Euch am besten vor der Erfüllung dieser Verpflichtung drücken könnt.

Ist das die korrekte Definition von 'Problem' ?


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#7
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
aniol30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
wir sollen beim auszug, nach zwei jahre wohnen,tapezieren und Türen streichen obwohl die Wohnung nur weiß gestrichen war beim einzug.Kommen die Vermieter damit durch?Die wollen doch nur auf unsere Kosten die Wohnung gemacht haben?

-- Editiert von aniol30 am 28.06.2007 12:02:07

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Es klingt sehr nach starren Fristen, die ungültig wären.

Ob die Zusatzvereinbarung mit der renovierten Rückgabe bei Auszug damit auch ungütlig ist, lässt sich schwer sagen. Ist dieser Punkt noch unter dem Paragraphen für die Schönheitsreperaturen oder seperat geführt ?

...womöglich die Wohnung Ende des Monats nicht abnimmmt...

Was heist nicht abnimmt ?
Am 30.06. endet Euer Mietvertrag. Fertig und Aus.
Wenn der VM dann noch was will, müsste er die Kaution einbehalten, bzw. den Rechtsweg beschreiten.


Gruß

Michael


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#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Am 30.06. endet Euer Mietvertrag.

Danach beginnt die Zeit der Nutzungsentschädigung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Aniol,

was steht denn im Mietvertrag dazu ?

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anay
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

@Mortinghale:
Also, verstehe ich das richtig: Ich bin verpflichtet Schönheitsreparaturen durchzuführen (Wohnzimmer ist z.B. vor 3 Jahren neue tapeziert und gestrichen worden) und muss, wenn ich jetzt ausziehe, trotzdem renovieren? Hmm, dann habe ich das BGH Urteil wohl falsch verstanden.

@Michael:
Der Punnkt mit der Endrenovierung ist hanschriftlich separat aufgeführt.

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#13
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo nochmal,

das BGH-Urteil hat starre Fristen + Endrenovierung für ungültig erklärt.

Wenn jetzt die Klausel mit den Schönheitsreperaturen ungültig ist, dann heist es nicht unbedingt, daß die Klausel zur Endrenovierung (da diese hier nicht unter der Schönheitsreperaturenklausel steht) automatisch auch ungültig wäre.

Gruß

Michael

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#14
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

dann habe ich das BGH Urteil wohl falsch verstanden.

Wie hast Du denn den Inhalt des von Dir unterschriebenen Vertrages verstanden ?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Morti,

ich habe letztens einen Fitnesstudiovertrag unterschrieben in dem einige ungütlige Klauseln sind. Das merkt der Betreiber spätestens dann, wenn er sich auf diese beruft. Bei einem VM sollte man auch erwarten können, daß er sich an geltendes Recht hält, sonst hat er halt Pech gehabt mit seinem Mietvertrag.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hi Mike,

es stört mich einfach, wenn heutzutage immer mehr Leute bedenken- und gewissenlos Verträge unterschreiben, ohne sich an diese halten zu wollen (es sei denn, es gibt etwas zu fordern).

Kein Mieter braucht mehr für sich selbst Verantwortung zu tragen, wo es doch genug durchgeknallte Richter gibt, die 'es schon richten werden'.

Und das Mieter darauf, daß ihnen gerichtlich der Status eines unmündigen Kindes zugebilligt wird, auch noch stolz sind und auf diesen Status noch begeistert pochen, ist mir sowieso schleierhaft.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Morti,

ich bin ja auch Deiner meinung, daß der VM teilweise sehr machtlos ist, wenns um sein Eigentum geht. Andererseits, wenn der VM eine Wohnung vermietet und anschliesend in einem besseren Zustand zurück will, daß kann es auch nicht sein, oder ??
Miete kassieren, während der Mietzeit sich um nichts kümmern und bei Auszug soll dann alles neu gemacht werden vom Mieter ??

Aber immer dran denken, daß bei 95% aller Mietverhältnissen alles gut geht !

.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hi Mike,

anschliessend in einem besseren Zustand zurück will

nicht in einem besseren, sondern in dem Zustand, in dem sie auch vorher war.

daß bei 95% aller Mietverhältnissen alles gut geht

Das wird sich bei Beendigung derselben aufgrund der durchgeknallten BGH-Rechtsprechung noch drastisch ändern.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anay
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Wohnung ist immer gut gepflegt worden und renoviert worden. Haben alles mit Laminat augelegt(und jetzt bitte keine Diskussionen, ob Laminat schön oder blöd ist) Das gefällt dem VM auch, und die Nachmieterin möchte ihn auch bahalten. Der Teppichboden, der früher drin lag, wäre jetzt eh über 12 Jahre alt gewesen und hätte von ihm so langsam erneuert werden müssen.
Deshalb verstehe ich nicht, warum ich die Zimmer deren Frist für die s.g. "Schönheitsrep." noch nicht abgelaufen ist, wieder renovieren muss. Sei es auch drum, werde mir wohl mal einen Rat beim Anwalt suchen. Kann Euch ja berichten.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hi Anay,

es wird oftmals übersehen, daß der Vermieter auch quasi als 'Anwalt' für den Mieter, und zwar den Nachmieter, auftritt.

Es ist absolut faszinierend, was manche Mieter ihren Nachmietern zumuten wollen.
Ich habe mal einen Fall gehabt, da wollte der ausziehende Mieter einen Teil der Renovierung (zu der er definitiv verpflichtet war) erst nach Einzug der Nachmieter durchführen lassen (sein 'Schwarzarbeiter' hatte anscheinend vorher keine Zeit).

Gehe einfach mal durch die (leere) Wohnung, versetze Dich in die Position des Nachmieters und frage Dich objektiv: Würde ich die Wohnung so als ordnungsgemäß übernehmen ?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anay
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Na, so schlimm sind wir ja dann doch nicht.. Sind ja schon am streichen, schön weiß wie sie es haben will.
Alles was wir in die Wohnung eingebracht haben (Licht und Strom im Abstellraum, Tel.kab. bis ins Arbeitszimmer verlegt etc.) haben wir auch schön säuberlich entfernt.

Nun ja, danke für Eure Antworten. Werde den Mietvertrag mal einem Anwalt vorlegen. Der kann mir dann eine definitive Auskunt geben, ob die dort aufgeführten Klauseln nun einzeln für sich oder zusammen oder wie auch immer der Gesetzgebung entsprechen oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Hexi
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich finde die Einstellung unter aller Kanone. Immer wenn ich eine Wohnung bewohnt habe und bin anschließend ausgezogen habe ich sie sauber gestrichen hinterlassen. Wenn ich sie bewohne und damit nutze, muss ich sie auch hinterlassen wie ich sie vorgefunden habe. Und wenn ich mir das REcht herausnehme eine Wand knallrot zu streichen muss ich sie hinterher wieder weiß streichen. Mein gesunder Menschenverstand ist mir da wichtiger als der Mietvertrag. Und wenn mich eine Renovierung Tausende von EUR kostet muss ich da wohl ziemlich gehaust haben. Warum soll denn der Vermieter für meine Renovierung aufkommen? Klar hat er Miete bekommen, aber er muss damit auch erstmal das Objekt abzahlen und wenn nicht, freut sich der Staat. So toll ist es nicht Wohnungen zu vermieten, und mit dem heutigen Mietrecht, das im Zweifelsfall dem Mieter Recht gibt schon gleich gar nicht.


-- Editiert von hexi am 29.06.2007 15:28:50

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Tja Hexi,

in unserer heutigen Geiz-ist-geil-Gesellschaft gelten leider die Vernünftigen, die auch in der Lage sind, so etwas wie 'Selbstverpflichtung' zu empfinden, immer mehr als die Dummen.

Warten wir mal ab, wo diverse Leute landen werden, wenn keiner mehr da ist, der für sie zahlt.

:wipp:

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