Renovierung/Streichen nach Auszug

30. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
geister-jaeger
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 5x hilfreich)
Renovierung/Streichen nach Auszug

Hallo!
Habe folgendes Problem: ich wollte heute meine Wohnung an meine Vermieterin übergeben, die ich ca. 10 Monate bewohnt habe (seit dem 15.03.2010). Die Vermieterin und ihr Stellvertreter (weil sie schon 85 ist und nicht mehr alles alleine regeln kann)haben sich die Wohnung angeschaut und wollten die Wohnung so nicht abnehmen, ich müsste die Wohnung komplett streichen. Nun ist mir aber bekannt dass ich das nach der kurzen Zeit nicht machen muss aber die beiden bestehen darauf, die wollten die Schlüssel der Wohnung nicht von mir nehmen. Im Wohnzimmer ist ein leicht grauer Rand an der Wand, da stand das Sofa, oben an der linken Wand sind Farbflecken weil der Stellvertreter die Wohnung vor dem Einzug komplett gestrichen hat, aber er ist eben kein Fachmann, das sieht man an einigen Stellen in der Wohnung. Soll ich den Rand der vom Sofa übrig geblieben ist selbst streichen?In der Küche war an der Wand ein Hängeschrank, soll ich die Löcher mit einer Masse zumachen und drüber streichen?In der Küche wurde ausserdem geraucht, ich bin kein starker Raucher, man sieht nichts an den Wänden, es ist nichts vergilbt, aber man würde es in der Wohnung noch etwas riechen behaupteten die beiden!Im Bad war an der Wand an den Fliesen ein Spiegelschrank vom Vormieter, jetzt sieht man die Löcher wo der Schrank gehangen hat, was muss ich in dem Fall tun?Oder muss ich überhaupt nichts machen, nicht streichen?Wie muss ich mit den beiden umgehen um nun die Wohnung zu übergeben und um an meine Kaution zu kommen?Ich konnte aus der Wohnung ohne Einhaltung einer Frist ausziehen weil die Vermieterin mich unbedingt loswerden wollte, dafür versprach sie mir dass Sie mir die Dezember-Miete komplett zurück zahlt wenn ich im Dezember ausziehe, habe das aber leider nicht schriftlich. Nun bin ich draussen und habe den Ärger dass die mir die Wohnung nicht abnehmen. Wäre schön wenn mir jemand helfen kann.

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"Heute ist ein schöner Tag!"

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Ich konnte aus der Wohnung ohne Einhaltung einer Frist ausziehen ... dafür versprach sie mir dass Sie mir die Dezember-Miete komplett zurück zahlt wenn ich im Dezember ausziehe,

Hört sich recht großzügig an.
Da ist es natürlich höchste Zeit, auf seine Rechte zu pochen.



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""

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

1. Was steht denn im Einzugsprotokoll bezüglich der fleckigen Wand und der Löcher vom Vormieter?

2. Wie genau ist die Renovierungsklausel formuliert?

3. Wie genau ist die Klausel für Schönheitsreparaturen formuliert?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,
hoffentlich hast du ein Wohnungsübergabeprotokoll bei deinem Einzug und auch beim Auszug gemacht. Bei 10 monatiger Mietdauer kann doch nicht alles abgewohnt sein, bist du überhaupt laut Vertrag zur Renovierung verpflichtet?.
In Zukunft alle Vereinbarungen mit Vermieter schriftlich machen und immer einen Zeugen mitnehmen und ein paar schöne Bilder machen.Viele Vermieter möchten alle renovierungskosten auf die Mieter übertragen und gar nichts oder sehr wenig bezahlen. §535 BGB
Hilft dir zwar nicht im Moment aber später.
Versuch nochmals mit dem VM zu reden.
Gruss
Spediteur

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"Verbraucherfreundlich solles sein ! "

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#4
 Von 
guest-12303.01.2011 11:37:49
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.01.2011 11:37:49
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
geister-jaeger
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 5x hilfreich)

Es wurde weder ein Einzugsübergabeprotokoll noch ein Auszugsübergabeprotokoll gemacht, die Vermieterin ist schon 85 und ihr Stellvertreter ist Rumäne und hat Null Ahnung vom Vermieten und von einem Mietvertrag.

Schönheitsreparaturen:
1. Der Mieter übernimmt die während des Mietverhältnisses erforderlich werdenden Schönheitsreparaturen.
2. Unter Schönheitsreparaturen werden insbesondere verstanden: das fachgerechte Streichen oder Tapezieren der Decken und Wände, das Streichen, Lackieren bzw. Lasieren der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen sowie der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre bzw. deren sachgerechte Pflege.

In der Regel werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein:
- in Küchen, Bädern und Duschen ca. alle 5 Jahre
- in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten ca. alle 8 Jahre
- in Nebenräumen ca. alle 10 Jahre
Die Fristen laufen jeweils ab Beginn des Mietverhältnisses bzw. von der letzten Durchführung der Schönheitsreparaturen an. Entscheidend ist jedoch der jeweilige Zustand, so dass dieser Turnus sich verlängern oder verkürzen kann. Eine Anfangsrenovierung schuldet der Mieter nicht.

Bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen ist der Vermieter berechtigt Schadenersatz zu verlangen. Voraussetzung ist, dass er vorher dem Mieter eine angemessende Frist zur Durchführung der Arbeiten gesetzt hat. Eine Fristsetzung ist nicht erfoderlich, wenn die Ausführung der Arbeiten seitens des Mieters abgelehnt wurde.

3. Endet das Mietverhältnis bevor Schönheitsreparaturen erstmals oder erneut fällig geworden sind (vgl. obiger Fristenplan), werden die Parteien über eine angemessende Abfindung verhandeln. Dies entfällt, wenn der Mieter die Schönheitsreparaturen selbst fachgerecht ausführt oder ausführen lässt.



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#8
 Von 
geister-jaeger
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 5x hilfreich)

@Spediteur:
Mit der Vermieterin ist jedes Gespräch zwecklos, die ist 85 und beharrt auf ihren Standpunkt, sie wird laut und schreit wenn ihr was nicht passt. Dieser Stellvertreter von ihr, ein Rumäner, versteht weder was vom Vermieten und Mietverträgen noch versteht er etwas vom richtigen Renovieren eines Hauses. Er hatte erst kürzlich das Treppenhaus neu geweisselt. Der Keller des Hauses ist so feucht dass alles verschimmelt, musste die Hälfte von meinem Besitz weg schmeissen, er sagte dazu nur dass ich es ja nicht in den Keller stellen muss und dass das ganz normal wäre bei einem Haus das schon fast 100 Jahre alt ist.
Ich hab im Internet gelesen dass ich nach so einer kurzen Mietdauer nichts machen müsste, nicht streichen. Ich würde die vorhandenen Löcher schliessen und den grauen Rand den das Sofa hinterlassen hat überstreichen und das war dann alles.
Die Vermieterin wollte mich ja unbedingt los werden, nun bin ich ausgezogen und nun ist es ihr auch nicht recht.

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#9
 Von 
geister-jaeger
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 5x hilfreich)

Eine Renovierungsklausel gibt es im Mietvertrage nicht, nur die Klausel über die Schönheitsreparaturen.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Steht doch ganz deutlich da:

quote:
Entscheidend ist jedoch der jeweilige Zustand, so dass dieser Turnus sich verlängern oder verkürzen kann.

Also wäre das Zimmer mit dem grauen Sofa-Rand zu streichen.
Ebenso alle Wände mit fleckigen Wänden.

Ist halt Pech, das es kein Einzugsprotokoll gab, so bleibt es an dir hängen.



Auch hier:
quote:
Endet das Mietverhältnis bevor Schönheitsreparaturen erstmals oder erneut fällig geworden sind (vgl. obiger Fristenplan), werden die Parteien über eine angemessende Abfindung verhandeln. Dies entfällt, wenn der Mieter die Schönheitsreparaturen selbst fachgerecht ausführt oder ausführen lässt.

Entweder ihr werdet euch über einen Ausgleich einig oder du streichst die ganze Wohnung fachgerecht. Oder man streitet vor Gericht darüber.



quote:
noch ein Auszugsübergabeprotokoll gemacht,

DAS würde ich uner der Voraussetzung
quote:
die Vermieterin ist schon 85 und ihr Stellvertreter ist Rumäne und hat Null Ahnung vom Vermieten und von einem Mietvertrag.

aber mal ganz schnell nachholen ...





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#11
 Von 
guest-12303.01.2011 08:29:55
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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