Liebe Interessenten,
ich habe folgende Fragen und würde mich über eine kompetente Antwort(en) freuen:
ich habe einen befristeten Mietvertrag von 3 Jahren, der bald ausläuft. Wenn ich den Mietvertrag nicht verlänger und ausziehe, wüßte ich gerne, ob ich die Wohnung komplett renovieren muss ? Im Mietvertrag ist nichts über Ausbesserungen oder Renovierungsarbeiten erwähnt.
Ich danke im voraus für die Tips und Ratschläge
Gruss Jessica
Renovierungsarbeiten !?
Fragen zur Miete?
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Ich kann einen Blick in den tollen Ratgeber empfehlen
http://www.123recht.net/article.asp?a=644&f=ratgeber_mietrecht_renovierung&p=5
danach muss man nach 3 Jahren eh schon teile ausbessern..
Sebastian
Der Vermieter kann nur Schönheitsreparaturen (z.B. streicehn von Wänden, Decken, Heizkörpern und Türen) auf den Mieter übertragen. Das muss aber deutlich und rechtswirksam im Mietvertrag vereinbart sein. Wenn dies nicht der Fall ist, dann sind Schönheitsreparerturen Vermieterpflicht. Somit muss bei normaler Abnutzung auch nichts gemacht werden. Es sei denn, dass Schäden in der Wohnung sind, die der Mieter verschuldet hat.
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vielen herzlichen dank für die tips. diese helfen mir wirklich weiter.
bei dieser gelegenheit muss ich allen teilnehmern der diskussionsforen danken, die durch fragen und antworten, viele unklarheiten lösen und natürlich auch auf neue punkte hinweisen.
lob- lob- lob
jessica
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