Renovierungsarbeiten bei Auszug

10. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Samd
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierungsarbeiten bei Auszug

Ich stelle hier die Frage aus Sicht des Vermieters.
Der Mieter hat vor 8 Jahren die Wohung komplett von uns tapeziert und weiß gestrichen übergeben bekommen. Jetzt will er ausziehen und sagt, dass er diese Wohung nicht genauso an uns bzw. den Nachmieter (noch nicht vorhanden) übergeben muss und bezieht sich auf ein Entscheid des BGH. Im Mietvertrag steht, dass er die Wohnung wieder tapziert und angestrichen zu übergeben hat. Meine Frage nun ob und ich wie ich dagegen argumentieren kann.

Danke und Gruß
Samd

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Im Mietvertrag steht, dass er die Wohnung wieder tapziert und angestrichen zu übergeben hat.

Wie genau formuliert?

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... vorschlag: leg doch einem fachanwalt den mv oder wenigstens die klauseln in sachen schönheitsreparatur vor - die beratung kostet weniger als ein womöglich nutzloser streit mit dem mieter.

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#3
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 59x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Samd
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Grundlage ist ein Standardmietvertrag den man in jedem Kiosk bekommt. Es gibt 2 Passagen in dem Vertrag.
1. Beendigung des Mietverhältniss (im Vordruck enthalten)
Der Mieter hat die Mietsache unabhängig von der Pflicht der Duchführung der Schönheitsreparaturen in sauberen Zusatnd zurückzugeben.
2. Der Mieter hat vor seinem Auszug die Wohnung zu renovieren und in einem ordnungsmäßigen Zustand zu übergeben. An den Wänden u. Decken alte Tapeten entfernen, neu mit Raufaser tapezieren und weiß anlegen, den Bodern grundreinigen.
Der 2. Punkt wurde handschriftlich in den MV eingetragen.

Wie ist die Sachlage nun?

Danke und Gruß
Samd

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der 2. Punkt ist unwirksam. Dein Mieter hat Recht.

Wie sieht denn die Klausel zu den Schönheitsreparaturen aus?

Wenn die Klausel wirksam ist und der Mieter seit Einzug nicht renoviert hat, dann lässt sich darüber möglicherweise etwas machen.

Zur Beurteilung ist aber auch der Wortlaut dieser Klausel notwendig.

Und für die Neuvermietung solltest Du sehr vorsichtig mit den Vertragsformulierungen sein. Da lauern nämlich diverse Fallstricke für Vermieter.

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#6
 Von 
Samd
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe den Link zu dem Urteil gefunden. Vertshen tue ich es allerdings nicht so richig.
http://www.welt.de/wirtschaft/article1178768/Mieter_muessen_beim_Auszug_nicht_renovieren.html

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#7
 Von 
Samd
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Klausel muss ich mir mal genau ansehen. Melde mich dann noch mal.
Deine 2. Bemerkung bzgl. der Fallstricke für Vermieter find ich interessant.
Ich dachte bei den Vordrucken ist größtenteils alles abgefangen.
Kannst Du mir Tipps geben wie ein Vertrag sein muss damit er für die Vermieter keine Stolperfallen bietet?
Ich möchte natürlich aber auch fair zum Mieter sein. D.h., ich bräuchte einen Vetrag der für beide Seiten akzeptabel ist. Wo bekomme ich so etwas her? So was schreibt man doch nicht selber.

Danke und Gruß
Samd

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#8
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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