Ich stelle hier die Frage aus Sicht des Vermieters.
Der Mieter hat vor 8 Jahren die Wohung komplett von uns tapeziert und weiß gestrichen übergeben bekommen. Jetzt will er ausziehen und sagt, dass er diese Wohung nicht genauso an uns bzw. den Nachmieter (noch nicht vorhanden) übergeben muss und bezieht sich auf ein Entscheid des BGH. Im Mietvertrag steht, dass er die Wohnung wieder tapziert und angestrichen zu übergeben hat. Meine Frage nun ob und ich wie ich dagegen argumentieren kann.
Danke und Gruß
Samd
Renovierungsarbeiten bei Auszug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Im Mietvertrag steht, dass er die Wohnung wieder tapziert und angestrichen zu übergeben hat.
Wie genau formuliert?
... vorschlag: leg doch einem fachanwalt den mv oder wenigstens die klauseln in sachen schönheitsreparatur vor - die beratung kostet weniger als ein womöglich nutzloser streit mit dem mieter.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Grundlage ist ein Standardmietvertrag den man in jedem Kiosk bekommt. Es gibt 2 Passagen in dem Vertrag.
1. Beendigung des Mietverhältniss (im Vordruck enthalten)
Der Mieter hat die Mietsache unabhängig von der Pflicht der Duchführung der Schönheitsreparaturen in sauberen Zusatnd zurückzugeben.
2. Der Mieter hat vor seinem Auszug die Wohnung zu renovieren und in einem ordnungsmäßigen Zustand zu übergeben. An den Wänden u. Decken alte Tapeten entfernen, neu mit Raufaser tapezieren und weiß anlegen, den Bodern grundreinigen.
Der 2. Punkt wurde handschriftlich in den MV eingetragen.
Wie ist die Sachlage nun?
Danke und Gruß
Samd
Der 2. Punkt ist unwirksam. Dein Mieter hat Recht.
Wie sieht denn die Klausel zu den Schönheitsreparaturen aus?
Wenn die Klausel wirksam ist und der Mieter seit Einzug nicht renoviert hat, dann lässt sich darüber möglicherweise etwas machen.
Zur Beurteilung ist aber auch der Wortlaut dieser Klausel notwendig.
Und für die Neuvermietung solltest Du sehr vorsichtig mit den Vertragsformulierungen sein. Da lauern nämlich diverse Fallstricke für Vermieter.
Habe den Link zu dem Urteil gefunden. Vertshen tue ich es allerdings nicht so richig.
http://www.welt.de/wirtschaft/article1178768/Mieter_muessen_beim_Auszug_nicht_renovieren.html
Die Klausel muss ich mir mal genau ansehen. Melde mich dann noch mal.
Deine 2. Bemerkung bzgl. der Fallstricke für Vermieter find ich interessant.
Ich dachte bei den Vordrucken ist größtenteils alles abgefangen.
Kannst Du mir Tipps geben wie ein Vertrag sein muss damit er für die Vermieter keine Stolperfallen bietet?
Ich möchte natürlich aber auch fair zum Mieter sein. D.h., ich bräuchte einen Vetrag der für beide Seiten akzeptabel ist. Wo bekomme ich so etwas her? So was schreibt man doch nicht selber.
Danke und Gruß
Samd
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten