Renovierungsarbeiten bezahlen nach Auszug

30. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
JR1987
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierungsarbeiten bezahlen nach Auszug

Guten Tag,

wir sind ende Juli aus einer Wohnung ausgezogen.

Jetzt hat unser alter Vermieter nach knapp 3 Monaten uns eine Rechnung für Renovierungsarbeiten in höhe von 1600 Euro geschickt die wir bezahlen sollen bzw. die der mit der Kaution verrechnet.

Nun unsere frage die sich stellt.

Darf er einfach so etwas machen ohne uns einen Kostenvoranschlag zu senden bzw. uns die Chance gibt es selbst zu machen bzw. überhaupt zu Informieren das er so etwas macht und uns einfach in Rechnung stellen?!

Viele Grüße
Johannes

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125440 Beiträge, 40491x hilfreich)

Zitat (von JR1987):
Darf er einfach so etwas machen ohne uns einen Kostenvoranschlag zu senden bzw. uns die Chance gibt es selbst zu machen bzw. überhaupt zu Informieren das er so etwas macht und uns einfach in Rechnung stellen?!

Ja.

Wenn der Mieter nicht einverstanden ist, muss er sich wehren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10232 Beiträge, 4560x hilfreich)

Es wird unter anderem auf die durchgeführten Arbeiten, den Zustand der Wohnung, den Mietvertrag, den Zeitwert der Sachen und das Übergabeprotokoll ankommen, ob die Forderung berechtigt ist. Ohne weitere Details wird das nicht zu überprüfen sein.

Entscheide dich. Wenn du bereit bist, alle Details hier zu liefern, dann kann das Forum vielleicht sinnvolle Hinweise geben. Alternativ kannst du dich an einen Mieterverein oder Anwalt wenden. Das kostet aber natürlich Geld.

0x Hilfreiche Antwort

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