Hallo,
ich habe für mich und meine Großfamilie eine schöne große Wohnung entdeckt. Als ich zur Besichtigung vor Ort war hat es mich fast umgehauen...
Da fehlten Fliesen im Bad, Teppichböden waren total versaut und wellig, Tapeten hingen runter etc.
Der Vermieter
meinte ich könnte das ja alles richten so wie ich das gern hätte.
Jetzt meine Frage:
Ist es nicht die Aufgabe des Vermieters die Wohnung in Schuss zu bringen?
Ich müsste den ganzen Teppichboden einer 140 qm Wohnung rausreissen und entsorgen. Von den Tapeten ganz zu schweigen.
Und das Badezimmer auf Vordermann bringen. Woher die Fliesen nehmen um die kaputten oder z.T. nicht vorhandenen Fliesen auszutauschen.
Es wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Die Wohnung ist wie gesagt das was ich suche, aber ich kann mir momentan keine Voll-Renovierung leisten.
In diesem Sinne
Laetitia
-----------------
"Es gibt so viele Leute auf der Welt
und so wenig Menschen.
"
Renovierungsbedürftige Mietwohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



schon mal gefragt wie sich der vermieter das vorstellt? evtl. 1,2,3 monate miefrei wohnen oder so? sonst würde ich eher die finger davon lassen.
gruss,
kristijan
Es wird keiner gezwungen, diese Wohnung zu mieten.
Gruss det11
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke KristijanM für Deine Antwort!
Und ganz recht, det11, keiner wird gezwungen diese Wohnung zu mieten...
Es wird aber auch keiner gezwungen eine Frage mit solchen Kommentaren zu beantworten.
Hilfreich ist deine Antwort in keinster Weise.
Trotzdem Danke!
Laetitia
-----------------
"Es gibt so viele Leute auf der Welt
und so wenig Menschen.
"
Mein Vorschlag würde in die gleiche Richtung gehen, wie der von KristijanM. Zu allererst wäre mal darauf zu achten, dass im Mietvertrag ausdrückich vereinbart wird, dass die Wohnung unrenoviert vermietet und somit später auch unrenoviert wieder zurück gegeben werden kann. Fliesen und Teppichböden wären eigentlich Aufgabe des Vermieters. Wenn Du handwerklich geschickt bist und die Arbeiten selber ausführen kannst, kann mann sich ja möglicherweise noch darauf einigen, vorausgesetzt, dass die Fliesen noch beschafft werden können und nicht möglicherweise das komplette Badezimmer neu gefliest werden muss. Auch noch eine Überlegung (und eine Frage an den Vermieter) wert wäre die Frage, ob denn der Vermieter bereits ist, zumindest die Materialkosten zu übernehmen, wenn Du schon die Arbeit machst. Auch dieses wäre ja ggf. über eine Mietfreiheit zu regeln. Diese sollte umso länger dauern, je umfangreicher (teurer) die notwendigen Arbeiten sind. Ganz wichtig dürfte hier auch sein, alle Vereinbarungen schriftlich zu treffen, damit der Vermieter Dich später nicht Schadensersatzpflichtig machen kann. Wenn Du z.B. Teppichboden auf Deine Kosten anschaffst, dann ist dieser Dein Eigentum, welches Du bei einem Auszug auch wieder mitnehmen kannst, oder eben nur gegen Bezahlung in der Wohnung lässt. Wenn sich der Vermieter auf keine Zugeständnisse einlassen will, liegt es letztendlich an Dir, ob Du es Dir leisten kannst und willst, die notwendigen Arbeiten auf eigene Kosten durchzuführen.
Gruss,
Axel
-----------------
"Was Du nicht willst, dass man Dir tut, dass füg auch keinem anderen zu. "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten