Renovierungsbedürftiges Haus mieten?

21. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Minni1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierungsbedürftiges Haus mieten?

Hallo,
ich möchte keinen Fehler machen und wollte hier mal um Rat fragen. Es geht um ein stark renovierungsbedürftiges Fachwerkaus. Ein paar Räume sind nur zu tapezieren und streichen und Teppich oder ähnliches müsste verlegt werden. Der Vermieter sucht Mieter die das Haus in Ordnung bringen und halten, denn die Vormieter haben nichts an dem Haus getan. Das Haus wird für eine geringe Miete vermietet, damit die Mieter renovieren können und wenn der Vermieter sieht, das die Mieter das Haus renovieren, dann könnte man vielleicht dort mietfrei wohnen.
Sollte es eventuell zu einem Mietvertrag zwischen uns und dem Vermieter kommen, auf was müssten wir achten, was sollte im Vertrag stehen?

Viele Grüße von Ingrid

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Ich denke, man sollte sich zunächst einmal darüber klar werden, ob der Vermieter eigentlich einen Mieter oder einen kostenlosen Handwerker sucht.

Das heißt: es gibt leider Fälle, wo renovierungsbedürftige Häuser vermietet werden, der Mieter aufwendig renoviert und sich dann 'plötzlich' herausstellt, daß leider wegen Eigenbedarfs gekündigt werden muß oder das Haus verkauft wird. Deswegen sollten hier entsprechende Sicherheiten eingebaut werden (zB anteilige Kostenerstattungspflicht des Vermieters, falls das Mietverhältnis weniger als ... Jahre dauert oder der Mieter sogar zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt ist).

Weiterhin ist zwischen 'Renovieren' bzw. Schönheitsreparaturen (umfaßt nur Arbeiten mit Farbe und Tapete im Inneren der Mieträume) und regelrechten Reparaturen (Instandhaltung oder Instandsetzung) zu unterscheiden. Für letzteres ist allein der Vermieter zuständig.

Ganz generell: man sollte sich nicht auf ein 'eventuell' und 'vielleicht' und mündliche Zusagen einlassen, sondern alle Details klar schriftlich regeln.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Hallo,

wenn ihr sicher gehn wollt, dann sollte alles drin stehen, was im Vorfeld vereinbart wurde. Die Regelung mit der Aussicht auf Mietfreiheit sollte im Vertrag nicht so schwammig allgemein festgehalten sein, sondern an besondere, feststellbare Kriterien gebunden sein.
Z. B.:
-was sind die Voraussetzungen für das mietfreie Wohnen?
-wie lange dürft ihr mietfrei wohnen (sicher nicht für ewig)?
-wie sieht es mit Dauer des MV (Zeitmietvertrag!?)bzw. Kündigung aus? (nicht, dass ihr nach der Renovierung die Kündigung bekommt!)
usw.

Grüße, Heike

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#3
 Von 
Minni1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

herzlichen Dank für Eure Ratschläge, ich werde mir dann den Mietvertrag genau durchlesen, falls wir es mieten können, und sollte etwas unklar sein und nicht mit dem Vermieter zu klären sein, auch nicht unterschreiben. Sollte der Vermieter nicht nur kostenlose Handwerker suchen, dann müsste er ja eigentlich auch von sich aus schon so einiges im Mietvertrag festhalten. So sehe ich das zumindest.

Was ich noch überlege ist, sollten wir da dann einziehen können und auch schon mehreres renoviert haben, dann würden es mehr Zimmer sein die bewohnbar geworden sind. Könnte dann der Vermieter die Miete um soviel erhöhen das wir ausziehen müssten, da es dann zu teuer für uns wäre?

Viele Grüße von
Ingrid

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

So etwas ist im Prinzip durchaus möglich - der Mieter leistet die Arbeiten und der Vermieter erhöht sodann (natürlch nur im Rahmen des gesetzlichen Vergleichsmietverfahrens) die Miete, weil schließlich der Wohnwert objektiv gestiegen ist.

Auch von daher ist Vorsicht bzw. eine entsprechende vertragliche Absicherung geboten.

Nebenbei noch bemerkt: Vorsicht auch bei Verträgen mit beidseitigem(!) Kündigungsausschluß, weil man dann auch als Mieter recht lange gebunden sein kann. Zur Absicherung des eigenen Renovierungsaufwandes gibt es wie geschildert auch andere Möglichkeiten.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Mit einem solchen Mietverhältnis KANN vieles schief gehen, was große finanzielle Verluste bedeuten wird.
Deshalb würde ich einen solchen Vertrag mit einem Fachmann (Rechtsanwalt) durchgehen.
Vertragliche Regelungen müssen auch vor Gesetz Bestand haben, sonst bringen sie euch nichts.
Bei einem -wie du schreibst- stark renovierungsbedürftigen Haus, lohnt sich diese Investition. Habt ihr auch bedacht, dass es besondere Auflagen bei der Renovierung geben kann, wenn das Haus z. B. unter Denkmalschutz steht (weil Fachwerkhaus)?

Also nichts überstürzen, sonst treffen wir uns hier wieder, unter dem Thema: Wir haben unsere Ersparnisse ins Haus gesteckt und Vermieter wirft uns raus..........

Grüße, Heike

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#6
 Von 
Minni1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wir hatten uns auch eine renovierungsbedürftige Wohnung angesehen, für die der Vermieter die volle Miete haben wollte, da wäre nichts gewesen mit 2-3 Monate mietfrei wohnen, bzw. geringe Miete zahlen, aufgrund des Zustandes der Wohnung. Da haben wir auch abgelehnt. So finde ich das Angebot des anderen Vermieters bisher sehr fair. Geringe Miete, da es renovierungsbedüftig ist.

Ob es unter Denkmalschutz steht weiß ich nicht, das müsste ich den Vermieter gegebenenfalls noch fragen. Auf jeden Fall sieht es von aussen besser aus als von innen und innen war es nach den Fotos die wir gesehen haben auch teilweise renoviert bevor die letzten Mieter dort eingezogen sind und die sollen dort dreieinhalb Jahre gewohnt haben, ohne das Haus bewohnbar gehalten zu haben.

Viele Grüße von
Ingrid

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#7
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Die Frage zum Denkmalschutz kann man auch schnell in einem Telefonat mit dem Denkmalamt (Stadtverwaltung/Bauamt)abklären - die beantworten einem auch die Frage, ob bei Innenbereich-Renovierung bei diesem Objekt Besonderheiten zu beachten sind oder nicht.

Man sollte auch nicht unterschätzen, was auf einen zukommen kann - so mancher einfache Tapetenwechsel kann da schnell in Maurer- und Gipserarbeiten enden. ;)

-----------------
"
Suum cuique (Jedem das seine) "

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#8
 Von 
Minni1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nun ist die Entscheidung gefallen und der Vermieter verkauft das Haus. Also müssen wir weitersuchen. Herzlichen Dank für Eure Hilfe und vielleicht bis zur nächsten Frage. ;)

Viele Grüße von
Ingrid

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#10
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von go513350-26):
Also persönlich bin ich mit solchen Sachen sehr gut bekannt

Und deshalb gräbst du einen 13 Jahre alten Thread aus, um deine Schleichwerbung zu platzieren?

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