Moin, ich habe unrenoviert eine Wohnung übernommen und bei der Übergabe unterschrieben, daß ich den Teppich bei Auszug entferne, der Teppich lag bereits in der Wohnung und war auch schon von meiner Vormieterin übernommen wurden.
Ich bin gerade mitten im Umzug und habe nunmehr festgestellt, daß der Teppich vollflächig verklebt ist.
Der Vermieter sagt: mein Problem.
Ich habe damals in gutem Glauben unterschrieben, da es nicht ersichtlich war, dass dieser verklebt ist, hätte ich das gewussst, hätte ich niemals unterschrieben.
Da der Teppich schon seit ewigen Jahren in der Wohnung liegt, stellt sich natürlich auch die Frage: wusste der Vermieter, daß dieser verklebt wurde, denn dazu braucht man ja eigentlich eine Genehmigung durch den Vermieter.
So ich habe bereits ein Urteil gefunden, hier jedoch hat der Mieter den verklebten Teppich halbwegs entfernt und der Vermieter fordert nun Schadensersatz für die Beseitigung des restlichen Klebers und Nivillierung des Bodens, dort sagt das Urteil, der Mieter muss dies nicht tragen, da auch hier der Mieter das vorher nicht wusste, dass der Teppich verklebt ist.
Mein Vermieter will natürlich dass ich den Teppich entferne, mal abgesehen von den Kosten für die Entfernungsgeräte und die Zeit, danach ist der Estrich im Eimer und ich habe irgendwie das Gefühl, die haben nur einen Dummen gesucht, der den entfernt.
Danke im Voraus
Renovierungsklausel Auszug/Übergabeprotokoll Teppich
10. Januar 2024
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Frage vom 10. Januar 2024 | 15:23
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierungsklausel Auszug/Übergabeprotokoll Teppich
#1
Antwort vom 10. Januar 2024 | 15:28
Von
Status: Unbeschreiblich (130364 Beiträge, 41517x hilfreich)
Zitat :Ich habe damals in gutem Glauben unterschrieben, da es nicht ersichtlich war, dass dieser verklebt ist,
Glauben ist was sinnvolles – bezüglich der Entität der man bevorzugt huldigt … in der Juristerei zählen mehr die Fakten …
Wie kam es denn zu diesem Glauben?
Zitat :So ich habe bereits ein Urteil gefunden
Gibt es da auch ein Aktenzeichen / einen Link?
#2
Antwort vom 10. Januar 2024 | 15:45
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
zu dem Glauben kam es, da ich davon ausgehe, daß wenn der verklebt ist, man mir das vorher sagt, da das ein wichtiger Hinweis ist, ist schon ein Unterschied ob man den einfach aufrollen kann oder nicht. des weiteren ist es unüblich da nur mit Genehmigung durch den Vermieter, dass Mieter den verkleben.
Üblich ist es, den Teppich entweder nur zu verlegen oder ihn an den Stosskanten mit doppelseitigem Klebeband zu sichern, aber nicht ihn vollflächig mit nicht wasserlöslichem Kleber zu verkleben
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. Januar 2024 | 15:49
Von
Status: Senior-Partner (6357 Beiträge, 879x hilfreich)
Zitat :und bei der Übergabe unterschrieben,
Mich würde mal interessieren, was GENAU du da unterschrieben hast. Bitte entweder einsetzen oder WORT-FÜR-WORT mal abtippen. Danke.
#4
Antwort vom 10. Januar 2024 | 15:58
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
der Wortlaut ist:
Bodenbeläge werden übernommen und bei Auszug entfernt
hatte Teppich im Kopf, der PVC in der Küche ist auch vollflächig verklebt
#5
Antwort vom 10. Januar 2024 | 18:32
Von
Status: Unbeschreiblich (130364 Beiträge, 41517x hilfreich)
Zitat :da ich davon ausgehe
Sogenannte "Geheime Vorbehalte" sind im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen nicht relevant.
Zitat :Üblich ist es, den Teppich entweder nur zu verlegen oder ihn an den Stosskanten mit doppelseitigem Klebeband zu sichern,
Genauso üblich ist immer noch das verkleben ...
#6
Antwort vom 10. Januar 2024 | 21:06
Von
Status: Senior-Partner (6357 Beiträge, 879x hilfreich)
Zitat :Bodenbeläge werden übernommen und bei Auszug entfernt
Vorgedruckt oder handschriftlich eingefügt?
#7
Antwort vom 10. Januar 2024 | 22:39
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Handschriftlich
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