Renovierungsklausel Auszug/Übergabeprotokoll Teppich

10. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
go485327-9
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierungsklausel Auszug/Übergabeprotokoll Teppich

Moin, ich habe unrenoviert eine Wohnung übernommen und bei der Übergabe unterschrieben, daß ich den Teppich bei Auszug entferne, der Teppich lag bereits in der Wohnung und war auch schon von meiner Vormieterin übernommen wurden.

Ich bin gerade mitten im Umzug und habe nunmehr festgestellt, daß der Teppich vollflächig verklebt ist.

Der Vermieter sagt: mein Problem.

Ich habe damals in gutem Glauben unterschrieben, da es nicht ersichtlich war, dass dieser verklebt ist, hätte ich das gewussst, hätte ich niemals unterschrieben.

Da der Teppich schon seit ewigen Jahren in der Wohnung liegt, stellt sich natürlich auch die Frage: wusste der Vermieter, daß dieser verklebt wurde, denn dazu braucht man ja eigentlich eine Genehmigung durch den Vermieter.

So ich habe bereits ein Urteil gefunden, hier jedoch hat der Mieter den verklebten Teppich halbwegs entfernt und der Vermieter fordert nun Schadensersatz für die Beseitigung des restlichen Klebers und Nivillierung des Bodens, dort sagt das Urteil, der Mieter muss dies nicht tragen, da auch hier der Mieter das vorher nicht wusste, dass der Teppich verklebt ist.

Mein Vermieter will natürlich dass ich den Teppich entferne, mal abgesehen von den Kosten für die Entfernungsgeräte und die Zeit, danach ist der Estrich im Eimer und ich habe irgendwie das Gefühl, die haben nur einen Dummen gesucht, der den entfernt.

Danke im Voraus




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130364 Beiträge, 41517x hilfreich)

Zitat (von go485327-9):
Ich habe damals in gutem Glauben unterschrieben, da es nicht ersichtlich war, dass dieser verklebt ist,

Glauben ist was sinnvolles – bezüglich der Entität der man bevorzugt huldigt … in der Juristerei zählen mehr die Fakten …

Wie kam es denn zu diesem Glauben?



Zitat (von go485327-9):
So ich habe bereits ein Urteil gefunden

Gibt es da auch ein Aktenzeichen / einen Link?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go485327-9
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

zu dem Glauben kam es, da ich davon ausgehe, daß wenn der verklebt ist, man mir das vorher sagt, da das ein wichtiger Hinweis ist, ist schon ein Unterschied ob man den einfach aufrollen kann oder nicht. des weiteren ist es unüblich da nur mit Genehmigung durch den Vermieter, dass Mieter den verkleben.

Üblich ist es, den Teppich entweder nur zu verlegen oder ihn an den Stosskanten mit doppelseitigem Klebeband zu sichern, aber nicht ihn vollflächig mit nicht wasserlöslichem Kleber zu verkleben

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6357 Beiträge, 879x hilfreich)

Zitat (von go485327-9):
und bei der Übergabe unterschrieben,


Mich würde mal interessieren, was GENAU du da unterschrieben hast. Bitte entweder einsetzen oder WORT-FÜR-WORT mal abtippen. Danke.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#4
 Von 
go485327-9
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

der Wortlaut ist:

Bodenbeläge werden übernommen und bei Auszug entfernt

hatte Teppich im Kopf, der PVC in der Küche ist auch vollflächig verklebt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130364 Beiträge, 41517x hilfreich)

Zitat (von go485327-9):
da ich davon ausgehe

Sogenannte "Geheime Vorbehalte" sind im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen nicht relevant.



Zitat (von go485327-9):
Üblich ist es, den Teppich entweder nur zu verlegen oder ihn an den Stosskanten mit doppelseitigem Klebeband zu sichern,

Genauso üblich ist immer noch das verkleben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6357 Beiträge, 879x hilfreich)

Zitat (von go485327-9):
Bodenbeläge werden übernommen und bei Auszug entfernt


Vorgedruckt oder handschriftlich eingefügt?

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#7
 Von 
go485327-9
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Handschriftlich

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