Hallo liebe Forengemeinde.
Ich wollte mal fragen wie Rechtslage bei folgendem Mietvertrag ist?
Ist dieser Rechtskräftig?
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Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
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Renovierungsklausel?!
15. Januar 2013
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Frage vom 15. Januar 2013 | 21:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierungsklausel?!
#1
Antwort vom 16. Januar 2013 | 12:09
Von
Status: Lehrling (1930 Beiträge, 408x hilfreich)
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#2
Antwort vom 16. Januar 2013 | 12:31
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1468x hilfreich)
Ist gültig.
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#3
Antwort vom 16. Januar 2013 | 13:06
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1392x hilfreich)
Ist ungültig,
weil hier eine Abgeltungsklausel verwendet wird, nach der der Mieter bei vorzeitigem Auszug zur Kasse gebeten wird. Hier soll eine gültige weiche Klausel durch die Hintertür zur starren erklärt werden.
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