Wieder wohl ein altes Thema, aber trotzdem - wenn in einem Mietvertrag die normale Fristenregelung zur Renovierung angegeben ist (3, 5 usw. Jahre oder anteilig, oder bei Auszug) und dann noch zusätzlich vom VM handschriftlich eingetragen wurde "bei Auszug, unabhängig von der Mietdauer, sind die Decken und Wände mit Silikatfarbe zu streichen und der Terracottaboden maschinell zu wachsen."
Ist diese Klausel gültig?
ps. finde das mit der Bodenbearbeitung auch recht fragwürdig, weil man dafür eine Industriemaschine besorgen muss...
Danke!!
Renovierungsklausel - normale Fristenregelung zur Renovierung
Vor allem mit der Formulierung 'unabhängig von der Mietdauer' dürfte sich der Vermieter ein mächtiges Eigentor geschossen haben. Nach Ansicht der Gericht benachteiligen solche Vereinbarungen den Mieter unangemessen, vor allem dann, wenn der Abnutzungsgrad in keinster Weise Berücksichtigung findet.
Gerichte haben bei solchen Verinbarungen schon die gesamte Renovierungsklausel für nichtig erklärt. Dies hätte zur Folge, dass die individuelle Vereinbarung durch die Regelungen des BGB ersetzt werden. Und nach diesen Regelungen ist der Vermieter selbst für die Renovierung verantwortlich.
Der Mieter muss dann gar nichts mehr machen/Zahlen.
Dies alles ist aber sehr einzelfallspezifisch. Ich würde aber die Renovierung aus oben genannten Gründen ablehnen.
-- Editiert von peron30 am 26.08.2005 11:10:21
Guten Morgen,
ich halte auch die Klausel, dass der Boden maschinell gewachst werden muss, für nicht haltbar. Der Bodenbelag gehört zur Mietsache und eine normale Abnutzung muss der Vermieter hinnehmen, denn diese ist mit dem MIetpreis abgegolten. Cottokacheln müssen lediglich mit dem geeigneten Reinigungsmittel gereinigt werden.
Hat der Vermieter diese Endrenovierungsforderung in den Vertrag geschrieben, oder ist das eine Sondervereinbarung unabhängig vom Mietvertrag? Dann könnte die Sache möglicherweise doch noch anders aussehen, denn Sondervereinbarungen (d.h. Vereinbarungen, die erkennbar ncith mit dem Mietvertrag verbunden sind) können individuell abgeschlossen werden. Im Zweifelsfall würde ich den Mieterbund zu Rate ziehen. Dort kann man auch prüfen, ob die Formulierung der Fristenregelung in eurem Vertrag überhaupt rechtsgültig ist.
Gruß karamel
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Das steht alles so im Mietvertrag.. nicht extra. Natürlich nimmt man meist die Renovierung in Kauf, da man schließlich seine nicht unbeachtliche Kaution wieder haben möchte. Aber wenn es sowieso schon ständig Ärger gibt, weil der VM denkt, er wäre der Größte, ist es nicht schlecht Argumente bereit zu haben.. DANKE
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