Renovierungsklausel unwirksam? Sind das starre Fristen?

16. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
noelia01
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 11x hilfreich)
Renovierungsklausel unwirksam? Sind das starre Fristen?

Liebe User,

folgende Renovierungsklausel würde in einem MV stehen:

§ xyz

1. Der Mieter ist verpflichtet, die Naßräume (Küche, Bad, WC) alle 3 Jahre und die übrigen Räume alle 5 Jahre fachgerecht zu renovieren. Die Renovierungsfristen laufen ab Beginn des MV.
2. Endet das MV vor Fälligkeit der Schönheitsreparaturen ist der Mieter verpflichtet anteilige Kosten für Schönheitsreparaturen für die abgelaufenen Jahre seit der letzten Renovierung zu zahlen.
3. Zu den Reparaturen gehören.....blablabla...


Wäre diese Klausel unwirksam, weil sie die Fristen für einen durchschnittlichen Menschen doch als sehr starr darstellt? Es käme der Eindruck auf unabhänig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung müsse strikt nach dem Fristenplan reniviert werden. Ist diese zutreffend?

Gruß

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die klauseln sind unwirksam, da starr

0x Hilfreiche Antwort

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