Renovierungsklauseln

3. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
wameniak
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
Renovierungsklauseln

Hallo zusammen,

wir werden in zwei Monaten ausziehen und hatten heute unsere Wohnungsabnahme ... dabei wurde uns erklärt, dass wir die Tapeten runterreissen müssen und die (von uns übernommenen) Bodenbeläge entfernen müssten (Laminat & Fliesen). Auch die Türzargen müssen wir streichen.

Ich war mir wegen der aktuellen BGH-Urteile eigentlich sicher, dass diese ganzen Klauseln nicht mehr rechtsgültig sind ... der Mieterverein sagte mir jedenfalls, dass nur Klauseln gekippt wurden, die zu starren Renovierungszyklen verpflichten. Wir können auf die Renovierung nur dann verzichten, wenn der Nachmieter den Kram übernimmt.

Wer hat jetzt recht? Wie geht es in so einem Fall weiter - wir haben keine direkte Kaution, sondern einen Betrag von 700 € bei einer Wohnungsgenossenschaft hinterlegen müssen.

Danke für eure Tipps

Marcel

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Bitte genaue Klauseln mit genauem Wortlaut posten.

Was bedeutet übernommen? Wo wurde dies wie festgehalten?

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

In der Tat lässt sich nur dann was sinnvoles sagen, wenn der exakte (!) Wortlaut der entsprechenden Klauseln aus dem Mietvertrag bekannt sind.

Trotzdem fällt folgendes auf: Offensichtlich verlangt der Vermieter keine vollständige Renovierung. Das lässt darauf schließen, dass die Wohnung möglicherweise besenrein zu übergeben ist. In diesem Fall müssten keine Tapeten runtergerssen und auch kein Bodenbelag entfernt werden.

Aber wie gesagt: Sinnvollerweise müsste man den Text im Mietvertrag kennen.

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#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Fliesen müssen entfernt werden? Fliesenspiegel in der Küche oder im Bad, Bodenfliesen?

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#4
 Von 
wameniak
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

den genauen Wortlaut kenne ich atm nicht ... schau ich mir heute abend nochmal an (bin zur Zeit@work) ... mir gings nur ums grundsätzliche, ich dachte das JEGLICHE Klauseln gekippt worden sind und man nicht verpflichtet werden kann, seine Wohnung abschließend zu renovieren.

Gemeint sind übrigens Bodenfliesen.

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#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Ich überlege jetzt, wenn du die Bodenfliesen entfernen mußt (mit Bohrhammer etc.), was soll dann auf den Beton drauf? Sollst du dann noch einen anderen Bodenbelag legen?

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#6
 Von 
wameniak
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Davon wurde nichts gesagt, nur dass die Tapeten runter sollen und alle Bodenbeläge raus. Die Bodenfliesen (Küche und Flur) haben wir damals übernommen (und uns nichts dabei gedacht als wir unterschrieben hatten).

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#7
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Von wem habt Ihr die Fliesen übernommen? Vom VM oder vom VorM?
Wenn vom VM, was wurde in dieser Vereinbarung geregelt?

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#8
 Von 
wameniak
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

vom VM ... hat sich aber wohl alles in Wohlgefallen aufgelöst, da der Nachmieter alles unternimmt und ein entsprechendes Dokument unterzeichnet hat :)

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ok, Glück gehabt!
Fürs nächste Mal:
Wenn vom Vormieter Bodenbeläge oder andere Einbauten übernommen werden, dann übernimmt man gleichzeitig die Verpflichtung, diese Einbauten beim Auszug wieder zu entfernen.

An dieser Regelung hat der BGH gar nichts gekippt.

Auch Deine Einschätzung, dass jegliche Klauseln gekippt worden seien, ist nicht korrekt.

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#10
 Von 
wameniak
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

ok, nochmals danke für die Tipps ...

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