Hallo,
wir haben eine Doppelhaushälfte gekauft und möchten nun die Einliegerwohnung vermieten.
Aktuell streichen wir, fliessen eine Küchenzeile und bauen eine Einbauküche ein. Zusätzlich müssen wir noch den Durchgang mit einer Rigipsplatte verschliessen, damit die 2 Wohnungen endgültig getrennt sind.
Nun meine Frage, welche der Kosten dürfen wir umlegen. Ich habe schon viel gelesen und immer wieder etwas von jährlich 11% gesehen. Gibt es die Möglichkeit dass wir unsere eigene Arbeitszeit ebenfalls umlegen oder geht sowas nur bei einem Handwerker mit Rechnung? Gibt es eine bestimmte Nutzungsdauer, wie lange EBK und sonstige Kosten abgeschrieben werden können/müssen oder gilt einfach von allen Kosten maximal 11% jährlich umlegen?
Renovierungskosten auf Miete umlegen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ihr habt doch noch gar nicht vermietet. Ergo ist die Umlage von Modernisierungskosten völlig irrelevant.
Renoviert, schaut wie gleichwertige Wohnungen in der Gegend zur Miete angeboten werden und orientiert Euch daran.
Als Neulinge in Sachen Vermietung empfehle ich die Mitgliedschaft bei Haus & Grund
Mit EBK vermieten würde ich nicht machen.
ZitatMit EBK vermieten würde ich nicht machen. :
Ansichtssache. Ich habe als Mieter immer nur nach Wohnungen mit EBK gesucht. Schlicht weil mir der Aufwand des Kaufs, Einbaus und dann wieder Verkaufs zu hoch war. Aber vielleicht wilst du solche wie mich ja auch nicht als Mieter
ZitatAls Neulinge in Sachen Vermietung empfehle ich die Mitgliedschaft bei Haus & Grund :
Ebenfalls meine Empfehlung. Am Ende kostet es mehr, wenn ihr nicht vor Abschluss des Mietvertrages genau überlegt, was ihr abschließen wollt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zur Ursprungsfrage:
Modernisierungskosten können nur bei bereits bestehenden Mietverhältnissen umgelegt werden, bei neuen Mietverhältnissen muss man halt gleich die gewünschte Endmiete nehmen.
Ihr habt ja noch gar nicht vermietet, somit gilt die 11% - Regel für euch nicht oder jedenfalls nur dann, wenn bei euch die Mietpreisbremse greifen würde. Das ist allerdings unwahrscheinlich.
Ihr könnt also höchstwahrscheinlich das an Miete nehmen, was der Mieter bereit ist zu zahlen.
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Werde mir die Mitgliedschaft für Haus und Grund anschauen.
Muss ich zwingend den aktuellsten Mietspiegeldaten kaufen? Ich kann nur die Daten von 2014 kostenlos finden und in den vergangenen 2 Jahren hat sich viel getan. Aktuell verlangen viele Vermieter mehr, als in den tatsächlichen Mietspiegeldaten steht. Ist das ein Verstoß?
Danke und Grüße
ZitatMuss ich zwingend den aktuellsten Mietspiegeldaten kaufen? :
Quatsch. Orientiere Dich daran wie gleichwertige Wohnungen in ähnlicher Lage zur Miete angeboten werden, fertig.
ZitatIst das ein Verstoß? :
So lange es kein Mietwucher ist, nein.
Zitat:Muss ich zwingend den aktuellsten Mietspiegeldaten kaufen? Ich kann nur die Daten von 2014 kostenlos finden und in den vergangenen 2 Jahren hat sich viel getan.
Das ist dann wohl der aktuelle Mietspiegel. Mir ist keine Stadt bekannt, bei der der jeweils aktuelle Mietspiegel nicht kostenlos zum Download zur Verfügung gestellt wird.
Super, viel Dank!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
14 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten