Renovierungskosten dem Vermieter übertragen für Mieterlass?

29. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
svenm_
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierungskosten dem Vermieter übertragen für Mieterlass?

Guten Tag

ich bin in eine neue Wohnung gezogen die ein wenig renovierungsbedürftig gewesen ist.
Ich habe mit dem Vermieter ausgemacht das ich die Renovierung erstmal einmal selber übernehme und dann dem Vermieter alle Rechnung und Quittungen dann überreiche, im Gegenzug erlässt er mir dann die erste Monatsmiete. Die Renovierungskosten waren etwas weniger als die besprochene Monatsmiete, jetzt möchte er aber im Gegenzug von mir das ich einen Brief unterschreibe, in dem ich bestätige die Renovierungskosten von Ihm in bar erhalten zu haben.

Ist das rechtens? Oder mach ich da einen da einen Fehler?

Vielen Dank für jede Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9911 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von svenm_):
Ist das rechtens? Oder mach ich da einen da einen Fehler?
Das ist natürlich nicht rechtens. Wenn du das Geld nicht bar erhalten hast, dann solltest du das auch nicht quittieren. Ansonsten kann es dir passieren, dass irgendwann in 3 Jahren bei deinem Auszug der Vermieter kommt und die ausgebliebene Monatsmiete anmahnt. Er hätte ja die Renovierung bar bezahlt. Das muss dann übrigens noch nicht mal böser Wille sein. Vielleicht hat er es dann wirklich vergessen. Oder noch schlimmer er ist verstorben und die Erben wissen nichts von der Abmachnung.

Also entweder macht ihr ein Schreiben fertig, dass der Vermieter die Miete für den Monat ? im Gegenzug für die vom Mieter durchgeführte Renovierung erlässt. Das Schreiben sollten dann beide unterschreiben. Oder der Vermieter soll dir wirklich in Bar die Renovierungskosten zahlen und du bezahlst ganz normal die Miete. Dann kannst du dem Vermieter seinen Wunsch erfüllen und eine entsprechende Bestätigung ausstellen.

Zitat (von svenm_):
Ich habe mit dem Vermieter ausgemacht das ich die Renovierung erstmal einmal selber übernehme und dann dem Vermieter alle Rechnung und Quittungen dann überreiche, im Gegenzug erlässt er mir dann die erste Monatsmiete.
Ich hoffe, dass wird nicht zu einem Problem. Im Zweifel müsstest du eine solche Abmachung beweisen ...

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