Hallo alle miteinander.
Gehen wir mal von folgendem theoretischen Fall aus:
1. Mieter kündigt Wohnung (Warmiete 240€) zum 31.05.
2. Mieter untervermietet seine Wohnung an Bekannten für den Rest der Kündigungsfrist (2 Monate), der dann auch die Nachmiete antreten will.
3. Nachmieter kontaktiert Hausmeister und Mietverwaltung wegen Nachmiete. Diese geben telefonisch und persönlich grünes Licht.
4. Mietverwaltung kündigt eine Erhöhung der Nebenkostenvorrauszahlung um 10€ an (telephonisch).
5. Nachmieter renoviert die arg heruntergekommene Wohnung (Löcher in den Wänden zuspachteln, neu streichen, Laminat über >10 Jahre alten, teilweise kaputten Teppich usw, insgesamt 300-400€ kosten). Von der Arbeit mal garnicht zu reden.
6. Nun will der Vermieter deutlich mehr Miete (45€ mehr=285€) im Monat.
Von der größe der Wohnung und der ortsüblichen Vergleichsmiete ist das knapp unter, oder sogar über der Mietwuchergrenze. Und das Haus, bzw. die Wohnung ist nicht in "besserer Wohngegend", eigentlich ist es sogar ein ziemlicher Assi Bunker.
Mal abgesehen von der Mietwuchergeschichte:
Kann der Nachmieter die Kosten für die Renovierung von der Mietverwaltung zurückverlangen? Bzw. in welchen § ist das geregelt?
ps.:
Mietvertrag ist noch nicht unterzeichnet.
Renovierungskosten / drastische Mieterhöhung für Nachmieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
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Da der Nachmieter vorher schon in demselben Haus gewohnt hat ist das kein Hinterher schlechtmachen, sondern eine flapsige Beschreibung der Realität. In dem Haus wohnen ansonsten u.a. Mietnomaden die Kot an ihre Tür schmieren, sowie inoffizielle Mieter und im Keller lebt ein Obdachloser, um nur ein paar Details zu nennen. Dies diente nur dem Zwecke klarzustellen das die Wohnung nicht im Nobel-Villenvorort liegt wo enorme Mieten normal wären.
Geht da nichts in Richtung "Geschäftsführung ohne Auftrag"?
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Geht das wieder los...
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"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"
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