Renovierungskosten trotz Ausschluss Renovierungsklausel

20. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
ADGJL123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierungskosten trotz Ausschluss Renovierungsklausel

Hallo zusammen,

ich freue mich über Erfahrungen zu folgendem Thema:
- sämtliche Renovierungsklausel mm wurden aus dem Mietvertrag gestrichen
- es gab einige bunt gestrichene Wandflächen

> Muss der Mieter beim Auszug trotz Streichung der Renovierungsklausel aus dem Mietvertrag alle Wände weiß hinterlassen?
> angenommen der Mieter und Vermieter haben sich geeinigt, dass der Mieter die Kosten für das Abschleifen und Grundieren der bunten Flächen übernimmt - kann er dann auch noch verlangen, dass der Mieter den darauffolgenden weißen Anstrich (den alle Wände der Wohnung auf Kosten des Vermieters erhalten haben) für die Wände mit bunten Flächen bezahlen muss?

Vielen Dank im Voraus für den Erfahrungsaustauch!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von ADGJL123):
Muss der Mieter beim Auszug trotz Streichung der Renovierungsklausel aus dem Mietvertrag alle Wände weiß hinterlassen?

Nein, aber er muss die Beschädigung der Mietsache ("bunt gestrichene Wandflächen") beseitigen.



Zitat (von ADGJL123):
kann er dann auch noch verlangen, dass der Mieter den darauffolgenden weißen Anstrich (den alle Wände der Wohnung auf Kosten des Vermieters erhalten haben) für die Wände mit bunten Flächen bezahlen muss?

Ja, kann man. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, hat man sich vertraglich verpflichtet, mit welchem genauen Inhalt hat man sich vertraglich verpflichtet, sind die vertraglichen Verpflichtungen gültig, ...) mit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.923 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen