Hallo zusammen,
ich freue mich über Erfahrungen zu folgendem Thema:
- sämtliche Renovierungsklausel mm wurden aus dem Mietvertrag gestrichen
- es gab einige bunt gestrichene Wandflächen
> Muss der Mieter beim Auszug trotz Streichung der Renovierungsklausel aus dem Mietvertrag alle Wände weiß hinterlassen?
> angenommen der Mieter und Vermieter haben sich geeinigt, dass der Mieter die Kosten für das Abschleifen und Grundieren der bunten Flächen übernimmt - kann er dann auch noch verlangen, dass der Mieter den darauffolgenden weißen Anstrich (den alle Wände der Wohnung auf Kosten des Vermieters erhalten haben) für die Wände mit bunten Flächen bezahlen muss?
Vielen Dank im Voraus für den Erfahrungsaustauch!
Renovierungskosten trotz Ausschluss Renovierungsklausel
20. Dezember 2018
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Frage vom 20. Dezember 2018 | 17:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierungskosten trotz Ausschluss Renovierungsklausel
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#1
Antwort vom 20. Dezember 2018 | 17:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120114 Beiträge, 39831x hilfreich)
ZitatMuss der Mieter beim Auszug trotz Streichung der Renovierungsklausel aus dem Mietvertrag alle Wände weiß hinterlassen? :
Nein, aber er muss die Beschädigung der Mietsache ("bunt gestrichene Wandflächen") beseitigen.
Zitatkann er dann auch noch verlangen, dass der Mieter den darauffolgenden weißen Anstrich (den alle Wände der Wohnung auf Kosten des Vermieters erhalten haben) für die Wände mit bunten Flächen bezahlen muss? :
Ja, kann man. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, hat man sich vertraglich verpflichtet, mit welchem genauen Inhalt hat man sich vertraglich verpflichtet, sind die vertraglichen Verpflichtungen gültig, ...) mit.
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