Hallo,
ich wohne seit 4 1/2 Jahren in einer Mietwohnung. Die Wohnung ist BJ1970 und auch in diesem Zustand ( außer Heizung wurde nichts gemacht am Haus ). Als ich eingezogen bin war die Wohnung unrenoviert und ich hab auf meine Kosten alles streichen lassen. Um den Mietvertrag überhaupt zu erhalten musste ich ein Vertrag unterschreiben in dem steht das man nach mindestens 4 Jahre Miete
die Wohnung "nach Bedarf" zu renovieren hat. Gleichzeitig steht aber auch drin das die Wohnung nach Auszug "besenrein" sein muss.
Nun möchte ich ausziehen und hab den Mietvertrag gekündigt. Nun meint mein Vermieter das ich die Wohnung laut Mietvertrag renovieren soll. Er möchte das komplett neue Tapete auf die Wände gemacht werden sollen. Die aktuelle sei schon 30 Jahre alt. Ich für mein Teil finde die Wand vollkommen ok. Man könnte sogar nochmal drüber streichen.
Sind solche Klauseln überhaupt rechtens ? Man hört ja immer davon das sowas nicht zulässig ist. Und "nach Bedarf" kann ja jeder anders auslegen.
Ich habe nicht das Geld um hier mehrere 100erte Euro zu bezahlen.
Was soll ich tun ?
LG
Renovierungspflicht der Wohnung laut Mietvertrag rechtens ?
24. September 2019
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Frage vom 24. September 2019 | 07:47
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierungspflicht der Wohnung laut Mietvertrag rechtens ?
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#1
Antwort vom 24. September 2019 | 08:02
Von
Status: Lehrling (1357 Beiträge, 158x hilfreich)
ZitatUm den Mietvertrag überhaupt zu erhalten musste ich ein Vertrag unterschreiben in dem steht das man nach mindestens 4 Jahre Miete die Wohnung "nach Bedarf" zu renovieren hat. Gleichzeitig steht aber auch drin das die Wohnung nach Auszug "besenrein" sein muss. :
Da wäre jetzt mal der genaue Wortlaut interessant.......
Wobei hier :
ZitatAls ich eingezogen bin war die Wohnung unrenoviert und ich hab auf meine Kosten alles streichen lassen. :
der Drops wohl schon gelutscht ist....
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/bgh-staerkt-mieterrechte-bei-schoenheitsreperaturen-100.html
#2
Antwort vom 24. September 2019 | 12:04
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 0x hilfreich)
Heißt ich könnte mich auf den oben genannten Link beziehen und sagen das ich NICHT renovieren werde, sondern nur besenrein übergebe ?
-- Editiert von Jasmin1976 am 24.09.2019 12:04
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#3
Antwort vom 24. September 2019 | 15:05
Von
Status: Lehrling (1357 Beiträge, 158x hilfreich)
Ja, solange Du nichts beschädigt hast, sprich was über die normale Abnutzung hinaus geht. Z.B. grelle Farben usw....
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