Reparatur, Mietminderung, Fenster

23. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
chusa1966
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reparatur, Mietminderung, Fenster

Hallo,

und zwar habe ich folgendes Problem:

In der Wohnung (in der ich zurzeit wohne, seit 2007) lassen sich erhebliche Mängel nachweisen, die bis heute nicht vom Vermieter beseitigt wurden. Hierbei ist anzumerken, dass Besichtigungen vorgenommen wurden sowie telefonische und persönliche Ankündigungen der Beseitigung der Mängel bereits ohne Erfolg erfolgten.

Es lassen sich folgende Mängel auflisten:

1. Kinderzimmerfenster ist voll mit Efeu beschlagen. Das Fenster lässt sich schwer öffnen-sowie Kleintiere dringen ins Zimmer ein. Es hat sich eine enorme Schimmelbildung an der Fensterfassade & Decke ergeben.

2. Die kompletten Fenster sollten seit Januar ausgewechselt werden, da diese undicht, unsicher und kaputt sind(Balkonfenster lässt sich nicht schließen) Fenstermaß wurde bereits von der beauftragten Firma im November genommen-keine Rückmeldung bis heute

3. Die Toilette im Bad ist undicht. Es läuft Wasser am Toilettenboden aus

4. Die Heizung im Wohnzimmer läuft nicht - Es ist bis heute nichts unternommen worden- Wohnzimmerdecke: bildet sich Schimmel

5. Lautsprecher der Wohnung funktioniert nicht- Wenn jemand klingelt kann man sprechen, jedoch nichts hören.

6. Garagentür lässt sich nicht schließen-jeder X-beliebige kann rein und raus(es ist oft genug vorgekommen,dass Nachts fremde Leute im Flur sind und lärm machen!!)

7. Balkonfassade soll seit 2010 erneuert werden!

Ich betone nochmals, dass nach mehrmaligen Anrufe an den Vermieter keine Maßnahmen ergriffen wurden !!! Stattdessen werde ich hingehalten und es wird mir gesagt ja okay wir schauen mal.

Der Vermieter hat die Balkonfassade bis heute nicht erneuert, dazu kommen die oben geschilderten Probleme. Fenster sollten in der gesamten Wohnung im Januar 2015 erneuert werden. Jetzt haben wir schon März und es wurde nichts gemacht auch nach mehrmaligen Telefongesprächen.

Kann mir jemand sagen wie man da vorgehen kann. Ich würde gerne einen Brief verfassen und eine Mietminderung mit sofortiger Wirkung hinschreiben sowie durchführen. Aber davor würde ich noch gerne ein paar Ratschläge einholen sowie was sehr gut wäre genau Paragraphen wogegen der Vermieter verstoßen hat durch das Nicht ausführen der oben genannten Arbeiten. Diese Paragraphen wären sehr hilfreich, die kann ich dann in den Brief einfügen und den Brief vervollständigen.

Ich danke im Voraus




-- Editier von chusa1966 am 23.03.2015 03:48

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1 Antwort
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Ver
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Schau doch erst einmal hier.....

http://www.123recht.net/thema/mietminderung.html

Die Mängel müssen erheblich sein und den Gebrauch der Mietsache einschränken. Außerdem musst Du dem Vermieter nachweisbar mit Fristsetzung "Bescheid" sagen, den Mangel zu beseitigen.

Ob die Erneuerung der Fassade und die Verzögerung des Fensterbauers darunter fallen, bezweifele ich zwar. Es ist nämlich nicht lustig, neue Fenster während Schneetreiben zu bekommen und die Wetterlage könnte ein Grund für die Verzögerung sein.

Wie das mit den undichten und kaputten Fenstern in Hinsicht auf einen Mangel aussieht, kann ich schlecht beurteilen. Es handelt sich bei Deiner Wohnung offensichtlich um ein älteres Haus und der Mangel könnte schon seit Deinem Einzug bestanden haben.

Auch das was Du über den Efeu sagst, ist hinreichend bekannt.

Das mit der kaputten Heizung im Wohnzimmer könnte ein Mangel sein. Hast Du den Mangel zeitnah gemeldet? Vor allem gerichtsfest nachweisbar? Wenn nein, könnte Dir der Vermieter eine Mitschuld an der Schimmelbildung geben und Dich in Regress nehmen.

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