Reparatur Heizung

6. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
samsonausdo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reparatur Heizung

Hallo Forum,

wir bewohnen ein Reihenhaus zur Miete. Vor ca. 4 Wochen gab die Heizungsanlage ihren Dienst auf, bzw. erlosch immer wieder die Zündflamme. Zuerst habe ich den Vermieter tel. um Abhilfe gebeten. Dies hat er jedoch abgelehnt, bzw. gesagt ich solle mal 2 Wochen warten dann geht es wieder, bzw. letztes Jahr ging diese noch. Da wir aber nun mal die Heizung wegen 2 jähriger Tochter benötigen, war mir das doch zu dum und wir haben ihn schriftlich per Einschreiben/Rückschein zur Reperatur aufgefordert und eine 7 Tägige Frist gesetzt. Die ist jedoch verstrichen und ich habe nun eigenhändig eine Firma mit der Reparatur beauftragt. Die Rechnung hierfür ging direkt an den Vermieter, allerdings hat dieser selbige mit dem Vermerk zurück geschickt, er hätte den Auftrag nicht gegeben.

Was kann ich da tun, oder mu ich hierfür einen Anwalt beauftragen ?

Danke

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Samson,

m.E. haben Sie richtig gehandelt und können folglich auch von Ihrem Vermieter verlangen, dass er Ihnen die Reparaturkosten erstattet. Ihr Anspruch ergibt sich aus § 536 a Abs. 2 BGB , wonach eine Ersatzvornahme zulässig ist, wenn der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug gerät. Die von Ihnen gesetzte Frist von einer Woche halte ich für durchaus angemessen.

Sie können Ihre Aufwendungen mit den Mietforderungen aufrechnen, wenn Sie dem Vermieter Ihre Absicht 1 Monat vor Fälligkeit der Miete mitgeteilt haben; § 556 b Abs. 2 BGB .

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.261 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.724 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen