Reparatur Heizungsanlage u. Kostenübernahme Mieter

26. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mathias Mettner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Reparatur Heizungsanlage u. Kostenübernahme Mieter

HAllo!

Ich habe mal ne Frage zur Kostenübernahme der Heizungswartung.

Folgender Fall:
Im Mietvertrag steht:
...Wartung ist jährlich durchzuführen...

Kostenübernahme der Wartung durch den Mieter ist auch klar.

Bei Wohnungsübergabe mit dem Vermieter ist aufgefallen, dass wir die Wartung letztmalig in 2004 zwei mal (war nen Sonderfall)gemacht haben. Jetzt müssen wir noch einmal die Wartung für 2007 übernehmen.

Wenn nun Reparaturen an der Therme vorgenommen werden müssen, könnten diese Kosten - durch dir nicht regelmäßige Wartung- bei uns hängen bleiben?
Wer müsste nachweisen, dass die Reparatur aufgrund dessen nötig war und NICHT altersbedingt erfolgen musste?
Wäre der o.g. Sachverhalt ggf. über Haftpflicht versichert?

Vielen Dank!

Gruß
Mathias

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