Hallo,
meine Mutter lebt in einer Mietwohnung im Erdgeschoss. Dort sind über die Fensterbreite des Wohnzimmers (etwa 3m) Innenjalousien aus Holz angebracht. Außenjalousien gibt es nicht, deshalb sind die Innenjalousien als Sichtschutz besonders wichtig, da die gegenüber liegenden Reihenhäuser sehr nah sind.
Die Innenjalousien waren schon einmal nicht mehr hoch zu ziehen. Damals hat der Vermieter die Jalousie auf seine Kosten reparieren lassen. Jetzt, zwei Jahre später, lassen sich die Jalousien trotz richtiger Handhabung schon wieder nicht mehr bewegen. Diesmal sagt der Vermieter, dass die Jalousien von einem Vormieter da gelassen wurden und er die Reparatur nicht bezahlen wird. Allerdings ist diese Info, dass die Jalousien von einem Vormieter stammen sollen, ganz neu. Gilt hier nicht auch "gemietet wie gesehen"? Man geht doch davon aus, dass die Jalousien mit zur Wohnung gehören.
Die Reparatur oder Ersatzkosten werden sicher nicht so gering sein - muss meine Mutter sie selber tatsächlich zahlen?
Reparatur Innenjalousien - wer zahlt?
Der VM hat die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Tut er das nicht, kann der M Schadensbeseitigung verlangen, Miete mindern und ggf. selbst die Reparatur durchführen und die Kosten von der Miete abziehen.
Rollläden, Jolousien o.ä. gehören zur Wohnung dazu. Das muss nicht ausdrücklich vereinbart werden, sondern ist eine Selbstverständlichkeit, wie bspw. auch bei einer Einganstür, Fensterglas o.ä..
Für die Verantwortlichkeit des VM spricht ebenfalls, dass die Jalousien bei Mietbeginn vorhanden waren und vor allem, dass der VM die erste Reparatur übernommen hat.
Es ist daher Aufgabe des VM den Mangel an den Jalousien zu beseitigen. Unter Umständen kann er die Kosten dafür den Mietern in Rechnung stellen (wirksame Kleinreparaturklausel; Nachweis, dass der M die Jalousien kaputt gemacht hat).
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Hallo Mausi1939,
danke für deine schnelle und gut erklärte Antwort, die mir schon sehr weiterhilft! Vielleicht kannst du mir noch sagen, beim wem die Beweislast liegt? Was ist, wenn der Vermieter behauptet, dass meine Mutter die Jalousie durch falsche Handhabung o.ä. kaputt gemacht hat?
Herzliche Grüße, abelu
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quote:
Nein, es ist natürlich keine Selbstverständlichkeit, dass Innenjalousien, ...
Darüber kann man streiten - habe aber keine Lust dazu.
Wenn, wie hier, ...
... es keine andere vergleichbare Einrichtung gibt (Rollladen o.ä.),
... die Innenjalousie bei Einzug bereits vorhanden waren und
... der VM die erste Reparatur bezahlt hat,
zu den mitvermieteten Einrichtungsgegenständen, um deren Erhalt sich der VM (auch weiterhin) zu kümmern hat.
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quote:
.. der VM die erste Reparatur bezahlt hat,
Könnte auch ein Argument sein für "kleiner Finger - ganze Hand".
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Ach Mrs. Pepper,
Sie bringen ja schon wieder alles durcheinander! Das mit den Dingen, die dem häufigen Mieterzugriff ausgesetzt sind, gehört zur Kleinreparaturklausel (nur das kann nämlich überhaupt auf den Mieter abgewälzt werden).
Ob eine solche Klausel existiert, und ob die Wirksam ist, ist hier aber unklar. Der Te geht jedenfalls von erheblichen Kosten aus.
Ansonsten haben Sie natürlich Recht, dass Schadenersatz geleistet werden muss, wenn der M einen Schaden verursacht hat. Zum Beweis reicht es aber nicht aus, dass sich der VM hinstellt und sagt, niemand anders könne die Dinger kaputt gemacht haben. Verschleiß, unsachgemäße Reparatur, mangelhafte Jalousie o.ä. muss alles ausgeschlossen werden. Erst dann kann man drüber nachdenken, ob der VM den ihm obliegenden Beweis erbracht hat – vorher nicht!
quote:
Könnte auch ein Argument sein für "kleiner Finger - ganze Hand".
Ist es aber angesichts der hier vorliegenden Umstände nicht.
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--- editiert vom Admin
quote:
Könnte auch ein Argument sein für "kleiner Finger - ganze Hand".
Morthi,
soll der Vermieter jetzt gelobt werden, weil er seiner Pflicht nachgekommen ist ?
Wieso ist die vom Vermieter zu tragende Instandhaltung ein "kleiner Finger " ?
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Ich finde lediglich, daß, nur weil der VM einmal etwas bezahlt hat, er es gefälligst wieder zu bezahlen hat, als Argument einen seltsamen Beigeschmack hat.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Hallo,
ich habe gerade erst wieder ins Forum geschaut und die lange Diskussion gesehen.
Zunächst einmal möchte idenjenigen danken, die konstruktive Hilfe geleistet haben.
ZUnächst noch eine kleine Korrektur: Die Jalousien meiner Mutter sind wohl doch eher aus Alu o.ä. Beim Schreiben hatte ich wohl an unsere gedacht, die aus Holz sind.
Meine Mutter geht übrigens sehr pfleglich mit allem um! Sie benutzt die Jalousie nur häufig, da sich bei der breiten Fensterfront sonst das Zimmer z.B. sehr schnell aufheizt. Es ist auch kein massives Jalousenband o.ä. gerissen, ich denke der Mechanismus, mit dem das Hochziehen und Herablassen geregelt wird, ist defekt. Ich kenn's von unseren, die Dinger sind einfach empfindlich. Aber wenn ein Fachmann das reparieren muss, wird es sicher trotzdem teuer.
Wenn ich mit ihr telefoniere, werde ich sie erstmal nach einer gültigen KLeinreparaturklausel im Vertrag schauen lassen.
Herzliche Grüße, abelu
--- editiert vom Admin
Hallo,
nein, nein, sie hat durchaus auch noch andere Beschäftigungen, als an der Jalousie herumzuspielen ;-)
Nehmen wir mal einen Tag mit maximaler Nutzung:
Morgens hoch, da man tagsüber gewöhnlich ganz gern aus dem Fenster schaut, nachmittags vielleicht noch mal halbgeschlossen, da die Sonne ins Zimmer knallt, ist die schlimmste Sonneneinstrahlung wieder weg, noch mal hoch und abends als Sichtschutz wieder runter.
Dafür sind die Dinger doch da, oder?
--- editiert vom Admin
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Also, ich denke, wir können die Debatte jetzt hier beenden. Ich halte die Nutzung für ganz normal und schon die ersten Postings haben den Sachverhalt so weit geklärt. Schade, dass die Debatte z.T. etwas abgeglitten ist.
quote:
Es könnte sich, wie du schilderst, hier um einen übervertragsmässigen Gebrauch handeln.
Wie oft darf man denn aus VM-Sicht eine Jalousie o.ä. benutzen??? Ich nutze meine schamlose zwei Mal am Tag - morgens hoch, abends runter... und das in jedem Zimmer....
Vielleicht sollten die sogenannten "Mchen" sich einfach angewöhnen, nichts mehr in der gemieteten Wohnung zu nutzen, damit der VM keinen Ärger mit seinem "Mchen" hat und die guten "Mchen-Einnahmen" auf die hohe Kante können.... Sein Geschäft kann man ja auch auf einem Eimer erledigen, damit es bei einer Magenverstimmung nicht zu einem übervertragsmäßigen Gebrauch kommt.... Dann dürfte das "VMchen" doch überglücklich sein....
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Hallo abelu,
wenn es die Kleinreparaturklausel im MV gibt, bietet sich möglicherweise eine Neuanschaffung als kostengünstige Alternative an. Für kleine Fenster schon für knapp unter 20 €, für größere so um die 35 € erhältlich.
In lokalen Schnäppchenmärkten häufig noch günstiger.
SG
Berry
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