Reparatur mietwohnung, wer zahlt?

16. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Esmax666
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Reparatur mietwohnung, wer zahlt?

Guten Tag,
wir haben eine vermietete Wohnung gekauft und demnächst werden die Mieter ausziehen.
Vor kurzem haben diese uns mitgeteilt, dass sie vor eniger Zeit Reparaturen vorgenommen haben die wir nun zahlen sollen, obwohl wir davon nichts wussten und aktuell noch nicht als Eigentümer im grundbuch eingetragen sind. Z.b. Die toilette war kaputt und es mussten Ersatzteile gekauft und eingebaut werden. Es gab keinen durchlauferhitzer und nur kaltwasser. Dieser wurde auch vom mieter angeschafft. Hätte man diese rechnungen nicht sofort dem aktuellen eigentümer übergeben müssen? Darf man damit bis zum Auszug warten, auch wenn der eigentümer bis dahin gewechselt hat?
Danke.

-- Editier von Esmax666 am 16.09.2015 20:25

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Siehe § 566 Absatz 1 BGB .

Zitat:
Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.

Ohne besondere vertragliche Vereinbarung mit dem Verkäufer müssen sich meiner Meinung nach die Mieter also mit Forderungen, die vor dem Neueigentümer entstanden sind, an den alten Vermieter wenden. Wobei mir nicht ganz klar ist, wann die Forderung wirklich entsteht. Den Durchlauferhitzer können die Mieter ja einfach beim Auszug mitnehmen. Wenn sie diesen stattdessen in der Wohnung belassen, entsteht der Ersatzanspruch vermutlich erst beim Auszug und damit wäre der neue Eigentümer zuständig.

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#2
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
... Den Durchlauferhitzer können die Mieter ja einfach beim Auszug mitnehmen. Wenn sie diesen stattdessen in der Wohnung belassen, entsteht der Ersatzanspruch vermutlich erst beim Auszug und damit wäre der neue Eigentümer zuständig.

Warum sollte für ein Gerät des Mieters überhaupt ein Ersatzanspruch des Mieters entstehen? Geschäftsführung ohne Auftrag dürfte kaum in Betracht kommen.
Der Mieter hat offensichtlich eine Wohnung ohne das Gerät angemietet. Ohne anderweitige Vereinbarung wurde für genau diesen Umfang der Mietsache eine bestimmte Miete vereinbart. Es dürfte schwer zu begründen sein, dass es dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Vermieters entsprechen soll, für die Instandhaltung bzw. Instandsetzung eines Geräts zuständig zu sein ohne dafür vom Mieter eine Gegenleistung erhalten zu haben.
Der Mieter darf ausbauen bzw. Wird auf Verlangen des Vermieters sogar ausbauen und mitnehmen müssen. Ein Ersatzanspruch des Mieters wird nur entstehen, wenn der Vermieter das Wegnahmerechr des Mieters abwenden will.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Esmax666
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry es war falsch
Es war mit Durchlauferhitzer gemietet. Das Gerät war kaputt und er hat selber ein neue gekauft...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Esmax666):
Es war mit Durchlauferhitzer gemietet. Das Gerät war kaputt und er hat selber ein neue gekauft...


Ich kenne das so: Der Mieter muss den Vermieter in Verzug setzen und kann dann eine Ersatzvorwegnahme vornehmen. Hat er das versäumt, dann zahlt der Mieter, zumindest die Reparatur.

Zieht der Mieter aus, schuldet er einen Durchlauferhitzer von gleicher Güte und gleichen Alters wie den Alten, den er ja mitgemietet hat. Also, wenn der Mieter den alten und kaputten Durchlauferhitzer nicht aufgehoben hat, muss er den "Neuen" da lassen.

Ob es da einen Abzug "alt gegen neu" gibt, weiß ich nicht genau. D.h. der Vermieter müsste den Zeitwert ersetzen, schließlich ist dadurch besser gestellt.

Nur was passiert, wenn der Vermieter den "Neuen" nicht ablösen will und den "Alten" fordert? Ob es für den Mieter wirtschaftlich sinnvoll ist einen "alten" zu besorgen um den hinzumontieren, halte ich für unwahrscheinlich.

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