Reparatur nach Wasserschaden durch Vermieter

14. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
alexa161282
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 0x hilfreich)
Reparatur nach Wasserschaden durch Vermieter

Hallo
Im August 2023 gab es über mir im der Mietwohnung, ein Wasserschaden.Ausgelöst durch undichte Fugen an der Badewanne laut Vermieter .
Da durch ist eine Wandseite bei mir Feucht geworden mit erheblichen Flecken.

Dies habe ich sofort gemeldet und Schriftlich eine Zusage bekommen das es beseitigt wird.

Bei der Beseitigung in meiner Wohnung ist bei den Arbeiten der Hadwerker ins Straucheln gekommen und von der Leiter fast gefallen.Dabei ist er ausversehen auf das Waschbecken getreten,wo durch dieses leicht vom den Fliesen hinten gebrochen ist.

Aussage Vermieter wird mit gemacht.
Da leider nix weiter passiert ist,hat sich das Waschbecken immer weiter gelöst ,obwohl ich versucht habe es neu ab zu dichten.

Nun kam es folgend das es ganz abgefallen ist.Es kamen erneut Monteure die es ersetzen wollten.

Es musste die Wand aufgestellt werden weil die Halterung erneuert werden musste.

Da es die alten Fliesen nicht mehr gibt(Fliesen vom 1996)

Wurden andere dran gemacht die aus einer anderen Wohnung stammen.

Fazit Original Fliesen weiss und nun ca 16 Fliesen gelblich da gebraucht ubd alt.

Muss ich dies so hinnehmen?Denn eigentlich war es ja nicht meine Schuld.

Die Wand wurde mit Farbe auch nur ausgebessert wo der Fleck war .Fazit Bad vorher Flieder Farbe ,nun mitten drinnen ein Weisser Anstrich von ca 60x40 Cm danke




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von alexa161282):
Muss ich dies so hinnehmen?Denn eigentlich war es ja nicht meine Schuld.


Ja, was erwartest du denn? Du schreibst doch selber:

Zitat (von alexa161282):
Da es die alten Fliesen nicht mehr gibt(Fliesen vom 1996)


Zitat (von alexa161282):
Fazit Bad vorher Flieder Farbe ,nun mitten drinnen ein Weisser Anstrich von ca 60x40 Cm danke


Davon ausgehend, dass die Wand bei Einzug weiß gestrichen war und das Flieder von dir eingefügt wurde, habe ich zwei Fragen:

1. Warum hast du die Wand überhaupt weiß streichen lassen?

2. Hast du den Malern mitgeteilt, wo du das Flieder erworben hast und darauf hingewiesen, dass du auch diese Farbe wieder an der Wand haben möchtest?

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#2
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(350 Beiträge, 108x hilfreich)

Zitat (von alexa161282):
Fazit Original Fliesen weiss und nun ca 16 Fliesen gelblich da gebraucht ubd alt.


Ich bin der Meinung, das musst Du nicht hinnehmen. Du hast das Recht darauf, dass die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand durch den Vermieter erhalten wird. Man kann sich ganz hervorragend drüber streiten, was genau denn der vertragsgemäße Zustand ist. Aber ein bei Anmietung einheitlich gefliestes Bad, welches nun im Frankenstein-Fliesen-Look daherkommt, würde ich nicht als zumutbar ansehen.

Wenn es identische Fliesen nicht mehr gibt, diese zu wirtschaftlich sinnvollen Preisen nicht nachgearbeitet werden können (dafür gibt es Fachbetriebe, die nach Mustern identische Fliesen nachproduzieren), und man auch keine anderen weißen Fliesen im Handel findet, bei denen der Unterschied wenigstens nicht wirklich auffällt (das müsste der Mieter ggf. akzeptieren), dann müsste der Vermieter schlimmstenfalls sogar das ganze Bad neu fliesen lassen.

Zitat (von alexa161282):
Die Wand wurde mit Farbe auch nur ausgebessert wo der Fleck war .Fazit Bad vorher Flieder Farbe ,nun mitten drinnen ein Weisser Anstrich von ca 60x40 Cm danke


Den vertragsgemäßen Zustand muss der Vermieter nach der Reparatur wieder herstellen. Und der ist ganz bestimmt nicht ein weißes, wahrscheinlich auch noch unsauberes, Rechteck auf einer fliederfarbenen Wand. Er ist aber auch nicht zwingend ein komplett frisch gestrichenes Bad im Wunschton. Sondern vielleicht, dass nur die eine Wand, die auch betroffen ist, in weiß neu gestrichen wird, die anderen Wände bleiben Flieder. Es darf halt kein Pfusch sein, so wie jetzt offensichtlich, muss aber auch nicht auf Sonderwünsche des Mieters eingehen.

Zitat (von Solan196):
2. Hast du den Malern mitgeteilt, wo du das Flieder erworben hast und darauf hingewiesen, dass du auch diese Farbe wieder an der Wand haben möchtest?


Das wäre bestimmt sinnvoll gewesen, um dem vielleicht vorbeugen zu können. Dann hätte man ggf. den Handwerkern einfach eine Pott der gewünschten Farbe hingestellt und die hätten die ganze Wand damit schnell neu gestrichen. Vielleicht für's nächste Mal merken!

Wegen der Fliesen würde ich dem Vermieter wirklich die Rückmeldung geben, dass das so nicht geht und er da nachbessern muss. Das kann man selbst auch nicht so leicht. Aber wegen der Wand lohnt es sich meiner Meinung nach nicht, noch irgendwas zu machen. Einfach die eine Wand neu streichen in Flieder und fertig. Aber vielleicht noch einen Moment abwarten, was mit den Fliesen passiert. Ansonsten kannst Du danach gleich nochmal streichen...

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
Ich bin der Meinung, das musst Du nicht hinnehmen


Optischer Mangel, der Raum ist weiterhin uneingeschränkt in seiner Funktion und somit als solcher nutzbar.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10678 Beiträge, 4705x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Optischer Mangel, der Raum ist weiterhin uneingeschränkt in seiner Funktion und somit als solcher nutzbar.
Oh fein. Wenn die Argumentation gelten würde, dann können Mieter zukünftig bei Rückgabe der Mietsache die Wohnung fleckig und mit den wildesten Farbkombinationen zurückgeben. Der Raum ist ja weiterhin uneingeschränkt in seiner Funktion nutzbar.

Ich hoffe, die Ironie fällt auf. Das Argument ist absolut unbrauchbar. Der vertragsgemäße Zustand, welchen der Vermieter erhalten muss, umfasst natürlich nicht nur die reine Funktionalität.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von alexa161282):
Fazit Original Fliesen weiss und nun ca 16 Fliesen gelblich da gebraucht ubd alt.


Zitat (von alexa161282):
Fazit Bad vorher Flieder Farbe ,nun mitten drinnen ein Weisser Anstrich von ca 60x40 Cm danke


Gibt es davon Bilder?

Zitat (von Solan196):
Optischer Mangel, der Raum ist weiterhin uneingeschränkt in seiner Funktion und somit als solcher nutzbar.


Und welche Relevanz genau sollte dies für den Sachverhalt haben?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Optischer Mangel, der Raum ist weiterhin uneingeschränkt in seiner Funktion und somit als solcher nutzbar.


AG München, Urteil v. 20.4.2012, 474 C 2793/12

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Optischer Mangel, der Raum ist weiterhin uneingeschränkt in seiner Funktion und somit als solcher nutzbar.

Zitat (von Solan196):
AG München, Urteil v. 20.4.2012, 474 C 2793/12


Das Urteil hat nur mit der Frage des TE und dem geschilderten Sachverhalt nichts zu tun.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
alexa161282
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 0x hilfreich)

Vorab die Wohnung wurde damals von uns unrenoviert übernommen.Kein Raum war Weiss gestrichen.Die Fliesen z.b teils mit Fliesenfolie überlebt usw .Abkommen 3 Monate nur NK keine Miete ,und wir machen uns alles so wie wir es möchten.

Zitat (von Solan196):
1. Warum hast du die Wand überhaupt weiß streichen lassen?

Da es mit einer Isolierfarbe behandelt wurde,hat man nur die Stelle gemacht ,wo die Feuchtigkeit (Flecken ) waren,und danach dies Weiss gestrichen.Aber nicht die gesamte Wand.

Zitat (von Solan196):
2. Hast du den Malern mitgeteilt, wo du das Flieder erworben hast und darauf hingewiesen, dass du auch diese Farbe wieder an der Wand haben möchtest?


Ich habe in der Tat noch ein ganzen Eimer da gehabt,und drum gebeten diesen zu nutzen.Aussage es würde nicht gehen über Isolationsfarbe mit solcher Farbe wie ich sie da habe ,zu streichen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
alexa161282
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Gibt es davon Bilder?

Nein aber ich kann welche machen.
Morgen kommt der Vermieter und der Hausmeister und wollen sich das ganze noch mal anschauen.

Vorschlag Vermieter ist der das ich es Fachgerecht machen lasse also das streichen und neu Fliesen,und er sich mit 200 Euro dran beteiligt

Ist zwar nett aber denke das es weit unter dem ist was ich an Kosten habe wenn.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(350 Beiträge, 108x hilfreich)

Zitat (von alexa161282):
Vorschlag Vermieter ist der das ich es Fachgerecht machen lasse also das streichen und neu Fliesen,und er sich mit 200 Euro dran beteiligt

Ist zwar nett aber denke das es weit unter dem ist was ich an Kosten habe wenn.


Also, ganz so abwegig finde ich den Vorschlag grundsätzlich eigentlich nicht, zumindest vom Kostenaspekt. Aber exakt so würde ich den trotzdem nicht annehmen.

Mein Gegenvorschlag wäre, der Vermieter veranlasst selbst und auf eigene Kosten, dass der Fliesenspiegel in Ordnung gebracht wird (von sowas als Mieter immer die Finger lassen, ansonsten musst Du den Handwerker beauftragen, und wenn es dem Vermieter hinterher nicht gefällt, musst Du Dich ums Nachbessern kümmern, etc.!), und dafür streichst Du die entsprechende Wand selbst und er zahlt Dir auch nichts dafür. Farbe hast Du doch eh schon da.

Für den Austausch der Fliesen könnte der Vermieter dann auch mit seinen €200 ungefähr hinkommen, je nachdem, wie viele Fliesen benötigt werden. Du müsstest aber wohl akzeptieren, dass die identischen Fliesen nicht mehr zu bekommen sind, und es kleinere optische Abweichungen geben kann. Nur eben nicht gelbe Fliesen in einem ansonsten weißen Bad.

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