Reparatur von Schäden pflicht?

2. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Herdem62
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Reparatur von Schäden pflicht?

Hallo alle zusammen,

ich habe folgendes Problem.

In meiner Wohnung hat sich das Laminat in einem Zimmer an der Türkante gewölbt. Die Fugen zwischen den Laminaten (die teilweise ziemlich breit sind), sind total abgenutzt, weshalb ich dies als mögliche Ursache ansehe.

Im anderen Zimmer (quasi neben der Türkante) lag ein Teppich, der schon beim Einzug lag. Ich behielt den Teppich, da dort der Eingangsbereich meiner Wohnung sich befindet und dort Bodenfliesen gelegt sind. Aufgrund der Wölbung habe ich den Teppich entfernt und musste leider feststellen, dass die Fugen zwischen Bodenfliesen an mehreren Stellen abgenutzt und abgebrochen sind, auch die Fugen neben der Wölbung (was auch eine mögliche Ursache sein könnte).

Des Weiteren musste ich auch feststellen, dass einer der Bodenfliesen zerbrochen ist. Ich vermute mal, dass mein Vorgänger bei der Übergabe wohl einige Schäden vertuschen wollte.

Ich lebe erst seit knapp über einem halben Jahr in der Wohnung. Der Vermieter ist problematisch. Habe leider nur eine Adresse von ihm, weil er nur Briefverkehr wünscht. Jedoch kümmert er sich um keine Schäden (sei es bei mir oder den Nachbarn), schickt teilweise geschrieben Briefe ungeöffnet in einem neuen Umschlag wieder zurück (warum auch immer).

Mich persönlich stört dieser Schaden nicht. Weswegen es für mich auch irrelevant ist, ob der Vermieter sich darum kümmert oder nicht.

Melden werde ich dies dennoch, da es ja auch meine Pflicht ist.

Meine Frage wäre jetzt folgendes. In den meisten Vorlagen zur Schadensmeldung wird am Ende immer darauf hingewiesen, "laut §.... sind Sie dazu verpflichtet...." und dann wird eine Frist gesetzt.
Da mich der Schaden aber nicht stört, wollte ich einfach den Hinweis gebe, dass der Vermieter selbst über das weitere Vorgehen entscheiden soll. Wäre dies so in Ordnung?

Ich freue mich auf eure Rückmeldungen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128210 Beiträge, 40952x hilfreich)

Zitat (von Herdem62):
Aufgrund der Wölbung habe ich den Teppich entfernt

Zitat (von Herdem62):
Ich lebe erst seit knapp über einem halben Jahr in der Wohnung

:schock:



Zitat (von Herdem62):
wollte ich einfach den Hinweis gebe, dass der Vermieter selbst über das weitere Vorgehen entscheiden soll. Wäre dies so in Ordnung?

Ja, das wäre in Ordnung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1855 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von Herdem62):
Da mich der Schaden aber nicht stört, wollte ich einfach den Hinweis gebe, dass der Vermieter selbst über das weitere Vorgehen entscheiden soll. Wäre dies so in Ordnung?


Das wäre insofern in Ordnung, dass Du Deiner Pflicht zur Schadensmeldung nachkommst und bei Auszug dieser nicht Dir angelastet werden kann.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128210 Beiträge, 40952x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
und bei Auszug dieser nicht Dir angelastet werden kann.

Wie kommt man denn zu der gewagten Theorie?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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