Hallo allerseits,
wenn in einer Mietwohnung der Küchen-Wasserhahn wg. Alter und Rost/Kalk kaputt geht und abfällt, wer ist verpflichtet einen Neuen plus Montage/Monteur zu bezahlen? Mieter oder Vermieter?
Bitte um Infos und Danke!
O.
-----------------
"Nichts ist so einfach, dass man es nicht falsch machen könnte."
Reparatur - wer ist verpflichtet?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Liebe O,
das ist eine diffizile Geschichte.
Das kommt auf den Mietvertrag und die Höhe der Kosten an.
Hallo,
im Mietvertrag steht keine Vereinbarung über Reparaturen o.ä. (ist n gaaanz simpler Einheits-MV)
Die Kosten belaufen sich auf insgesamt ca. 60,-
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Gerade in den Einheits-MV ist eine Kleinreparaturklausel gewöhnlich enthalten.
Bist Du also ganz sicher ? Der Betrag wäre nämlich abgedeckt.
Danke für deine Antworten.
Habe gerade nachgeschaut: das ist so ein MV, bei dem der Bereich "Schönheitsreparatur" angekreuzt werden muß, ob M oder VM die Kosten trägt. Da wurde damals nix angekreuzt.
Und fällt das überhaupt unter Schönheits-OP ? Was meinst du mit abgedeckt?
Wenn keine Kleinreperaturenklausel im MV vorhanden ist muss der Vermieter für Schäden, die aus normalen Verschleiss resultieren aufkommen.
Gruß
Michael
Die Kleinreparaturklausel hat mit Schönheitsreparaturen nichts zu tun.
Lies Dir lieber den Vertrag noch einmal komplett durch.
'Abgedeckt' bedeutet, daß sich der Betrag unter der üblicherweise in der Kleinreparaturklausel festgelegten Grenze befindet (also vom Mieter zu zahlen wäre).
... die 60 euro gelten nur für eine standard-armatur, d.h. für deren einkauf im baumarkt. wenn ein handwerker sie einbaut, bist du sicher schon beim doppelten. red'doch mit deinem vm, dass der die armatur bezahlt und du sie selber einbaust, ein kunststück ist das nämlich nicht. und du trägst deinen teil dazu bei, die preise klein zu halten.
Danke für eure Antworten. Kosten übernimmt der Vermieter, da Mieterin sowieso nicht in der Lage dazu ist, und man kann ja die Wohnung nicht verkommen lassen.....
Im MV steht definitiv keine Kleinreparatur-Klausel, und somit muß VM ja eh aufkommen!
Frage: wie ist das in solchen Fällen, kann man nachträglich solche Klauseln in den MV einbauen? Oder das fehlende Kreuzchen bei "Schönheitsreparatur" ergänzen. Bei Abschluß des MV damals, sind diese Sachen völlig untergegangen
OLGA
-----------------
"Nichts ist so einfach, dass man es nicht falsch machen könnte."
Bist du Vermieter:
Im nachhinein kannst du den MV nicht umstricken, es sei denn, der Mieter ist dazu bereit.
Zwingen kannst du den Mieter nicht.
Bist du Mieter: Ich würde keine Änderung im MV zustimmen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
22 Antworten
-
20 Antworten
-
32 Antworten
-
2 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten