Reparatur - wer ist verpflichtet?

24. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
+Olga+
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 18x hilfreich)
Reparatur - wer ist verpflichtet?

Hallo allerseits,
wenn in einer Mietwohnung der Küchen-Wasserhahn wg. Alter und Rost/Kalk kaputt geht und abfällt, wer ist verpflichtet einen Neuen plus Montage/Monteur zu bezahlen? Mieter oder Vermieter?

Bitte um Infos und Danke!
O.

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"Nichts ist so einfach, dass man es nicht falsch machen könnte."

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liebe O,

das ist eine diffizile Geschichte.

Das kommt auf den Mietvertrag und die Höhe der Kosten an.

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#2
 Von 
+Olga+
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,
im Mietvertrag steht keine Vereinbarung über Reparaturen o.ä. (ist n gaaanz simpler Einheits-MV)
Die Kosten belaufen sich auf insgesamt ca. 60,-

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Gerade in den Einheits-MV ist eine Kleinreparaturklausel gewöhnlich enthalten.

Bist Du also ganz sicher ? Der Betrag wäre nämlich abgedeckt.

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#4
 Von 
+Olga+
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 18x hilfreich)

Danke für deine Antworten.
Habe gerade nachgeschaut: das ist so ein MV, bei dem der Bereich "Schönheitsreparatur" angekreuzt werden muß, ob M oder VM die Kosten trägt. Da wurde damals nix angekreuzt.
Und fällt das überhaupt unter Schönheits-OP ? Was meinst du mit abgedeckt?

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wenn keine Kleinreperaturenklausel im MV vorhanden ist muss der Vermieter für Schäden, die aus normalen Verschleiss resultieren aufkommen.

Gruß

Michael

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#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Die Kleinreparaturklausel hat mit Schönheitsreparaturen nichts zu tun.
Lies Dir lieber den Vertrag noch einmal komplett durch.
'Abgedeckt' bedeutet, daß sich der Betrag unter der üblicherweise in der Kleinreparaturklausel festgelegten Grenze befindet (also vom Mieter zu zahlen wäre).

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#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die 60 euro gelten nur für eine standard-armatur, d.h. für deren einkauf im baumarkt. wenn ein handwerker sie einbaut, bist du sicher schon beim doppelten. red'doch mit deinem vm, dass der die armatur bezahlt und du sie selber einbaust, ein kunststück ist das nämlich nicht. und du trägst deinen teil dazu bei, die preise klein zu halten.

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#8
 Von 
+Olga+
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 18x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Kosten übernimmt der Vermieter, da Mieterin sowieso nicht in der Lage dazu ist, und man kann ja die Wohnung nicht verkommen lassen.....
Im MV steht definitiv keine Kleinreparatur-Klausel, und somit muß VM ja eh aufkommen!
Frage: wie ist das in solchen Fällen, kann man nachträglich solche Klauseln in den MV einbauen? Oder das fehlende Kreuzchen bei "Schönheitsreparatur" ergänzen. Bei Abschluß des MV damals, sind diese Sachen völlig untergegangen :bang:

OLGA

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"Nichts ist so einfach, dass man es nicht falsch machen könnte."

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#9
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Bist du Vermieter:
Im nachhinein kannst du den MV nicht umstricken, es sei denn, der Mieter ist dazu bereit.
Zwingen kannst du den Mieter nicht.

Bist du Mieter: Ich würde keine Änderung im MV zustimmen.

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