Reparaturen - Schlauch an der Heizung defekt

14. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
NetteS
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)
Reparaturen - Schlauch an der Heizung defekt

Hallo,

ich hab da eine Frage bezüglich der Reparaturen.
Ich wohne in einem Haus, am dem der Vermieter alles vom Sohn reparieren lässt, der leider handwerklich so unbegabt ist, dass alles kaputt repariert wird. Wir haben Holzfenster, die undicht sind und es zieht wie Hechtsuppe, aber laut Vermieter kann man das mit Klebeband abdichten, das reicht ja. Nun ist der Schlauch an der Heizung defekt und es läuft Wasser heraus. Dieser Schlauch ist uralt, wie ich mittlerweile gesehen habe. Laut Vermieter ist es wohl meine Sache, die Reparatur zu begleichen. Am Montag soll ein Heizungsmensch kommen, weil er nach drei Tagen begriffen hat, dass er sich da nicht "rantraut". Das Wasser läuft munter weiter und ich habe schon den dritten Eimer voll. Ist es so, dass ich davon 50 Euro begleichen muss?
An der Wand hatte ich vor einem Jahr Schimmel entdeckt und dies VM mitgeteilt. Laut seiner Aussage hätte die Couch ausgedünstet. Nun habe ich einen Schrank verrückt und dahinter ebenfalls Schimmel entdeckt. Vermieter-Sohn sagte dazu nichts, bin mal gespannt auf die ERklärung vom Vater, vielleicht dünsten Schränke ja auch aus....

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7315 Beiträge, 1605x hilfreich)

es kommt darauf an, wie Dein Mietvertrag aussieht. Grundsätzlich ist der VM für Reperaturen verantwortlich, ausser es handelt sich um Schäden wg. unsachgemässer Behandlung.

Der VM kann aber Kosten von Kleinreperaturen auf den Mieter abwälzen, d. h. er muss auch weiterhin für die Beseitigung des Mangels sorgen, kann aber die Rechnung dem Mieter belasten. Dies geht bis max. 150 EUR (?) und es muss auch eine Obergrenze für den Jahresbetrag im MV angegeben werden.

Bitte beachten :

Ist der Einzelreperaturbetrag höher als der im MV festgelegte Betrag trägt die Kosten der VM KOMPLETT !!
Also bei 245 EUR zahlt nicht der Mieter 150 EUR sondern gar nichts. Auch bei 150,10 EUR ist das so.

Weiterhin bezieht sich diese Klausel nur auf Gegenstände, die im ständigen Gebrauch sind (Armaturen, Rolläden, Türschlösser) für andere Sachen wie z. B. einen Heizungsschlauch dürften die nicht gelten.

Gruß

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#2
 Von 
NetteS
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Laut Mietvertrag wurde der Betrag für Reparaturen auf höchstens 50,- Euro im Jahr festgelegt. Vermietersöhnchen hat mich gestern informiert, dass der Installateurdienst nun doch kommen muss und dies im Rahmen der jährlichen Überprüfung macht (so kann er das nämlich auf die Mieter umwälzen). Es scheint nicht nur der Schlauch defekt zu sein. Für diese Erkenntnis hat der Vermieter 4 Tage gebraucht. Bis jemand kommt, ersaufen meine Pflanzen, weil ich sie mit dem überschüssigen Wasser totgegossen habe. Und die Wohnung strahlt, weil ich ständig mit dem überschüssigen Wasser putze....
Nun hab ich doch noch eine Frage.... Was kann ich tun, wenn die Fenster undicht sind? Ich heize gerade für die Straße mit, aber das geht anderen Hausbewohnern ebenfalls so, deswegen kam ja die Antwort mit Klebeband abdichten. Können wir noch etwas unternehmen?

Grüße

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