Reparaturen - Wir wohnen mit dem Vermieter in einem Haus

9. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
ppilihp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Reparaturen - Wir wohnen mit dem Vermieter in einem Haus

Meine Freundin und ich wollen umziehen. Allerdings ist der Mietervertrag noch nicht unterschrieben. Wir wohnen mit dem Vermieter in einem Haus. Er unterer Stock wir oberer Stock. Folgenden Klausel verstehen wir nicht:

Verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz und Kocheinrichtungen, den Fenster und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, sowie sie seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen und im Einzelfalle einen Betrag von 0,00 Euro nicht übersteigen, zu tragen. Diese Verpflichtung des Mieters ist auf jährlich 8% der Jahresnettomiete beschränkt.

Was heißt das genau? Müssen wir jede Reperatur bezahlen? Da wir viel Miete zahlen haben wir keine Lust auf allzugroße Zusatzkosten 8% Jahresnettomiete kann ganz schön saftig werden.

Wie ist das wenn die Gasterme kaputtgeht, die meide benutzen. Müssen wir die Reparatur anteilsmäßig zahlen? Vielen Dank.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Steht da wirklich 0,00 EUR ?

Die Kleinreparaturklausel besagt eigentlich nur, dass der Mieter die Kosten für kleinere Reperaturen übernehmen muss bis zu einem Betrag X (i.d.R: zw. 50 und 100 EUR) selber zahlen muss. Beträgt die Rechnung 100,01 EUR zahlt der Vermieter komplett selber.

Aber bei 0,00 EUR kann man das schon unterschreiben.

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#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Allerdings solltet ihr natürlich bedenken, dass ihr, wenn ich das richtig reininterpretiere, in ein Zweifamilienhaus ziehen wollt, in dem auch der Vermieter wohnt. Dies bedeutet für den Vermieter ein erleichtertes Kündigungsrecht. Er kann euch also jederzeit ohne Angabe von Gründen, mit einer verlängerten Kündigungsfrist, kündigen. Würde ich mir überlegen oder den Vermieter fragen, ob er vertraglich bereit wäre auf sein Sonderkündigungsrecht zu verzichten. Zumindest für einen gewissen Zeitraum.

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#3
 Von 
ppilihp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es steht 0,00 Euro da. Das bedeutet, dass wir nicht für Reparaturen aufkommen müssen? Wir wundern uns, da der Vertrag von einem Rechtsanwalt des Vermieters aufgesetzt wurde. Ev. hat dieser aber nur einen Vordruck gegeben und der Vermieter selber die 0,00 Euro reingeschrieben und meint damit, dass wir ab 0 Euro zahlen müssen? Die Klausel würde ja sonst keinen Sinn machen.

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#4
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Vermieter fragen ??


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#6
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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