Wir werden voraussichtlich am 27.9.03 aus unserer fristgemäß zum 30.9.03 gekündigten Mietwohnung ausziehen. Möglicherweise (?) werden wir wegen einiger (einzugbedingter) Parkettkratzer das Parkett abschleifen (lassen) müssen. Das kann ja erst nach dem Auszug geschehen, d.h. der Vermieter kann die Wohnung zum 1.10. noch nicht wieder vermieten. Kann er diese "entgangene Miete" von uns verlangen ?
Reparaturen bei Auszug aus Mietwohnung - bis wann ?
10. Juli 2003
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Frage vom 10. Juli 2003 | 19:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Reparaturen bei Auszug aus Mietwohnung - bis wann ?
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