Reparaturen nach Auszug

23. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Luible
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Reparaturen nach Auszug

Hallo,
in meiner alten Wohnung hatte ich in der Küche, auf einen PVC-Boden des Vermieters, einen Laminat selbst verlegt.
Beim Auszug mußte ich den Laminatboden wieder entfernen.
Da ich beim verlegen des Laminatbodens den PVC-Boden beschädigt habe, wollte der Vermieter das der PVC-Boden erneuert wird.
Die Erneuerung des PVC-Boden übernahm der Vermieter.
Jetzt kam eine Rechnung (sieht eher aus wie eine Auflistung, also keine Rechnung) wo verschiedene Posten aufgezählt sind.
Alten PVC entfernen und entsorgen; das ist ja OK.
Jetzt steht aber weiter: Laminatboden, Trittschalldämmung, Boden verlegen und Sockelleisten.
Darf der Vermieter jetzt einen Laminatboden verlegen ( und Sockelleisten wo beim alten PVC garnicht vorhanden waren ) und auf meine Kosten abrechnen, wenn doch vorher ein PVC-Boden verlegt war.

Vielen Dank im Vorraus für die antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Holly
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo, Luible
Hol Dir doch von einer Firma einen Kostenvoranschlag fürs Verlegen von PVC ohne Sockelleisten und vergleich mal die Preise miteinander. Du schuldest Deinem Vermieter nur den Wert des PVC-Bodens incl. Entsorgung des alten und Verlegung des neuen, wenn Du den, wie Du schreibst beschädigt hast. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn der Vermieter nun Laminat legen will, solltet Ihr Euch dahingehend einigen, daß Du den Ausgleich in Geld vornimmst. Aber den kompletten Einbau von Laminat (kann teurer sein als PVC) schuldest Du ihm nicht.
Gruß Holly

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Luible
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
erstmals Danke für die Antwort.
Ich habe schon einen Kostenvoranschlag einer Firma eingeholt, wo nur der PVC mit Ausbau, Entsorgen und Neu Verlegen aufgezählt ist.
Der Unterschied der Rechnung des Vermieters mit dem Laminat und des Kostenvoranschlags von mir betragen über 350,- Euro.
Wahrscheinlich war Ihm das zuwenig, weil er selbst eine Schreinerei hat.

gruß Luible

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Luible
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
hab noch was vergessen.
Da ich ja eine Kaution gezahlt habe, steht in dem Schreiben dabei, das er den Betrag von der Kaution abziehen will, ist das zulässig.

Gruß Richard

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Holly
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,
Ich denke, das ist o.k. aber nur in der Höhe,
die Du ihm wirklich schuldest.
Gruß Holly

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