Reparaturkosten Kleinreparaturen Kosten

12. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Rockylinie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Reparaturkosten Kleinreparaturen Kosten

Ich bin Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung und zentraler Warmwasserversorgung. Bestandteil meines Mietvertrages ist u.a. die Verpflichtung als Mieter, die Kosten für Kleinreparaturen in der Wohnung bis zu einem Betrag von 100 Euro zu übernehmen.

Im Monat April vergangenen Jahres stellte ich fest, dass ein Heizkörper im Bad Wasser verliert und ich informierte telefonisch meine Hausverwaltung. Diese bat mich aufgrund der Dringlichkeit, direkt Kontakt mit der Heizungsfirma des Verwalters aufzunehmen. Diese kam dann auch, reparierte das Leck an der Heizungszuleitung (irgend eine Rohrleitungsdichtung) und ließ mich die Ausführung der Reparatur mit meiner Unterschrift bestätigen. Dachte ich ... denn eine Woche später kam die Rechnung von der Heizungsfirma ins Haus geflattert ... 45,22 Euro.

Ich setzte mich mit meiner Hausverwaltung in Verbindung udn die meinte, ich muss Reparaturen bis 100 Euro selbst tragen. Ich erklärte, dass die Heizungsanlage und ihre Rohre für mich Gebäudebestandteil sind und ich dafür keine Reparaturkosten zahle. Aber die Verwaltung bestand weiterhin darauf. Die Heizungsfirma mahnte mich fleißig weiter. Ich hingegen ignoriere die Forderung mit dem Hinweis auf die Hausverwaltung bis heute. Übrigens: Die Heizung läuft an gleicher Stelle wieder ... ich tu momentan einen Teufel ... ich lass sie laufen. Ich habe als ALG2-Empfänger kein Geld für eine weitere Reparatur.

Heute nun ein Schreiben von der Hausverwaltung mit beiligender Rechnungskopie der Heizungsfirma und der Bitte, die Rechnung bis zum 17.09.2015 zu begleichen. Wieder der freundliche Hinweis auf die Klausel im Mietvertrag mit den 100 Euro.

Meine Frage:
Muss ich tatsächlich Reparaturen an der Heizungsanlage des Mehrfamilienhauses bis 100 Euro selbst tragen oder trifft eine solche Klausel nur für Einrichtungsgegenstände (Fenstergriffe, Türklinken, Wasserhähne, Spülkästen u.ä.) zu?

Hier die Kopie der Mietvertragsklausel §10 hinsichtlich der Reparaturen als PDF: http://home.arcor.de/Rockylinie/Mietvertrag/MietvertragsklauselReparaturen.pdf

-- Editier von Rockylinie am 12.09.2015 17:56

-- Editier von Rockylinie am 12.09.2015 17:57

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Falsche Fragestellung ;) Nicht "nur für Einrichtungsgegenstände" sondern "nur für Teile, die Deinem direkten Zugriff ausgesetzt sind" (also Teile die Du anfasst/betätigst).
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm
http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparaturen-thermostatventil-thermostat/
Das steht auch so in Deinem Mietvertrag > § 10 3. "... Diese Verpflichtung beschränkt sich ..."
Eine Leckage am Heizungsrohr oder am Heizkörper fällt also nicht unter Kleinreparaturen <> ein defekter Thermostatventil-Reglerkopf dagen schon

Mit der Zahlungspflicht ist es aber wieder eine andere Sache:
Wenn Du der Heizungsfirma den Auftrag selbst erteilt hast, dann hat die Heizungsfirma völlig korrekt ihre Rechnung an Dich gestellt und Du bist gegenüber der Heizungsfirma zahlungspflichtig. Das Geld kannst Du danach dann aber wieder von der Hausverwaltung/vom Vermieter erstattet verlangen.

Wenn Du dagegen lediglich zwecks Terminvereinbarung bei der Heizungsfirma angerufen hast und der eigentliche Auftrag von der Hausverwaltung kam, dann hätte die Heizungsfirma ihre Rechnung an die Hausverwaltung als Auftraggeber adressieren müssen.

Es kommt also darauf an, wie Dein Kontakt mit der Heizungsfirma tatsächlich ablief. Aber vielleicht kannst Du auch Heizungsfirma und/oder Hausverwaltung mit entsprechender Argumentation davon überzeugen, dass die Rechnung an die Hausverwaltung hätte gehen müssen ...

Wenn da jetzt wieder etwas an der Heizung leckt, dann könntest Du Dir mit Deiner neu gelernten Einstellung auch selber schaden. Denn der Mieter hat auch eine Mängelanzeigepflicht zu beachten - im Versäumnisfall kann sich der Mieter sogar schadenersatzpflichtig machen:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/anzeigepflicht.html

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rockylinie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort und die Ratschläge darin.

Einen Auftrag habe ich nicht ausgelöst. Ich habe mit der Heizungsfirma (die einen Wartungs-Vertrag mit dem Verwalter / Vermieter hat) lediglich einen Termin vereinbart und dafür unterschrieben, dass die bei mir den Schaden behoben haben. Die Rechnung, die danach einfflatterte, erfolgte dann jedoch plötzlich auf meinen Namen. Ich kann nur hoffen, dass ich wuirklich nur die Bestätigung der Reparatur und nicht einen Auftrag unterschrieben habe - so genau habe ich um ehrlich zu sein nicht hingeschaut.

Komisch auch, dass mir nun meine Hausverwaltung ein Schreiben schickt, mit welchem sie mich auffordert, die Rechnung der Heizungsfirma an die Heizungsfirma zu begleichen, und die an mich gerichtete Rechnung der Heizungsfirma in Kopie beilegt. Seit wann kann sich meine Hausverwaltung anmaßen mich aufzufordern, Rechnungen Dritter zu bezahlen. Und wie kommt die Heizungsfirma dazu, an mich gerichtete Rechnungen an Dritte zu senden. Ich denke mal, die Firma wird sich wohl mit der Bitte um Rechnungsbegleichung an die Hausverwaltung gewendet haben weil sie genau weiß, wer dafür eigentlich aufzukommen hat.

Ich setze mich gleich am Montag mit der Verwaltung in Verbindung, teile denen mit dass ich die Rechnung nicht begleichen werde, fordere die auf die Rechnung zu begleichen und melde gleich den neuen (alten) Schaden.

Wie gesagt ... vielen Dank nochmal!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Rockylinie):
Einen Auftrag habe ich nicht ausgelöst.


Doch. Du hast bei der Heizungsfirma angerufen.

Es gilt immer noch "Wer die Musik bestellt zahlt sie auch".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rockylinie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Doch. Du hast bei der Heizungsfirma angerufen.
Es gilt immer noch "Wer die Musik bestellt zahlt sie auch".


Das ist so nicht richtig.
Ich habe bei der Heizungsfirma keinen Auftrag ausgelöst. Ich habe bei der Heizungsfirma angerufen, denen erklärt dass ich bei der Hausverwaltung , für die diese Firma tätig ist und die mir auch Nemen und Telefonnummer der Firma gab, einen Schaden gemeldet habe und mich diese Hausvewaltung darum gebeten hat, mit der Heizungsfirma einen Termin zu vereinbaren, zu welchem diese dann die Reparatur ausführen kann.

Es ist allgemein üblich, dass Firmen, die für Hausverwaltungen arbeiten, sich die Erledigung der Reparaturen durch Unterschrift des Mieters bestätigen lassen. Ich denke, dass meine Unterschrift nach Erledigung auch nichts anderes war, denn es war nur eine Art Arbeitszettel auf dem stand, welche Arbeiten ausgeführt wurden.

Zumindest habe ich diesen Zettel als solchen verstanden. Ich werde wohl bei der Firma um eine Kopie des Auftrages bitten um sicher zu stellen, was genau da wie gelaufen ist. Ich selbst habe nämlich keinerlei Zettel oder Schritstücke wie etwa einen Auftrag / eine Auftragsbestätigung von der Firma erhalten - und das wäre wohl der Fall gewesen, wenn die Firma davon ausgegangen wäre, dass ich einen Auftrag erteilt hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120206 Beiträge, 39848x hilfreich)

Ich würde einfach per Einschreiben die Rechnung zurückweisen und die Firma auffordern unverzüglich einen Nachweis der Erteilung des Auftrages zu führen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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