Reparaturschaden Haftpflicht

20. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
BrigitteWe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Reparaturschaden Haftpflicht

Ich habe versehentlich bei Montieren von Winkeln eine Leitung zum Lichtschalter beschädigt. Vermutlich muss durch den Elektriker eine neue Leitung gelegt werden.

Meine private Haftpflicht hat eine Schaden-Nummer vergeben. Jedoch weigert sich die Sachbearbeitern der Hausverwaltung damit etwas zu tun haben zu wollen, da ich selbst schuld sei, wenn ich blödsinnigerweise eine Leitung anbohre. Ich solle mir irgendwo einen Elektriker holen.

Jedoch sieht die Versicherung die Hausverwaltung als die Geschädigte. Wie ist normalerweise der Lauf der Dinge in einem solchen Fall?

Welche Rechte habe ich?





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"Gruss
Gitte"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Warum soll die Hausverwaltung das lösen? Wenn die keinen Hauselektriker haben, der für so etwas zuständig bist, musst du einfach einen Elektriker selbst beauftragen. Der erstellt einen Kostenvoranschlag, auf dessen Basis dir die Versicherung eine Übernahmebestätigung ausstellt. Dann kannst du die Rechnung des Elektrikers direkt an die Versicherung weiterleiten, die das dann auch bezahlt. Oder du streckst den Betrag vor und reichst die Rechnung anschließend selbst ein.

Gruß karamel

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