Reperatur durch den Vermieter

22. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
bugfisch
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Reperatur durch den Vermieter

Guten Tag, ich habe hier folgenden Fall:

Angenommen ein Haus wurde 2013 erbaut und bezogen durch den Mieter, welcher nach wie vor dort lebt und auch immer fristgerecht, bzw. sogar deutlich zu früh seine Miete zahlt.
In diesem Haus gab es bis heute massive Setzrisse von durchaus 0,5 Zentimeter breite.
Diese Setzrisse wurde durch den Vermieter mehr oder weniger Fachgerecht geschlossen.
Nun wäre der Flur, in dem die Reparatur durchgeführt wurde, inkl Decke bei Bezug aufwendig, sogar mit sehr teurer Farbe selber gestrichen worden. Der Mieter hätte hierbei die gesamten Kosten getragen.
Nun sieht die Wand und die Decke aus, als ob ein Irrer gewütet hätte.
Der Vermieter würde nun verlangen, das der Mieter den Flur selber neu streicht.
Muss der Vermieter nicht zumindest die beigen Stellen der Reparatur mit weißer Farbe überdecken?

Wäre der Mieter in den Fall wirklich auf sich alleine gestellt?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat der Vermieter bei der Mängelbeseitigung die einheitlich gestrichene Decke in eine gefleckte Decke verwandelt. Er muss sie aber mindestens mal in den vertragsgemäßen Zustand zurückversetzen. Das ist der Zustand, welcher bei Anmietung der Wohnung vereinbart wurde bzw. welcher bei Übergabe der Wohnung an den Mieter vorhanden war. Dies ist Teil der Mängelbeseitigung und folgt aus § 535 BGB .

Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob der Vermieter den Zustand widerherstellen muss, welcher durch die Arbeiten des Mieters bestand. Ein Schadensersatzanspruch nach § 536a (1) BGB wird vermutlich nicht gegeben sein, weil der Vermieter den Mangel nicht schuldhaft verursacht hat. Möglicherweise kommt ein Anspruch aus § 555a (3) BGB in Betracht. Sicher bin ich mir da aber nicht.

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