Hallo,
nachdem letztens bei meinem Nachbar was im Bad kaputt war und er eine Woche lang nicht duschen konnte, bis unsere "sehr liebe" Vermieterin was getan hat, will ich mich mal kurz informieren was ich für rechte als Mieter habe.
Bei uns ist es nämlich so, dass wir ein hängeklo (sag man das so? :D ) haben. Das ist bei den leuten die vor uns hier gewohnt haben abgefallen. Die Vermieterin hielt es aber nicht für nötig es richtig reparieren zu lassen und hat es notdürftig wieder dran gehangen. Jetzt ist es bei uns schon so, dass beim "hinsetzten" geräusche zu hören sind und das biegt sich auch leicht nach vorne, mal von den rissen die selbst beim Silikon drum herum zu sehen sind ganz zu schweigen. Unser Vermieterin kümmert das ganze ziemlich wenig.
Meine Frage:
Was ist wenn es bei uns auch zusammenkracht... Erst mal besteht ja die Gefahr, dass einer (je nachdem wem es trifft) verletzt wird und zweitens ist es ja keine sache die innerhalb von einen Tag zu reparieren ist und wir also tagelang keine Toilette mehr haben.
Was können wir in so nem Fall verlangen bzw. tun?!
Danke schon mal.
Gruß,
knoxi
-- Editiert von Knoxi am 05.01.2008 16:53:42
-- Editiert von Knoxi am 05.01.2008 16:54:14
Reperaturen - Fristen - Kosten?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Sorry mir ist aufgefallen dass die Überschrift nicht wirklich dazu passt, aber ich kann sie nicht mehr ändern...
--- editiert vom Admin
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In ein Hotelzimmer wg. einem wackeligem WC ?
Ich würde meinen, es handelt sich hier um einen Grenzfall. Wenn das WC nach funktionstüchtig ist, muss der VM nichts tun. Nun lässt sich darüber streiten, was darunter fällt und was nicht mehr.
AM besten wäre es die VM schrifltich zu informieren und zur Beseitigung des Mangels auffordern mitder Begründung, das Gefahr besteht, jemand könnte sich verletzen, wenn das WC abfällt. Frist setzen (14 Tage ?) und ankündigen, nach dieser Frist selber die Reperatur in Auftrag zu geben und die Kosten mit der Miete zu verrechnen. Alles (auch die Beschädigung) gut dokumentieren (Video ?).
Aber Ihr solltet EUch im klaren sein, daß bei einem später möglichen Rechtsstreit über diese Angelegenheit Ihr auch den kürzeren ziehen könntet.
Gruß
Michael
--- editiert vom Admin
du Katerchen
Deswegen in ein Hotel ziehen halte ich für überzogen, und ich glaube kaum, dass ein VM diese Kosten dann zu tragen hätte.
WC wackelt, also in meinen Augen ein Mangel, der umgehend beseitigt werden muss. Entweder neue Schüssel, oder eben fest anbringen lassen.
Hier wäre ein Schreiben an den VM fällig, mit Frist, um den Mangel zu beseitigen. Nach dieser Frist selbst Firma kommen lassen, und die Rechnung geht an die HV und/oder an den VM. Am Ende dieses Schreibens den VM bitten, dies zu bestätigen, um sein Einverständnis dafür zu bekommen. Reagiert er nicht, dann nimmt er es so hin.
Wenn der VM sich weigert kommt die Mietminderung ins Spiel. Glaube kaum, dass man dies von der Miete abziehen darf.
Am Ende dieses Schreibens den VM bitten, dies zu bestätigen, um sein Einverständnis dafür zu bekommen. Reagiert er nicht, dann nimmt er es so hin.
Gewagte Theorie.
...Am Ende dieses Schreibens den VM bitten, dies zu bestätigen, um sein Einverständnis dafür zu bekommen. Reagiert er nicht, dann nimmt er es so hin....
Also, Dinschibaby, glaubst du das wirklich ?
@ Dinsche
Wer die Firma beauftragt, bezahlt diese auch. Da kann man Rechnungen an wen auch immer schicken lassen.
Gruß
Michael
--- editiert vom Admin
Meine Güte, eine wackelige Kloschüssel wird ja wohl mit wenig Aufwand zu befestigen sein. Was ein Akt Die Kosten hierfür stehen in keiner Relation zu Hotelkosten.
Natürlich gehört da ein Hinweis hin, sollte der VM dem nicht widersprechen, etc, etc, etc. Deswegen ja auch die Frist.
Mir kommt es so vor, als ob hier einige User Probleme mit dem sinnerfassenden Lesen haben.
Knoxi schrieb:
quote:
Meine Frage:
Was ist wenn es bei uns auch zusammenkracht... Erst mal besteht ja die Gefahr, dass einer (je nachdem wem es trifft) verletzt wird und zweitens ist es ja keine sache die innerhalb von einen Tag zu reparieren ist und wir also tagelang keine Toilette mehr haben.
Was können wir in so nem Fall verlangen bzw. tun?!
Der will doch nur wissen, ob er in ein Hotel kann, wenn seine Toilette (wir nehmen mal an, dass es in seiner Wohnung nur eine Toilette gibt) tagelang nicht zu nutzen ist und ich würde vermuten: JA
Ist aber nur eine Laienmeinung.
-- Editiert von oha am 07.01.2008 14:13:56
Er fragt, was er verlangen kann.
Er kann verlangen, dass dieser Mangel umgehend zu beheben ist. Wenn der VM sich nicht kümmert, dann kann der Mieter eine Firma beauftragen, den Mangel zu beheben. Die Kosten dafür trägt der VM.
Wenn der Mangel nicht behoben wird kann er die Miete mindern.
Da das Klo innerhalb weniger Stunden repariert werden kann schliesse ich ein Hotel aus. Die Wohnung ist ja deswegen nicht unbewohnbar, und er kann das Teil, laut seinen Angaben, trotzdem nutzen, wenn auch mit äußerster Vorsicht, was natürlich nicht heisst, dass er damit langfristig leben muss.
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