Riss in Badezimmer-Bodenfliesen

11. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Flooth
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Riss in Badezimmer-Bodenfliesen



Guten Tag zusammen,

Ich habe mich in diesem Forum angemeldet, weil ich gerne weitere Meinungen zu meinem Problem mit meinem Vermieter/Hausverwaltung erhalten möchte.

Ich erkläre erstmal unsere Situation, soweit ich kann. Ich bin leider hinsichtlich der handwerklichen Themen kein Fachmann.

Wir wohnen in einer schönen 3 Zimmer Wohnung mit 90 Quadratmeter Wohnfläche. Alle Wohnungen in unserem Mehrfamilienhaus/Wohnblock gehören unterschiedlichen Eigentümern. Die Wohnungen bzw. das komplette Wohnviertel wird von einer Hausverwaltung verwaltet. D.h. Jegliche Anliegen melden wir dieser HVW.

Nun zum Problem:
Wir haben leider ein Badezimmer ohne Fenster. Da die Fliesen Bzw. Das komplette Bad bereits „in die Jahre" gekommen ist, fangen bei uns an, die Bodenfliesen aufzureißen/platzen.
Es handelt sich dabei um kleine Fliesen.

Den Riss haben wir bereits vor knapp 4 Wochen der Hausverwaltung gemeldet, im Laufe der Zeit ist dieser leider „weitergewandert", sodass der Riss sich nun über 3 1/2 Fliesen zieht. Man merkt im Badezimmer jede Vibrationen von anderen Nachbarn, also Bohren/andere Waschmaschinen etc. Der Riss ist nah bei der Badewanne und Dusche, d.h. Ständig der Feuchtigkeit ausgesetzt.

Ich habe bereits mehrmals die Hausverwaltung diesbezüglich kontaktiert , 2x via Mail, 1x via Telefon(leider ist nur Anrufbeantworter angesprungen).
Bis heute daher noch keine Rückmeldung erhalten.

Ich habe glücklicherweise letzten Montag den Hausmeister erwischt, welcher in unserem Innenhof gearbeitet hat.
Dieser wird auch nur von der HVW beauftragt und ist nicht dort angestellt. Er hat sich das Problem trotzdem angeschaut und hat uns ein paar zusätzliche Informationen gegeben.

Anscheinend ist unser Badezimmer eine komplette „Kassette", welche man in einer früheren Sanierung eingesetzt hat. Unter unseren Fliesenboden ist also kein richtiger „Unterboden", wie in der restlichen Wohnung. Das hört man auch beim laufen und wenn die Waschmaschine läuft. Also der Boden hört sich „hohl" an.

Er meinte auch, dass das Badezimmer, wenn er mittig im Raum steht und „wippt", stark schwingt (unsere Regale wackeln und man hört es knarzen bei unserer Badewanne und Dusche).
Weiterhin müsste man eine Feuchtigkeitsmessung(?) bei den Fliesen durchführen und dann ggf. Neue Fliesen auf die aktuellen Fliesen verlegen.

Leider auch eine Woche nachdem er bei uns war auch keine Rückmeldung von der HVW.


Nun meine Fragen:


Wie schon erwähnt, ich bin echt kein Fachmann in solchen Dingen. Für mich klingt das aber nicht danach, dass das eigentliche Problem dadurch gelöst wird, oder? Ist theoretisch nicht eine fachgerechte Sanierung des Badezimmers notwendig? Wenn die Fliesen durch den Zusammenhang mit Badewanne, Dusche etc. „Aufreißt" und man dann drüber fliest , wird es doch erneut vorkommen dass er reißt, oder ?

Wie „dringend" ist so etwas? Bin ich einfach zu ungeduldig mit 4 Wochen Wartezeit ohne Rückmeldung ? Unser Badezimmer hat „nur" um die 6, 1/2 Quadratmeter.

Viele Grüße und danke euch!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Da offenbar keine der Schadenmeldungen angekommen ist, sollte man doch erst mal auf gerichtsfeste Kommunikation umstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Flooth
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine E-Mail ist doch rechtskräftig, oder etwa nicht?
Es wurden 3 E-Mail Adressen direkt von mir angeschrieben, über die allgemeine, Buchhaltung und verwaltungs Adressen - unsere vorherige Kommunikation lief bisher auch immer über die Mails.

Sorry, hatte ich ebenfalls vergessen zu erwähnen.
Der Hausmeister hat am Tag, an dem ich Ihn angesprochen hatte, jemanden von der Hausverwaltung auf dem Privaten Telefon angerufen. Was genau dort kommuniziert wurde kann ich nicht sagen.
D.h. die Verwaltung weiß definitiv bescheid - Ich habe jedoch noch immer keine einzige Rückmeldung erhalten.


-- Editiert von User am 11. Februar 2023 18:35

-- Editiert von User am 11. Februar 2023 18:41

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#4
 Von 
Flooth
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Zitat (von Flooth):
Was genau dort kommuniziert wurde kann ich nicht sagen.
D.h. die Verwaltung weiß definitiv bescheid

Was für ne Logik. Ist denn das?


Naja, was soll ich sagen :D , genau das ist ja das Problem.
Er hat nachgefragt, ob die mein Anliegen bereits bearbeitet haben - das wurde wohl verneint. (Ist ja klar, ich hab bisher noch keine Info bekommen.

Ich denke, dass derjenige von der Hausverwaltung ihm die Info gegeben hat, dass das ein komplettes Badezimmer, bzw. "Kassette" war.
das Telefonat war relativ zügig beendet und er meinte nur "ich schau mir das Badezimmer an, die Hausverwaltung bzw. Herr XYZ hat zurzeit viel zutun, da müssen Sie einfach drannbleiben und immer es immer wieder Versuchen. Wir müssen mal schauen, eventuell müssen wir dann die Feuchtigkeit messen".
und dann ist er mit in die Wohnung gegangen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Was für ne Logik. Ist denn das?

Keine gute...

Fakt ist, man hat keinerlei gerichtsfeste Kommunikation betrieben. Kann man ändern, muss man aber nicht.

Alternative wäre dann das
Zitat (von Flooth):
da müssen Sie einfach drannbleiben und immer es immer wieder Versuchen.

und hoffen das es keine Nachteiligen Entwicklungen gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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