Hilfe!!!
Mein WC ist verstopft mittlerweile drängt das Wasser aus dem Abfluss aus der Dusche, sodass eine riesen Sauerei in meinem Bad herrscht nun ist Samstag und mein Hausmeister ist in Urlaub. Kann ich eine Firma kommen lassen und die Rechnung auf meinem Vermieter ausstellen? Damit er die Kosten tragen muss????
HILFE kann nicht mehr aufs WC und mich duschen ((
Rohr verstopft! Wer zahlt?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Mit Recht, weil die davon ausgehen kann, dass der VM die Rechnung nicht bezahlen wird. Der Auftraggeber muss zahlen, und mit viel Glück kann er sich das Geld zurück holen vom VM, aber nur, wenn der Schaden/Mangel tatsächlich VM-Sache ist.
Zahlen muss der, der den Schaden verursacht hat. Wie kam es zu dieser Verstopfung?
Du kannst nicht duschen und das WC nicht nutzen? Dann wäre mir erstmal egal, wer die Kosten tragen muss.
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wie es zu dieser verstopfung kam?? keine ahnung in diesem haus leben ca. 20 andere parteien jetzt finde des sündenbock mal oder es liegt wirklich an den alten rohren naja hab mich jetzt auch erkundigt und keine firma macht es auf rechnung ne da kommen ca 100 - 200 € auf mich zu
Dann hast Du die Wahl... Entweder nutzt Du ein anderes Bad bis der Hausmeister wieder da ist, oder Du setzt Dich direkt mit dem VM in Verbindung und siehst zu, dass alles wieder funzt. Je länger Du wartest desto schlimmer könnte es für Dich werden. Informieren solltest Du den VM oder die HV auf jeden Fall!
Ein verstopftes Rohr ist ein Mangel der Mietsache, der in jedem Fall dem Vermieter - oder den vom Vermieter für solche Fälle beauftragten Personen wie Hausmeister / Hausverwaltung - angezeigt werden MUSS; § 536c Abs. 1 BGB
. Grundsätzlich MUSS der Vermieter Mängel beseitigen.
Wenn bisher noch nicht versucht worden ist, den Vermieter zu erreichen, sollte dieses unbedingt umgehend versucht werden. Es ist dann die Aufgabe des Vermieters, einen Handwerker zu beauftragen. Als Vertragspartner des Handwerkers ist dann der Vermieter zunächst einmal verpflichtet, dessen Rechnung zu bezahlen. Ob der Vermieter dann einen Erstattungsanspruch gegen den Mieter hat, weil dieser die Verstopfung verursacht hat, ist eine Frage, die DANACH zu entscheiden ist.
Nur in AUSNAHMEFÄLLEN, darf der Vermieter selbst einen Handwerker beauftragen, nämlich dann, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder ein Notfall vorliegt; § 536a Abs. 2 BGB
.
Es ist daher sinnvoll, dass der Mieter zunächst nachweisbar versucht, den Vermieter zu erreichen. Der Mieter läuft sonst Gefahr, dass der Vermieter die Handwerkerrechnung allein deshalb nicht bezahlen muss, weil der Mieter eigenmächtig einen Handwerker beauftragt hat. Dem Mieter reicht dann zum Nachteil, dass er nicht zunächst einmal versucht hat, seinen Vermieter zu erreichen. Unter Umständen ist auch ein verstopftes Rohr kein so dringender Notfall, dass nicht erst der Vermieter hätte angerufen werden können.
@ Mausi
Nur in AUSNAHMEFÄLLEN, darf der Vermieter selbst einen Handwerker beauftragen, nämlich dann, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder ein Notfall vorliegt; § 536a Abs. 2 BGB
.
Wenn man die Toilette und Dusche nicht mehr benutzen kann, weil das Wasser nicht mehr abläuft, dann handelt es sich doch um einen Ausnahme/Notfall.
Bei ner 4 köpfigen Familie möchte ich das nicht mitmachen.
@kathi
Ich möchte auf die "Gefahr" hinweisen, in die man sich als unbedarfter Mieter begibt, wenn man leichtfertig einen Handwerker beauftragt. Ein Vermieter, der es darauf anlegt, wird mit Sicherheit den Standpunkt einnehmen, dass Sie - wenn der Hausmeister nicht da ist - durchaus hätten versuchen können, den Vermieter telefonisch zu erreichen. Auch wenn der Mieter selbst einen Handwerker beauftragt, hat der ja nicht im nächsten Augenblick alles repariert. Insofern kann man durchaus der Ansicht sein, das der Mieter ein paar Minuten in ein Telefongespräch mit dem Vermieter investieren muss.
Wenn es sich bei dem Vermieter um eine Privatperson handelt, deren Telefonnummer man auch hat, dann ist das sicher richtig.
Aber auch dem Privatvermieter wird in diesem Fall nichts anderes übrig bleiben, als den Notdienst zu rufen.
Handelt es sich um eine Immobiliengesellschaft oder einen sonstigen grossen Konzern, dann dürfte am WE sowieso niemand zu erreichen sein.
Ich geh jetzt hier auch mal von einem Schaden aus, der nicht durch einen Pömpel (das Gummiding), Spirale oder Abflussreiniger selbst leicht zu beheben ist.
--- editiert vom Admin
Also ich versuche es am besten mit gar nichts weil mir aufgefallen ist dass sobald ich das wasser aufdrehe sei es im bad oder in der küche läuft mir das dreckige wasser in der toilette und in der dusche wieder hoch echt eklig
und ihr meint wenn ich den handwerker rufe muss mein vermieter dafür aufkommen? aber ich muss es doch vorstrecken und müsste es dann evtl. zivilrechtlich einklagen weil der vermieter es von alleine aus nicht zahlen würde
--- editiert vom Admin
Und wenn du keinen Pömpel oder handelsübliche Rohrreiniger benutzt und der Notdienst das dann mit Erfolg macht, dann bleiben die Kosten wahrscheinlich an dir hängen.
--- editiert vom Admin
@kathi
+++ Aber auch dem Privatvermieter wird in diesem Fall nichts anderes übrig bleiben, als den Notdienst zu rufen +++
Der Vermieter wird aber möglicherweise einen Notdienst kennen, der es günstiger gemacht hätte - oder er wird das jedenfalls vortragen.
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