Rohrbruch - Brief vom Vermieter

18. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.03.2010 20:29:26
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 39x hilfreich)
Rohrbruch - Brief vom Vermieter

Heute traf ich meinen VM auf der Strasse, er drückte mir einen Brief in die Hand, geschrieben am 03.08.2008 mit Bitte um schriftliche Schilderung bis 08.08.2008.
In diesem Brief geht es darum, das der Nachbar unter mir einen Wasserschaden an der Decke im Badezimmer, den ich nicht angezeigt hätte.
Dieser Schaden fand statt am 25.02.2008, ich konnte ihn übrigens nicht anzeigen, da ich erst durch Besuch des Handwerkers Kenntnis des ganzen erhielt, den Handwerker dann ja auch rein ließ, dieser sah sich das ganze an, meinte das kaputte Teil hätte er nicht auf lager, und verschwand auf nimmer-wiedersehen.
Nun meint mein VM er habe den Schaden, der übrigens bis heute nicht beseitigt wurde, der Schaden wäre nicht durch ihn zu vertreten, ich solle bezahlen, da ich ihm pflichtwidrig keinen Schaden angezeigt habe, den man in meiner Wohnung auch gar nicht sehen konnte.
Was soll ich nun tun ?
Zum Anwalt gehen,oder wie überhaupt reagieren ?

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26 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12301.03.2010 20:29:26
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 39x hilfreich)

In meiner Wohnung sieht man nichts von dem Wasserschaden, der Handwerker war da, hat den Heißwasserhahn, der übrigens schon sehr grün angelaufen ist abgebaut, dahinter ist ein Hohlraum, und darin soll wohl ein Verbindungsstück defekt sein, das er aber nicht vorrätig hatte, genauso wenig wie das zur selben Zeit abgebaute Heizungsthermostat.
Wie gesagt, es ist jetzt ein halbes Jahr her das der Handwerker da war, der mir gegenüber auf Anfrage noch behauptete, er hätte beide Teile bestellt, und auch eingebaut, laut seinen Büchern.

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#3
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Da musst du tatsächlich überhaupt nicht reagieren.

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also Morti,

war doch absolut klar ausgedrückt:

Nachbar drunter hat nassen Fleck an der Decke und der VM meint, das der obere Mieter dies hätte sehen müssen, dort war aber nix zu sehen.

gruß

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#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Teile dem Nachbarn kurz und knackig mit, dass du keinen Schaden melden kannst, wenn du keine Kenntnis hast und dass du deshelb jede Verantwortung bzw. Übernahme der Kosten ablehnst.

Auf weiteren Schriftverkehr und geistige Schwachheiten deines VM brauchst du nicht zu reagieren.

-----------------
" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

-- Editiert von Enduristi am 18.08.2008 14:51:44

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#7
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Den Nachbarn wird das wohl gar nicht interessieren.

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#8
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Naja, war ja auch der VM gemeint. Wenn ihr zwei ein bisschen Grips hättet, hättet ihr spätestens im zweiten Absatz gemerkt dass hier ein nur der VM gemeint sein kann. Aber gut Jungs, will euch ja auch nicht überfordern. Und irgendwie muss man ja seinen Beiträge erhöhen.

-----------------
" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

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#10
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Weniger Grips als du ist ja nun gar nicht möglich, so dass also jeder andere hier wenigstens etwas davon haben dürfte.

Bis auf deine Brüder zumindest im Geiste stgb und eichhorn schafft es jedenfalls niemand, ständig derart hirnlos zu posten.


-- Editiert von dr. lector am 18.08.2008 18:03:17

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#11
 Von 
guest-12301.03.2010 20:29:26
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 39x hilfreich)

Gut, jetzt hab ich einmal gehört, das jetzt nicht weiter stören sollte, sind die anderen denn der selben Meinung ?
@ scalar12 :
Klar kann man das mit putzen vermeiden, nur war das ganze schon so grün angelaufen als ich eingezogen bin, und war auch schon richtig rein gefressen, da ist nix mehr zu machen, und je grüner es wird, desto morscher werden die Armaturen, Rohre usw.

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#12
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wie - enduristi - es richtig sagte: Einen nicht in seiner Wohnung sichtbaren Schaden kann man dem Vermieter auch nicht melden.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#13
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Einen nicht in seiner Wohnung sichtbaren Schaden kann man dem Vermieter auch nicht melden.

Und wie siehts mit einem wahrnehmbaren Schaden aus?

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#14
 Von 
guest123-2129
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 54x hilfreich)

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#15
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

wenn der schaden tatsächlich nicht sichtbar ist,

War er aber,

das der Nachbar unter mir einen Wasserschaden an der Decke im Badezimmer,

und da Wasser nun mal die Angewohnheit hat von oben nach unten zu fliesen, könnte man eigentlich von selbst draufkommen, daß der Schaden in der oberen WHG sein muß, auch wenn man ihn nicht sofort optisch wahrnimmt.
Es handelt sich hier ganz klar um eine versäumte Meldepflicht.
Nach Kenntnisnahme wurd zudem die Obhutspflicht verletzt.

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#16
 Von 
guest-12301.03.2010 20:29:26
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 39x hilfreich)

Aber der Schaden ist doch gemeldet worden, von meinem Nachbarn, der VM hat nen Handwerker geschickt, dieser sah sich den Schaden an, tauschte aber das defekte Teil aus.
Das heißt, der Schaden besteht heute, ein halbes Jahr später, immer noch.
Wieso sollte ich denn dann noch den VM anrufen, wenn er doch eh schon weiß, das der Schaden besteht ?

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#17
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

tauschte aber das defekte Teil aus.

Das ist doch korrekt, welches hätte er denn sonst austauschen sollen, wenn nicht das defekte?

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#18
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Es handelt sich hier ganz klar um eine versäumte Meldepflicht...

Das ist ja nun kompletter Unsinn.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12301.03.2010 20:29:26
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 39x hilfreich)

Sorry, war ein Schreibfehler, der Handwerker tauschte das defekte Teil NICHT aus.
Er hatte es nicht auf Lager, wollte sich noch mal melden, und ward seit dem nicht mehr gesehen.
Das ist ja grad das unsinnige an der ganzen Sache, ich soll eine Reperatur bezahlen, die überhaupt noch nicht statt gefunden hat.

-- Editiert von sunnny78 am 19.08.2008 14:46:24

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#21
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Die Reihenfolge der Geschehnisse ist zu berücksichtigen.

So isses - und wie müßte die hier aussehen?
Mieter unten entdeckt an Decke Wasserschaden.
Folglich geht er sofort nach oben und fragt/schaut was passiert ist.
Obiger Mieter weiß von nix.
Also wäre es kein Fehler, wenn oberer M. den Schaden auch dem VM meldet, denn der kann ja nur seiner WHG entspringen.



Das ist ja grad das unsinnige an der ganzen Sache, ich soll eine Reperatur bezahlen, die überhaupt noch nicht statt gefunden hat.

Warum überhaupt?
Weiß das der VM überhaupt?



Das ist ja nun kompletter Unsinn.

He, Pavel, dann sag gefälligst warum!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Andere Vorschläge zur Reihenfolge?

Ach Volker, ich zeigte doch schon auf, wie so etwas normalerweise abläuft/ablaufen sollte.
War aber trotzdem toll, Deine Aufzählung, gut wiedergegeben.

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#24
 Von 
guest-12301.03.2010 20:29:26
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 39x hilfreich)

So, habe mich jetzt trotzdem mal mit meinem Nachbarn darüber unterhalten, es ist so, das er zu einem Anwalt gegangen ist, und mich als Zeugen angegeben hat, demnächst wird auch ein Gutachter raus kommen.
Es sieht halt einfach so aus, das der liebe Herr Vermieter dem Handwerker wohl keinen Auftrag zur Reparatur erteilt hat, weils ja eben kein Rohrbruch war, und demnach seines Erachtens nicht schlimm wäre.
Dem Nachbarn erzählte er, es wäre kein Rohrschaden, sondern er würde nicht richtig lüften und sollte selbst bezahlen, andersrum hab ich ja keinen Schaden gemeldet, pflichtwidrig, und sollte auch bezahlen.
Alle Welt soll diesen Schaden bezahlen, außer ihm !

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#25
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12301.03.2010 20:29:26
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 39x hilfreich)

Na eben darum gehts ja : wer lässt es jetzt reparieren ?
Das Verbindungsstück ist ja immer noch kaputt, das Haus ist an allen Ecken und Enden undicht, und immer sind die anderen schuld, deshalb läßt er nichts reparieren.
Ist halt nicht zu verstehen, wie man sein Eigentum einfach so vergammeln lassen kann, aber wenns halt Spaß macht, soll ers tun !

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