Hallo
ich hätte eine Frage.
In der Küche ist mein Abfluss nicht mehr abgelaufen.
Ich habe meinem Vermieter alles mitgeteilt der hat die Hausverwaltung angerufen und die haben eine Firma bestellt.
Der Monteur teilte mir mit das der Schaden auserhalb der Wohnung lag und den Schaden die Hauseigentümergemeinschaft bzw. Hausverwaltung zahlt. Auf dem Auftrag wurde auch außerhalb der Wohnung angekreuzt dies habe ich dann auch so unterschrieben.
Nach ca. 1 Woche Anruf vom Vermieter das die Hausverwaltung mitgeteilt hat das der Schaden doch in der Wohnung war.
Bei denen und der Rohrreinigung angerufen. Info erhalten das Techniker das ganze Falsch angekreuzt hat und der Fehler doch bei mir lag. Waren Fettablagerungen.
Reinigung der Küchenverzugsleitung (Leitung
von Küche zur Hauptleitung hin) das hatte die Hausverwaltung meinem Vermieter so geschrieben.
Jetzt stellt sich für mich die Frage muss ich was bezahlen?
Vielleicht kann mir jemand helfen?
-- Editiert Junick am 11.10.2012 19:58
Rohrreinigung - muss ich was bezahlen?
11. Oktober 2012
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Frage vom 11. Oktober 2012 | 19:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rohrreinigung - muss ich was bezahlen?
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#1
Antwort vom 11. Oktober 2012 | 20:01
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Nur wenn Du durch unsachgemässe Benutzung den Schaden herbeigeführt hast, musst Du bezahlen.
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#2
Antwort vom 11. Oktober 2012 | 20:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
aber was ist unsachgemäß ich habe immer versucht die rohre sauber zu halten ich wohne auch erst seit einem jahr dort
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Oktober 2012 | 20:29
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8069x hilfreich)
"Info erhalten das Techniker das ganze Falsch angekreuzt hat und der Fehler doch bei mir lag"
Und jetzt lohnt sich die Nachfrage, welcher Fehler das gewesen sein soll. Schriftlich per Einschreiben erleichtert die zukünftige Auseinandersetzung.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 12. Oktober 2012 | 18:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
für den vermieter ist es sondereigentum
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