Rolladen reparieren

27. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Braver Mieter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rolladen reparieren

Hallo!

Wir haben an unserer Wohnung sehr alte Rolläden. Einer davon musste jetzt repariert werden, da er sich auf einmal nicht mehr hochziehen ließ.
Die Vermieterin hat die Rechung an uns weitergeleitet mit dem Hinweis auf eine Klausel im Mietvertrag.
Ist es tatsächlich so, dass wir den neuen Rolladen bezahlen müssen?
Hat jemand damit Erfahrung und kann uns weiterhelfen?

Braver Mieter

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Reparaturarbeiten (Instandhaltung oder Instandsetzung) in der Wohnung sind grundsätzlich Sache des Vermieters. Die Kosten eines neuen Rolladens übersteigen zudem wohl deutlich die Grenze für die üblichen Kleinreparaturen, falls der Rolladen überhaupt darunter fällt.

Mit was für einer Klausel im Mietvertrag wurde das denn überhaupt begründet?

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#2
 Von 
Braver Mieter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

im Web habe ich vorwiegend folgende Aussage gelesen:
http://www.ndr.de/tv/markt/archiv/20020506_4.html
was bedeuten würde, dass die Vereinbarung unzulässig ist.
In einem anderen Forum schreibt jemand:
'meines Wissens gehört der Rollladen nicht zum bewohnten Bereich. So wie die Außentür, ebenso die Wohnungstür von außen (also zum Gang z.B.) sind hier die Kosten allein vom Vermieter zu tragen.' (http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article1777438.html)

Die Klauseln in unserem Mietvertrag:
1. 'Der Mieter hat die seinem unmittelbaren Zugriff unterliegenden Leitungen und Anlagen für Elektrizität ..., Rolläden, ...so zu benutzen und zu bedienen, dass sie nicht beschädigt und nicht mehr als vertragsgemäß abgenutzt werden.'

2. [unter 'weitere Vereinbarungen']: Der Mieter hat die notwendigen Reparaturen den den ihm überlassenen ... Jalousinen gehen in allen Fällen zu seinen Lasten.

Dem Vertrag nach müssten wir die Reparatur also zahlen. Der erste Satz ist im übrigen ein Vordruck, der zweite Satz - der mit der schlechten Grammatik :-) - stammt von unserer Vermieterin.

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#3
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

1) Normalerweise umfaßt die Kleinreparatur-Klausel, wie im Vertragsmuster, Kleinteile, welche dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Also typischerweise die Wasserarmaturen, Schalter und Steckdosen für Strom sowie Tür- und Fenstergriffe.

2) Ob so eine Individualabrede zulässig ist, mag dahingestellt sein. Grammatikalisch korrekt könnte man jedoch ganz einfach einwenden, daß eine "Jalousie" kein "Rolladen" ist. Eine Jalousie ist ein innen hinter dem Fenster angebrachter Sonnenschutz mit verstellbaren Lamellen, ein Rolladen ein außen angebrachter absenkbarer Licht-, Wind- und Einbruchschutz.

3) Von einer schuldhaften Beschädigung durch den Mieter kann hier offenbar nicht die Rede sein, Reparatur von altersentsprechendem Verschleiß ist Sache des Vermieters (Instandsetzung oder Instandhaltung).

-- Editiert von Felix27 am 27.09.2004 17:36:02

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#4
 Von 
Braver Mieter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort und die Mühen, Felix!

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#5
 Von 
ya287106-20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,


meine Erfahrung ist bisher, dass der Vermieter Dinge zahlt die die Wohung in Stand halten. Allerdings weiss ich nicht was in der "Klausel" steht.
Frag dochmal nach, ob es trotz des Alters noch eine Garantie gibt. Hier mehr dazu:
http://www.rolladen-muenchen.com/reparatur/rolladen-reparatur.html

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Damit ist die Frage aus dem Jahr 2004 ja nun endlich beantwortet! :respekt:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Mal so nebenbei:

quote:
Von einer schuldhaften Beschädigung durch den Mieter kann hier offenbar nicht die Rede sein

Woraus soll sich denn dergleichen ergeben ?
Ich habe gerade erst wieder erlebt, daß ein Mieter keine zwei Jahre gebraucht hat, um eine nagelneue Anlage plattzumachen.



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Ich habe gerade erst wieder erlebt, daß ein Mieter keine zwei Jahre gebraucht hat, um eine nagelneue Anlage plattzumachen.


Als MortiTorti Vermieter, mit minderem Erfolg, hören Sie auf extrem billig zu bauen. Dann bleibt das auch bei Ihnen und ihren geschätzen Mietern länger im Gebrauch! Was mich pers. wundert, dass Sie noch Mieter finden?

Christinchen :love:

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0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Ich habe gerade erst wieder erlebt, daß ein Mieter keine zwei Jahre gebraucht hat, um eine nagelneue Anlage plattzumachen.

Mein aufrichtiges Beileid. Wie konnte einem Vermieterfuchs wie Ihnen das passieren? Als Vermieter muss man bei Vertragsschluss eben genau aufpassen, wen man sich in die Bude holt.
quote:
Auf alles was der Mieter direkten Zugriff hat, sollte nur mit billigsten Materialien ausgestattet sein. Der Mieter darf dafür immer wieder für neuen Ersatz sorgen

Und wer so handelt, der darf natürlich nicht gleich weinen, wenn schon nach zwei Jahren was kaputt geht. Natürlich muss der Mieter auch nur bis zur Höhe einer wirksamen Kleinreparaturklausel immer wieder für Ersatz sorgen. Ist der Verschleiß der vom Vermieter eingebrachten Billigsachen groß genug oder an Stellen, die nicht dem ständigen und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, funktioniert Jemals Tipp natürlich nicht mehr.


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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Mäuschen,
er hat sie PLATTGEMACHT, da reden wir doch garnicht über eine Kleinreparaturklausel.

quote:
Wie konnte einem Vermieterfuchs wie Ihnen das passieren?

Die Erfahrung zeigt leider, daß entsprechendes Mitdenken anscheinend den wenigsten Mietern in die Wiege gelegt wurde.
Wenn ich ein diesbezügliches Ausschlußkriterium schaffen würde, könnte mir das Finanzamt womöglich noch Liebhaberei unterstellen.



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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Die Erfahrung zeigt leider, daß entsprechendes Mitdenken anscheinend den wenigsten Mietern in die Wiege gelegt wurde.

Profi-Vermieter lassen solche Mieter doch gar nicht erst in die Wohnung - es sei denn, um diese übers Ohr zu hauen. Wahrscheinlich aber war der Vermieter doch wohl eher Amateur.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

No risc, no fun.

quote:
es sei denn, um diese übers Ohr zu hauen.

DEN Trick solltest Du mal erläutern.



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