Wer muss die Reparatur eines Rollos zahlen, Miter oder Vermieter? (rutscht sporadisch runter beim Hochkurbeln)
Rollo
2. März 2005
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Frage vom 2. März 2005 | 22:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rollo
#1
Antwort vom 2. März 2005 | 23:14
Von
Status: Schüler (455 Beiträge, 148x hilfreich)
Guten Tag,
ich nehme an, das Rollo war beim Abschluss des Mietvertrags bereits vorhanden. Dann ist es Bestandteil der Mietsache.
Falls Dein abgeschlossener Mietvertrag keine (gültige) Regelung zu Kleinreparaturen enthält, dann ist Dein Vermieter für die Reparatur des Rollos zuständig.
Gruss,
JoKu
#2
Antwort vom 7. März 2005 | 15:12
Von
Status: Schüler (162 Beiträge, 50x hilfreich)
kleinreparaturen immer selber tragen (summe rausfinden! glaub bis 50 oder 100 euro war das).
aber wenn du gleich durchsetzen kannst das irgenwie alle rollos der stube defekt sind - laut kostenvoranschlag - dann der vermieter.
Und jetzt?
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