Rollo

2. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bayerman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rollo

Wer muss die Reparatur eines Rollos zahlen, Miter oder Vermieter? (rutscht sporadisch runter beim Hochkurbeln)




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 148x hilfreich)

Guten Tag,

ich nehme an, das Rollo war beim Abschluss des Mietvertrags bereits vorhanden. Dann ist es Bestandteil der Mietsache.

Falls Dein abgeschlossener Mietvertrag keine (gültige) Regelung zu Kleinreparaturen enthält, dann ist Dein Vermieter für die Reparatur des Rollos zuständig.

Gruss,

JoKu

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#2
 Von 
JaaGenau
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)

kleinreparaturen immer selber tragen (summe rausfinden! glaub bis 50 oder 100 euro war das).

aber wenn du gleich durchsetzen kannst das irgenwie alle rollos der stube defekt sind - laut kostenvoranschlag - dann der vermieter.

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