Rück-Forderung zu viel gezahlte Nebenkosten ??

2. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
martina100
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 7x hilfreich)
Rück-Forderung zu viel gezahlte Nebenkosten ??

Guten Tag,

im Juli 2009 bin ich ausgezogen.

Ich wohnte vom 01.05.2006 -31.07.2009 in der Mietwohnung.
Kaltmiete 220,00 Nebenkosten lt Mietvertrag 110,00 euro
Meine mönatlichen Zahlungen an Vermieter ges. 330,00 euro

Kurz bevor ich auszog (31.07.2009) erklärte ich der Frau meines Vermieters, dass man bei der Abschluss-Abrechnung beachten soll, das die Abrechnungen vom Einzugsmonat ab, immer nur 100,00 euro Nebenkosten-Zahlung berücksichtigt wurden.
Das heisst, der Vermieter stellte den verbrauchten Nebenkosten nur jährlich 1200 euro bezahlte Nebenkosten gegenüber anstelle 1320,00 euro

Mittlerweile ist die Vermieters-Frau verstorben und der Vermieter selber, trauert immer noch um seine Frau und lässt alles liegen.

Ich rief das letzte Jahr alle 3 Monate an und forderte die Abschlussrechnung. Er sagte jedesmal dauerd nur so 3-4 Wochen.

Kurzum: Ich habe nach wiederholten nachfragen, endlich ein Schreiben erhalten, wo er aufgelistet hat, was ich gezahlt habe und was verbraucht wurde für die Zeit vom 01.07.2008-31.07.2009. Zwar wurde dieses Mal immer 110 euro Neben-kosten-Zahlung berücksichtigt. Für die Zeit vom Einzug 01.05.2006 -30.06.2007 wurden aber die 140 euro nicht gezahlt.

Bei einem Telefonat mit ihm, sagte er mir, alle Abrechnungen sind korrekt und er weiss von nicht.

Ich setzte mich dann hin und schrieb ihm einen Brief mit Kopien von seinen Abrechnungen sowie eine Kopie des Mietvertrags und setzte ihm eine Frist. Diese ist nun abgelaufen.

Meine Frage ist:

Wegen 140 euro zum Anwalt ? Muss ich den Anwaltsbrief zahlen oder muss, wenn der Anwalt sieht, dass ich Recht habe, der Vermieter für die Kosten aufkommen ?

Danke für Eure Hilfe !!



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"martina"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Ein Fehler bei der Anrechnung von Vorauszahlungen (das ist etwas anderes als bezahlte Kosten) hat der Mieter innerhalb der Einwendungsfrist von 12 Monaten ab Zugang der Abrechnung zu rügen.

Ist die Einwendungsfrist abgelaufen, wird auch ein Gang zum Anwalt völlig sinnlos sein.

Ob dies der Fall ist, lässt sich aus den gelieferten Informationen nicht erkennen.

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#3
 Von 
martina100
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo :-)

Nebenkosten und Kaltmiete wurden immer im Voraus bezahlt
und jährlich im Juli abgerechnet.

Wie bereits erwähnt, habe ich den Vermietern das auch schriftlich mitgeteilt und bin jetzt über 9 Monaten meiner
Endabrechnung nachgerannt.
Gilt eine schriftliche Aufforderung nicht wie bei einer Verjährung nicht um Verlängerung (mehr als 12 Monate)

Liebe Grüße

Martina

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"martina"

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#4
 Von 
martina100
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Sassy

für die Zeit vom
01.05.2006 - 30.06.2007 = 2 Monate a 10 euro
01.07.2007 - 30.06.2008 = 12 Monate a 10 euro

Für diese Zeit zahlte ich 110 euro NK wurden aber
nur 100 euro bei der jählichen Abrechnung berücksichtigt

Gruß

Martina


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"martina"

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#5
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Waren die 110 € denn überhaupt komplett Vorauszahlungen ?

Was steht denn im Mietvertrag genau ?



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#6
 Von 
martina100
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Forever,

im Mietvertrag steht:

Grundmieter beträgt mtl. 220,00

zu der Miete werden folgende Betriebskosten umgelegt und durch monatliche Vorauszahlungen ( mit Abrechnung) erhoben:
.......


Liebe Grüße

Martina

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"martina"

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