Guten Tag, ein Mensch verstirbt und die Familie möchte die Wohnung an die Wohnungsbaugesellschaft zurückgeben.
Bei der Wohnungsbegehung wird seitens der Wohnungsbaugesellschaft mitgeteilt, dass auch die vom Vormieter übernommenen Einbauten entfernt werden müssen, darunter eine holzvertäfelte Wand in der Küche.
Die Wohnungsbaugesellschaft / Hausverwalter empfiehlt einen Handwerker, der von der Familie damit beauftragt wird, die Paneele zu entfernen.
Nun wird mitgeteilt, dass hinter der Paneele ein Loch in der Wand war und deswegen nun die ganze Wand eingerissen wurde. Ohne ein Wort zu sagen. Der Handwerker spricht dies lediglich mit dem Hausverwalter ab... sonst könne die Wohnung nicht abgenommen werden...
Mietvertrag liegt leider im Nachlass nicht vor.
Wie könnten die weiteren Schritte aussehen?
Herzlichen Dank vorab.
Rückbau vom Vormieter angebrachter Paneelwand
9. Juli 2022
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Frage vom 9. Juli 2022 | 07:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückbau vom Vormieter angebrachter Paneelwand
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#1
Antwort vom 9. Juli 2022 | 15:39
Von
Status: Unbeschreiblich (31923 Beiträge, 5624x hilfreich)
Das Duplikat wird beim Vermieter liegen. Es steht allgemein häufig drin, dass Mieter ihre Einbauten bei Auszug entfernen müssen.ZitatMietvertrag liegt leider im Nachlass nicht vor. :
Da man als Angehöriger das nun erfahren hat, könnte man dem Vermieter schriftlich den Stand der Dinge mitteilen. Mehr zunächst nicht. Vermutlich tut der Hausverwalter das gleiche.ZitatWie könnten die weiteren Schritte aussehen? :
Da nun in einer Wohnung eine ganze Wand ohne ein Wort eingerissen wurde...wird der Verursacher vermutlich zur Herstellung dieser Wand aufgefordert werden.
Ansonsten hätte evtl. nur das Loch verschlossen werden müssen (als Zusatzauftrag für einen Handwerker).
#2
Antwort vom 9. Juli 2022 | 18:26
Von
Status: Unbeschreiblich (119416 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatNun wird mitgeteilt, dass hinter der Paneele ein Loch in der Wand war und deswegen nun die ganze Wand eingerissen wurde. :
Das ist absolut unlogisch.
Man macht einfach das Loch zu. Wobei dann auch zu klären wäre, wer das Loch überhaupt gemacht hat.
ZitatOhne ein Wort zu sagen. Der Handwerker spricht dies lediglich mit dem Hausverwalter ab :
Hatte er die Vollmacht von euch dazu?
Zitatsonst könne die Wohnung nicht abgenommen werden... :
Dann verzichtet man auf die Abnahme und gibt die Wohnung einfach zurück. Vorher noch den Zustand genau dokumentieren.
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