Guten Abend zusammen,
ich hatte leider einen sehr hinterhältigen und überheblichen Vermieter, der mir das Leben schwer macht.
Die Wohnung habe ich auf den 31.01.19 gekündigt und bin bereits am 26.01.19 ausgezogen inkl. Wohnungsübergabe mit dem Vermieter.
Es gab weder zum Einzug noch zum Auszug ein Protokoll, er hat aber nichts beanstandet. Direkt nach mir (ich vermute sogar noch im Januar) ist bereits die Nachmieterin eingezogen. Mittlerweile ist über ein halbes Jahr rum und ich habe noch keine Kaution erhalten. Ich habe nun per Mail an meinen Vermieter geschrieben, dass er mir nach den 6 Monaten die Kaution bitte zurücküberweisen soll. Er meinte nur, kein Wunder, dass ich diese noch nicht erhalten habe, es steht noch die Nebenkosten-Abrechnung von 2018 aus.
Soweit ich weiß, darf nach dieer 6-Monatsfrist, wenn keine Beschwerde zur Wohnung eingeht, die Kaution nicht mehr voll behalten werden. Es darf ein Teil zur Nebenkosten-Abrechnung einbehalten werden, die Höhe richet sich nach den Nachzahlunge der letzen Jahre.
Ist das so richtig? Muss ich bereits schriftlich mit Einschreiben+Rückschein die Rückzahlung der Kaution mit Frist einklagen?
Vielen Dank vorab und viele Grüße
Kat