Rückerstattung der Kaution

22. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Lizardofoz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückerstattung der Kaution

Hallo zusammen,
wir sind zum 01.02. umgezogen. Mir ist zwar bekannt, dass der Vermieter sechs Monate Zeit hat, die Kaution zurückzuerstatten, habe aber trotzdem im April mal per E-Mail nachgefragt. Nach einer Woche ohne Antwort habe ich die Vermieterin auf ihrem Handy angerufen. Sie meinte, sie wäre gerade beim Umzug, keine Zeit, wird sich melden blablabla. Und sie wollte vom Vorbesitzer sich die Unterlagen kommen lassen.
Anfang Juni dann habe ich sie wieder angemailt und sie gebeten, mir einen Nachweis der Verzinsung der Kaution zukommen zu lassen. Natürlich hab ich seitdem nichts erhalten. Ende Juli läuft ihre Frist ab, würde jetzt gerne wissen, wie ich am besten zu meinem Recht und natürlich zu meinem Geld kommen kann. Glaube nicht, dass sie so naiv ist zu denken, dass sie sich durch Umzug ihren Pflichten entziehen kann.
Kann mir jemand Tipps geben, welches meine nächsten Schritte sein sollten?
Vielen Dank im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Helga58
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

im Normalfall muß der Vermieter Ihnen die Kaution zurückgeben wenn in der Wohnung alles in Ordnung ist nach dem Auszug. Ich würde ihr nochmals schreiben, am besten per Einschreiben und sie auffordern die Kaution zu überweisen. Ansonsten wenn sie sich stur stellt bzw. Sie nichts von ihr hören, bleibt nur der Gang zum Mieterbund oder Anwalt. Ich hoffe Sie sind im Rechtsschutz. Viel Erfolg!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lizardofoz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ja, ich habe zum Glück eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrecht. Im Übergabeprotokoll wird nichts beanstandet, sie hat also keine Gründe, die Kaution zurückzuhalten.
Denke, ich werde sie Mitte Juli nochmal anrufen. Von dem Gespräch mache ich dann abhängig, ob ich sofort zu einem Anwalt gehe oder bis Ende Juli warte.
Falls noch jemand Tipps hat - immer her damit.
Schöne Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Bitte auch an folgendes denken:

Sofern diesbezüglich keine Pauschale vereinbart wurde, muß der Vermieter noch über Nebenkosten für 2005 abrechnen. Das kann er erst, wenn ihm alle Abrechnungen dieses Jahres vorliegen (zB Jahresrechnung über Wasserverbrauch usw). Also vermutlich erst Anfang 2006.

Die Mietkaution schützt den Vermieter auch gegen Nachforderungen von Nebenkosten. Von daher wird der Vermieter die Rückzahlung (ggf aber nur in angemessener Höhe) solange zurückhalten können, bis ihm selbst alle notwendigen Abrechnungen vorliegen.

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