Rückerstattung der Kaution bei Übergabeprotokoll

6. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb510233-2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückerstattung der Kaution bei Übergabeprotokoll

Hallo ;

Eine Frage:

Wie lange hat ein Vermieter Zeit, die Kaution nach Beendigung des Vertrages zurückzuzahlen, wenn man bei der Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll gemacht hat und es keinerlei Beanstandungen dabei gab ?
Gelten trotzdem die zulässigen Fristen von 2-6 Monaten?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb510233-2):
Gelten trotzdem die zulässigen Fristen von 2-6 Monaten?


Ja

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von fb510233-2):
Wie lange hat ein Vermieter Zeit, die Kaution nach Beendigung des Vertrages zurückzuzahlen,

Ewig. Es fehlt nämlich schlich an einer allgemeinen Rückzahlungsfrist.



Allerdings sind die Ansprüche des Vermieters nach 6 Monaten verjährt, Ausnahme wären nur angemessener Einbehalt für die eventuell offenen Nebenkosten.

Also ist die strategisch beste Vorgehensweise, einfach über 6 Monate die Füße still halten und dann gerichtsfest die Abrechnung und Rückzahlung fordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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