Rückgabe Kaution

9. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
medoc
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)
Rückgabe Kaution

Hallo,
ich habe am 27.10.07 meine Wohnung an den Vermieter zurückgegeben. Der Mitvertrag ist am 31.10.07 ausgelaufen. Bei der Übergabe wurde ein Protokoll erstelle, dass keine Mängel vorliegen und alle Renovierungsarbeiten ordentlich erledigt worden. Der Vermieter hatte mir zugesagt die Kaution (in Form eines Sparbuches) mir in den nächsten Tagen zuzustellen. Hierfür habe ich zwei Zeugen. Bis heute habe ich nichts vom Vermieter erhalten. Bei Nachfragen werde ich immer auf einen Späteren Zeitpunkt verschoben.
Nebenkosten mußte ich für das Jahr 2006 ca. 90 euro nach zahlen. darafu hin wurde der abschlag der nebenkosten erhöht. daher gehe ich davon aus für 2007 keine Nebenkosten nachzahlen zu müssen.
Was kann ich tun um mein Sparbuch zubekommen?
Ist es gerechtfertigt 600 Euro einzubehalten bei einer zuerwartenden nachzahlung von 0 euro???

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Der Vermieter kann sich mit der Kautionsabrechnung, je nach Umständen, bis zu 6 Monate Zeit lassen.
Die von Dir geschilderten Umstände aber, ein sauberes Übergabeprotokoll ohne Mängel und eine letzte Abrechnung mit einer geringen Rückzahlung berechtigen Dich zur Mahnung. Ich würde die Kautionsabrechnung schriftlich per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung anmahnen.

-----------------
"MfG
Susanne"

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