Hallo. wir ziehen demnächst um. Nach dem ich gelesen habe, dass der Vermieter mehrere
Monate die Kaution auch ohne Beanstandung bei der Übergabe der Wohnung das Geld
der Mieter noch einbehalten kann, stellen sich mir ein paar Fragen dazu. Was ist wenn der
Vermieter mein Geld noch 6 Monate einbehält und mich für Schäden (Waschbecken fällt
nach einem Monat auseinander - nur so als Beispiel) die in dieser Zeit auftreten verantwortlich
machen möchte, obwohl schon vom ersten Tag an nach der Übergabe
neue Leute drin wohnen oder er selbst. Da habe ich doch keine Möglichkeit was anderes zu
beweisen, falls es wirklich nicht von mir stammt :-( Wie kann ich das am besten machen um
solche unguten Situationen zu vermeiden, ist ja für beide oft nicht so prickelnd. Da behält
der Vermieter, nur so als Beispiel, gleich mal 1500 Euro für eine angeblich kaputte Kloo-
schüssel ein und ich kann nicht mehr beweisen dass ich das nicht verursacht habe, und
das Geld dann vor Gericht zu ziehen mit allem Drum und Dran, kommt man dann noch
schlechter weg, und der Richter entscheidet dann genervt einen Vergleich. Klar könnte
ich einen Zeugen bei der Übergabe mitnehmen, das betrifft aber nur die Übergabe und
schaut auch immer so nach Misstrauen oder Vertrauensbruch aus,
da meint der Vermieter ich will ihn als schlecht darstellen oder was immer auch.
Wie gehe ich am besten vor?
VG, Michael
Rückgabe Kaution und Schäden nach Übergabe der Wohnung
Zur Wohnungs-und Schlüsselübergabe solltet ihr ein Übergabe-Protokoll anfertigen. Auch Fotos von der leeren, übergabefertigen Wohnung machen. Auch Zählerstände Wasser und Strom fotografieren.Zitat :Was ist wenn
Der Vermieter kann das gleiche tun.
Wer schreibt, der bleibt... und niemand muss dem anderen misstrauen.
Es ergibt sich also an diesem Tag, ob Mängel protokolliert werden.
Das wäre keine schlechte Idee. Es gibt sogar Profi-Begleiter, die jeden Trick und alle einschlägigen §§ kennen...und diese bei Bedarf auch dem VM nennen können.Zitat :Klar könnte ich einen Zeugen bei der Übergabe mitnehmen
Der VM kann auch einen *Zeugen* mitbringen oder sogar einen Bevollmächtigen mit der Wohnungsabnahme beauftragen.
Und DANN gibt es das Protokoll zum Datum xx.
Im besten Fall einigt man sich auf EINS.
Was müsst ihr denn lt. MV machen...zB Schönheitsreparaturen...oder will der VM als Eigenbedarfler sowieso renovieren?
Wie Anami bereits schrieb, sollte die Wohnungsübergabe in Bild- und Textform dokumentiert und gesichert werden,
ob in Form eines Übergabeprotokolls (der Vermieter muss keines machen und Eures nicht akzeptieren), oder anderweitig ist einerlei.
Zitat :Da behält
der Vermieter, nur so als Beispiel, gleich mal 1500 Euro für eine angeblich kaputte Kloo-
schüssel ein
Ein schlechtes Beispiel, denn der Einbehalt der Mietkaution darf nur in angemessener Höhe erfolgen.
Sofern keine Schäden bei der Übergabe gefunden / dokumentiert werden, beschränkt sich der Einbehalt in aller Regel auf eine zu erwartende Nachzahlung aus der noch zu erfolgenden Nebenkostenabrechnung, dafür darf der Vermieter Teile der Kaution sogar noch länger als die genannten 6 Monate einbehalten.
Gab es in den letzten Jahren keine Nachzahlungen auf die Nebenkosten, wäre ein Einbehalt (zu diesem Zweck) nicht rechtens.
Der hier gern gegebene Ratschlag innerhalb der ersten 6 Monate die Füße stillzuhalten, auch wenn der Einbehalt zu hoch ist, ist darin begründet, dass der Vermieter in diesen 6 Monaten etwaige Schäden über die Kaution abrechnen muss, findet er erst nach Ablauf der 6 Monate etwas, Pech für ihn.
Funktioniert natürlich nur, sofern man nicht dringend auf die (Teil-) Kaution angewiesen ist.
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Zitat :der Vermieter muss keines machen und Eures nicht akzeptieren
Dazu ergänzend:
Es ist ein Übergabeprotokoll und keine Schuldklärung.
Da gehört also ausschließlich die Dokumentation des Zustandes rein.
Da übrigens Bilder üblicherweise mehr sagen als tausend Worte und eigenltich mittlerweile eine Kamera mit sich führt, die vor 20 Jahren noch jedes Profigerät in den Schatten gestellt hätte, sollte diese Dokumentation am besten mit Bildern erfolgen oder zumindest mit diesen ergänzt werden.
Ein guter Trick ist auch in jedem Dokumentationsfoto subtil irgendetwas mit drauf zu haben, was über die gesamte Bilderserie den Nachweis erbringen kann, dass es sich um den Tag der Übergabe handelt (ein Kleidungsstück, was man an dem Tag getragen hat und auf andern Bildern der Bilderserie in Verbindung mit dem Ausfüllen des papierenen Übergabeprotokolls sichtbar ist, etc...).
Wenn da Dinge drin stehen von wegen "Anerkenntnis der Haftung" oder "Behebung ist von X zu tragen", dann ist es kein Protokoll mehr sondern ein Vertrag und sollte tunlichst nicht unterzeichnet werden.
Ob der Vermieter zum Eigenbedarf dann seine Wohnung renovieren will, weiss ich nicht. Wir haben die Wohnung immer pfleglich behandelt, trotzdem werden wir die Wohnung professionell streichen lassen, putzen sowieso. Was mir ein bisschen Sorgen macht, sind die feinen Haarrisse im Waschbecken, aber inzwischen habe ich dazu einige Artikel im Internet gesehen und aus meiner Sicht sind es eindeutig ganz feine Spannungsrisse für die wir nichts können, auch wenn sie visuell nicht schön ausschauen. Es ist keine Beschädigung, das würde man sehen wenn z.B. ein Zahnputzglas oder eine Parfümflasche auf das Becken fällt dann schaut das ganz anders aus, das kann man sogar als Laie unterscheiden. Aber wer weiss, was der Vermieter dazu sagt, es bleibt ein ungutes Gefühl obwohl wir uns keiner Schuld bewusst sind. Tatsächlich, wir wohnen seit 8,5 Jahren in der Wohnung, ist ein kleines Loch im Laminat zu erkennen, mit klein meine ich wirklich klein - 3-4 Millimeter quadratisch - aber da werde ich irgendeine Paste im Baumarkt kaufen und meine künstlerischen Fähigkeiten mal ausprobieren, ansonsten ist das Laminat aus meiner Sicht auch noch sehr ordentlich, keine Sonnenflecken oder sonstige Flecken, keine einseitige Belastungen an irgendeiner Stelle durch Stühle oder Gegenstände oder besondere Abnutzungen im Flur/Eingang usw. Die Türen, sind ältere normal Holztüren, sind auch noch sehr in Ordnung, allerdings ein den Kannten sieht man ein bisschen Holz herausschauen, aber die gesamte Oberfläche ist völlig ok, da stellt sich für mich die Frage ob der Vermieter verlangen kann, dass wir nach 8,5 Jahren grundsätzlich mal alles frisch lackieren müssen, das ist mir aus dem Punkt "Schönheitsreparaturen" nicht so ganz klar geworden und die allgemeine gesetzliche Lage dazu kenne ich nicht und KI sagt auch nicht immer alles richtig und zuverlässig. Wir hatten in den 8,5 Jahren nie viel mit dem Vermieter zu tun, aber die wenigen Male lies er schon gerne durchblicken wenn er aus seiner Sicht kulant handelte wie zum Beispiel beim Dachbodenspeicher den er uns nach 5 Jahren auf Anfrage zur Verfügung stellte obwohl der Speicher schon länger leer war und verschiedene andere Dinge die er immer gern hervorhob. Ansonsten hat er sich bisher korrekt verhalten, aber irgendwie so richtig "warm" wurden wir nicht, aber egal. Hier der Text zu den Schönheitsreparaturen aus dem Mietvertrag: § 8 Schönheitsreparaturen
Der Vermieter übernimmt keine Schönheitsreparaturen.
Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter auf seine Kosten getragen.
Der Mieter übernimmt die Wohnung in renoviertem Zustand.
§ 9 Instandhaltung und Pflege der Mieträume
Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum
Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der
Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Der Mieter hat die Mietsache und die darin befindlichen Anlagen und Einrichtungen•
pfleglich und sachgemäß zu behandeln, sie frostfrei, trocken und frei von Ungeziefer zu
halten. Er hat insbesondere für ordnungsgemäße Reinigung, Lüftung (mindestens viermal
täglich Stoßlüftung für 5 bis 10 Minuten) und Beheizung zu sorgen. Für Beschädigungen
der Mietsache und des Gebäudes sowie der dazugehörigen Anlagen ist er ersatzpflichtig,
soweit sie von ihm, von Angehörigen seines Haushaltes, seinen Untermietern, Besuchern,
Verwandten, Angestellten oder von ihm bestellten Handwerkern usw. verursacht werden.
Die Kosten für kleine Instandhaltungen innerhalb der Wohnung trägt der Mieter. Diese
kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an Teilen innerhalb
der Wohnung, die beim Gebrauch dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind oder
sein können, wie zum Beispiel Lichtschalter, Steckdosen, Fenster- und Türverschlüsse.
Die Verpflichtung zur Kostentragung des Mieters beschränkt sich auf Reparaturen mit
einem Gesamtaufwand von max. 150,00 EURO je Reparatur. Der entstehende jährliche
Aufwand ist auf 8 % der Jahresnettokaltmiete beschränkt.
Der Mieter ist verpflichtet die auf seinem Balkon/Loggia
auf der Terrasse immer freizuhalten und regelmäßig zu säubern, um das Abfließen des
zu gewährleisten.
Jetzt schauen wir mal, wir versuchen uns jetzt nicht verrückt zu machen. Wird Zeit, dass man alle Vermieter endlich enteignet und alle Wohnungen zum Selbstbezug an das Volk zuführt, dann können wir in Deutschland auch wieder mit den Löhnen anderer produzierender Länder mithalten, wenn die Miete nicht mehr als die Hälfte des Lohns verschlingt LOL Auf jeden Fall, vielen Dank für eure Antworten und euer Engagement! VG, Michael
PS: Wir müssen mal schauen ob wir uns nicht einen Profi-Übergabe-Zeuge oder wie das "Ding" heisst dazu holen, aber irgendwie habe ich dann auch ein schlechtes Gefühl gegenüber dem Vermieter wenn ich da mit einem Profi-Zeugen anrücke, schliesslich bleiben wir in der gleichen Strasse und das spricht sich vielleicht dann noch rum wie misstrauisch wird sind. Mal schauen. Vielleicht mache ich auch ein Video an dem Abnahmetag, aber ob der Vermieter damit einverstanden ist muss ich noch klären...
Darüber kann man sich beim Übergabetermin unterhalten, falls der Vermieter selbst drauf hinweist. Grundsätzlich muss man einen Vermieter beim Übergabetermin auf nichts hinweisen. Macht die Fotos...wie bereits empfohlen...alles weitere ergibt sich erst danach.Zitat :Was mir ein bisschen Sorgen macht, sind die feinen Haarrisse im Waschbecken,
Ihr habt ca 8 Jahre dort gewohnt, das Waschbecken ist vielleicht viel älter. Es geht dann evtl. um Abnutzung und wahrscheinlich um mieterüblichen Gebrauch. Ebenso beim Laminat.
Ihr habt die Mietwohnung zum Wohnen gemietet...und nicht als unbenutzbares Museum o.s.ä.
Dann ist der Punkt erledigt.Zitat :trotzdem werden wir die Wohnung professionell streichen lassen, putzen sowieso.
Richtig. Schaut dann gemeinsam.Zitat :Jetzt schauen wir mal, wir versuchen uns jetzt nicht verrückt zu machen.
Aber sonst gehts noch?Zitat :Wird Zeit, dass man alle Vermieter endlich enteignet
Das Volk ist nicht idR nicht so wie ihr und die Vermieter sind idR nicht so wie die in den Medien ...ihr habt doch einen guten und kulanten Vermieter und ihr wollt ihn nicht verärgern, weil er jetzt sein Eigenbedarfsrecht nutzt.
Man muss mit seinem Vermieter auch nicht warm werden... was habt ihr für Vorstellungen?
Ihr kennt eure Rechte, habt auch ziemlich schnell eine Wohnung in der gleichen Straße gefunden.
Offenbar habt ihr euch ja gütlich geeinigt, denn seit März scheint es keinen Streit gegeben zu haben. Und dann *Enteignung* rufen...
Ein *Profi-Zeuge* wäre zum Beispiel ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.
Wenn du mal schauen musst, dann mach das möglichst, bevor du mit einem solchen zum Termin aufkreuzt.
TLDR...
Jedenfalls entscheidet der Richter keinen (!!) Vergleich!
, ja sehr gut, ich hoffe dir auch! Ja, ich verstehe deinen Kommentar auch nicht und es ist eigentlich Verschwendung darauf zu antworten, aber ich habe heute meinen guten Tag haha.Zitat :Aber sonst gehts noch
Es ist von je her eines der grössten "legalen" Staatsverbrechen, aus der Not aller Bürger, irgendwo wohnen zu müssen, überhaupt Kapital schlagen zu dürfen. Derlei "Grundbedürfnisse" gibt es sehr viele, aber dies ist eines der herausragendsten neben Essen, Trinken und dem Schutz vor der Natur und "Feinden" und die Aufgabe eines echten Sozialstaates. Der Sozialstaat-Begriff ist ja sehr dehnbar und manche meinen, es reicht wenn die Bürger überhaupt alle 4 Jahre mal wählen dürfen, ist aber nicht so.
Aber keine Angst, dieses Jahr darfst du deine Eigentumswohnung noch behalten, aber inzwischen gibt es schon konkrete Forderungen für einen Wandel - insbesondere durch die junge Generation, die über grundlegende Dinge in diesem Staat mal wieder nachdenkt - und das Unrecht in vielen Dingen benennt und nach Lösungen sucht, um es abzuschaffen. Beispiel Mietpreisbremse, Enteignung, Mehrgenerationenhäuser, Mietergenossenschaften usw.
Ich sehe es mit Wohlgefallen und Erstaunen, wer hätte das gedacht, dass diese Null-Bock-Generation, diese verwöhnte Generation, die mehr Spielzeug im Kinderzimmer gehabt hat als ein Kaufhaus, sich für substantielle Veränderungen einsetzt! Mit ein bisschen Vernunft wird das schon :-)
Ansonsten Danke für deine Infos zum eigentlichen Thema!
Zitat :Zitat (von Anami):
Aber sonst gehts noch
, ja sehr gut, ich hoffe dir auch! Ja, ich verstehe deinen Kommentar auch nicht und es ist eigentlich Verschwendung darauf zu antworten, aber ich habe heute meinen guten Tag haha.
Es ist von je her eines der grössten "legalen" Staatsverbrechen, aus der Not aller Bürger, irgendwo wohnen zu müssen, überhaupt Kapital schlagen zu dürfen. Derlei "Grundbedürfnisse" gibt es sehr viele, aber dies ist eines der herausragendsten neben Essen, Trinken und dem Schutz vor der Natur und "Feinden" und die Aufgabe eines echten Sozialstaates. Der Sozialstaat-Begriff ist ja sehr dehnbar und manche meinen, es reicht wenn die Bürger überhaupt alle 4 Jahre mal wählen dürfen, ist aber nicht so.
Aber keine Angst, dieses Jahr darfst du deine Eigentumswohnung noch behalten, aber inzwischen gibt es schon konkrete Forderungen für einen Wandel - insbesondere durch die junge Generation, die über grundlegende Dinge in diesem Staat mal wieder nachdenkt - und das Unrecht in vielen Dingen benennt und nach Lösungen sucht, um es abzuschaffen. Beispiel Mietpreisbremse, Enteignung, Mehrgenerationenhäuser, Mietergenossenschaften usw.
Ich sehe es mit Wohlgefallen und Erstaunen, wer hätte das gedacht, dass diese Null-Bock-Generation, diese verwöhnte Generation, die mehr Spielzeug im Kinderzimmer gehabt hat als ein Kaufhaus, sich für substantielle Veränderungen einsetzt! Mit ein bisschen Vernunft wird das schon :-)
Ansonsten Danke für deine Infos zum eigentlichen Thema!
Ohje, selten SO VIEL SCHWACHSINN auf einem Haufen gelesen!!
Dieses sozialistische Experiment in Berlin (OK, Berlin ist eigentlich nur ein einziges sozialistisches Experiment, das immer weiter verfällt) ist aus gutem Grunde gescheitert!
Und, obwohl ich - man verzeihe mir meine Wortwahl :P - im Gegensatz zu den alten Säcken hier im Forum (:P) eher der jüngeren Generation angehöre (man würde das - gerade noch - Generation Y (und nicht Z) nennen), schäme ich mich in einer gewissen Weise für die mangelnde Weitsicht und ideologische Verblendung der Generation Z. Obwohl Ausnahmen die Regel bestätigen, gab es selten eine intellektuell so beschränkte Generation, wie diese.
Zitat :Die Jugend von heute liebt den Luxus, hat schlechte Manieren und verachtet die Autorität. Sie widersprechen ihren Eltern, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer.
Zitat :unge Leute haben erhabene Vorstellungen, weil sie noch nicht durch das Leben gedemütigt wurden oder seine notwendigen Grenzen kennengelernt haben; außerdem lässt ihre hoffnungsvolle Veranlagung sie denken, sie seien großen Dingen gewachsen.
Anscheinend gab es Derartiges schon immer, aber im Moment vergammelt und entartet das Oberstübchen doch überproportional. Nicht ohne Grund kann man messen, dass die Menschheit in den letzten Jahrzehnten nicht intelligenter wurde (was eigentlich zu erwarten gewesen wäre), sondern wieder dümmer...
Das Vertrauen in den Standort schwächen, Investitionen fernhalten, Milliarden für Nichts ausgeben und keine einzige Wohnung schaffen, sondern umso mehr vernichten und dafür zu sorgen, das der Rest schön vor sich hin verfällt. Genau das ist die Folge von diesen mehr als nur dämlichen sozialistischen Experimenten. Und das wirklich Traurige ist, dass die Meisten aus der Generation (die ja kaum mehr als Singen und Klatschen in der Schule hatten) das nicht einmal verstehen, aber schön dafür sind...
-- Editiert von User am 7. Juni 2025 19:32
Wieso auch nicht? Wer noch nicht?Zitat :ich verstehe deinen Kommentar auch nicht
Du bist hier in einem Forum...zu Mietrechtsfragen.Zitat :Es ist von je her
Und inzwischen sowas von weit entfernt von Mietrecht, dass es einen gruselt.
Wohnst seit ca 8 Jahren unproblematisch, machst dir Sorgen um Haarrisse im Waschbecken, wirst wahrscheinlich auch wieder unproblematisch wohnen...und kannst euer Grundbedürfnis Wohnen durch Umzug in die nächste Mietwohnung befriedigen. Die achso gravierende Wohnungsnot ist bei euch nicht so gravierend, denn recht schnell habt ihr eine Wohnung umme Ecke/gleiche Straße gefunden. Wahrscheinlich wirds wieder ein relativ netter Vermieter, wenn auch keiner zum warmwerden. Evtl. einer dieser kapitalistischen Pfeffersäcke, die als Gutmenschen daherkommen und Bedürftigen wie euch Unterkunft geben.
Hast du dich verlaufen?
Ansonsten darf ich korrigieren:
- Sozialstaat ist nicht sozialistischer Staat, wattn Glück!
- Ich wohne nicht in meiner Eigentumswohnung, sondern zur Miete bei einem relativ netten Vermieter.
- Ich bin schon älter und trotzdem für Mietpreisbremsen und mehr Sozialwohnungen.
- Aber gern kann sich die Nullbock-Generation auch für Mietpreisbremsen und mehr Sozialwohnungen einsetzen. Ich bitte drum. Nur---> mit Enteignung wird das nichts. Denn dieses Nullbock-Volk bringts einfach nicht.
-Träum weiter.
Zitat :Hast du dich verlaufen?
Nee. Der ist *entlaufen*...
Dieser Thread hat inzwischen kein rechtli9ches Thema mehr, sondern ein (interessantes) politisches.
Der Ruf nach Enteingung ist allein daher falsch, weil (potentiell faule) Bürokraten die Sache noch schlimmer machen würden als (potentiell gierige) Kapitalisten - letztere haben immer noch eine Motivation, dass die Wohnungen in gutem Zustand und vermietet sind!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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