Rückgabe Mietwohnung: Was muss VM akzeptieren, was nicht?

16. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)
Rückgabe Mietwohnung: Was muss VM akzeptieren, was nicht?

Da mir im Laufe der Zeit schon bei einigen Wohnungsrücknahmen so einige Sachen untergekommen sind, die ich damals nicht weiter verfolgt habe, wollte ich hier mal einige Fälle durchspielen und für die Zukunft geklärt haben:

Fall1: Unterschiedliche Tapeten: Bei Wohnungsrücknahme sind in einem Raum an einer Wand auf jeder Seite 2 Bahnen Struckturtapete (Blümchenmuster) beklebt, die Mitte der Wand ist wie der Rest des Raumes mit Rauhfaser tapeziert (wie bei Einzug). Die Blümchentapete ist weiß überstrichen und somit farblich identisch zur Rauhfaser, nur das Muster sticht halt ins Auge. Muss der VM dies hinnehmen oder nicht?

Fall2: Der Mieter streicht vor Auszug einige Wände mit weißer Farbe über, jedoch macht er sich nicht die Mühe Steckdosendeckel und Schalter auszubauen oder abzukleben und streicht drüber. Hinnehmen oder nicht?

Fall 3: Mieter tapeziert einige Wände neu, jedoch ist die Tapezierarbeit nicht ordentlich ausgeführt (Zuviel Tapete um Steckdosen weggeschnitten, Türrahmen/Fußleisten teilweise überklebt)

Fall4: Die Wohnung ist vor dem Einzug des aktuellen Mieters mit Laminat ausgelegt worden, im Schlafzimmer, ca. 0,5 Meter von der Tür des Raumes entfernt ist das Dekor des Laminates beschädigt (Strich ca. 15 cm lang). Im Wohnungseingangsbereich sind ja solche Schäden als Vertragsgemäß zulässig, wie sieht es denn in diesem Fall aus.

Fall5: Stichwort Besenreine Wohnungsübergabe: Bei Auszug des Mieters stellt VM Schimmelspuren in mehreren Fugen des Bades fest, speziell im Bereich der Dusche. Auch einige Fenster sind so stark verunreinigt, dass diese sich nur schwer unter einem "klebrigen" Geräusch öffnen lassen. Muss der Mieter hier nochmals nachreinigen?

So, das soll es erstmal gewesen sein.

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