Rückgabe der Kaution / Kaution nicht angelegt

2. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
planetsandra
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)
Rückgabe der Kaution / Kaution nicht angelegt

Hallo,
ich habe meine Wohnung am letzten Wochenende übergeben. Die Vermieter haben nicht wie besprochen die Kaution auf ein Sparkonto eingezahlt, sondern auf ein ganz normales Konto. Nun sind weder Zinsen angefallen, dafür aber Kontoführungsgebühren in Höhe von 15 €, welche der Vermieter mir von der Kautionssumme abgezogen hat. Ist dieses rechtens?
Der Vermieter möchte die Kaution bis zur Endabrechnung der Nebenkosten einbehalten. Wäre auch völlig ok für mich, wenn diese nicht erst für Mai 2011 geplant wäre. Muss der Vermieter die Kaution nicht spätestens nach 6 Monaten auszahlen?

Beste Grüße
Sandra

-----------------
" "

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.09.2010 14:35:16
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 452x hilfreich)

quote:
Sie sollen mal sehen

Würde mich auch interessieren.
Wieviel "zweigen" die Brüder denn für sich ab ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.08.2010 09:53:46
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
guest-12306.08.2010 09:53:46
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Vermieter haben nicht wie besprochen die Kaution auf ein Sparkonto eingezahlt, sondern auf ein ganz normales Konto. Nun sind weder Zinsen angefallen, dafür aber Kontoführungsgebühren in Höhe von 15 €, welche der Vermieter mir von der Kautionssumme abgezogen hat. Ist dieses rechtens? <hr size=1 noshade>



Nein ist es nicht. Du hast anrecht auf Zinsen für die hinterlegte Kaution.

§ 551 BGB

(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.

Also erstmal 15€ nicht zahlen ! 2. Zinsen einfordern ! Dürften zwar nur paar euro sein aber die schuldet der VM dir nun !

quote:<hr size=1 noshade>Muss der Vermieter die Kaution nicht spätestens nach 6 Monaten auszahlen?
<hr size=1 noshade>


Ja muß er !!!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 941x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12305.08.2010 09:42:05
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 289.056 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.505 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen