Hallo,
ich habe meine Wohnung am letzten Wochenende übergeben. Die Vermieter haben nicht wie besprochen die Kaution auf ein Sparkonto eingezahlt, sondern auf ein ganz normales Konto. Nun sind weder Zinsen angefallen, dafür aber Kontoführungsgebühren in Höhe von 15 €, welche der Vermieter mir von der Kautionssumme abgezogen hat. Ist dieses rechtens?
Der Vermieter möchte die Kaution bis zur Endabrechnung der Nebenkosten einbehalten. Wäre auch völlig ok für mich, wenn diese nicht erst für Mai 2011 geplant wäre. Muss der Vermieter die Kaution nicht spätestens nach 6 Monaten auszahlen?
Beste Grüße
Sandra
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Rückgabe der Kaution / Kaution nicht angelegt
2. August 2010
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Frage vom 2. August 2010 | 12:31
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 2x hilfreich)
Rückgabe der Kaution / Kaution nicht angelegt
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#1
Antwort vom 2. August 2010 | 13:31
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 30x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 2. August 2010 | 14:05
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 452x hilfreich)
quote:
Sie sollen mal sehen
Würde mich auch interessieren.
Wieviel "zweigen" die Brüder denn für sich ab ?
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#3
Antwort vom 2. August 2010 | 16:41
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 6x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 2. August 2010 | 17:02
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 6x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#6
Antwort vom 2. August 2010 | 17:43
Von
Status: Schüler (355 Beiträge, 147x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Die Vermieter haben nicht wie besprochen die Kaution auf ein Sparkonto eingezahlt, sondern auf ein ganz normales Konto. Nun sind weder Zinsen angefallen, dafür aber Kontoführungsgebühren in Höhe von 15 €, welche der Vermieter mir von der Kautionssumme abgezogen hat. Ist dieses rechtens? <hr size=1 noshade>
Nein ist es nicht. Du hast anrecht auf Zinsen für die hinterlegte Kaution.
§ 551 BGB
(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.
Also erstmal 15€ nicht zahlen ! 2. Zinsen einfordern ! Dürften zwar nur paar euro sein aber die schuldet der VM dir nun !
quote:<hr size=1 noshade>Muss der Vermieter die Kaution nicht spätestens nach 6 Monaten auszahlen?
<hr size=1 noshade>
Ja muß er !!!
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#7
Antwort vom 3. August 2010 | 09:38
Von
Status: Lehrling (1193 Beiträge, 941x hilfreich)
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#8
Antwort vom 3. August 2010 | 10:53
Von
Status: Beginner (101 Beiträge, 29x hilfreich)
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